Hallo,
bei Person X ist der Personalausweis nur noch bis 09/2010 gültig.
Person X möchte aber schon einen der neuen ab 1.11.2010 gültigen Ausweis haben.
Wenn Person X nun erst im November 2010 einen neuen Ausweis beantragt was kann ihm schlimmstenfalls passieren (Ordnungsgeld?)
Vielen Dank für Antworten
TrixiMaus
Hallo,
wenn X noch einen gültigen Reisepaß hat, passiert gar nichts, da der genügt, um sich auszuweisen.
Sonst ist es eine Ordnungswidrigkeit, die aber, wenn es nur um ein paar Wochen geht („den habe ich doch erst im … bekommen, dachte der gilt ab da 10 Jahre“), selten geahndet wird.
Cu Rene
Ich hatte mal einen Perso der mehrere Jahre abgelaufen war. Ich habe mir nur einen neuen machen lassen, weil ich wegen einer Erbschaftssache vor Gericht erscheinen musste und da braucht man leider einen gültigen Perso oder Pass. Die haben kein Wort darüber verloren, dass der so lange abgelaufen war.
Die fiktive Person die Du beschrieben hast sollte sich daher wegen einem onat keine Sorgen machen.
PS: Der alte Perso kostet 8€ der neue mehr als das 3fache.