Meiner Meinung nach hat so etwas aber auf einem Neugerät nichts zu suchen. Es scheint sich hier also um einen Rückläufer zu handeln. Natürlich wurde der volle Kaufpreis berechnet. Und das kann doch nicht ganz astrein sein ?!
wenn die Kiste keine weiteren Macken hat, würde ich versuchen Expert 25 Pro Nachlaß für das ‚Gebrauchtgerät‘ aus dem Kreuz zu leiern und auf eine Betrugsanzeige großzügig verzichten.
Andererseits gebe ich keinen PC zurück, der einwandfrei funzt, also dürfte an der Kiste irgendwas nicht stimmen. Vielleicht findest Du noch mehr Daten und kannst den ‚Vorbesitzer‘ ausfindig machen?
Gruß
Easy
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also das mit dem Spiel ist von Expert eine Schlamperei, ehrlich. Ein neuer PC hat auch auf der Platte neu zu sein.
Was aber die Tatsache an sich angeht, daß der PC schon in Benutzung war, würde ich das auf keinen Fall als Betrug oder ähnlich ansehen. Immerhin haben wir in D endlich fast überall 14 Tage bedingungsloses Rückgaberecht auf fast alle Geräte. Ein Punkt, den ich persönlich sehr zu schätzen weiß. Da man die zurückgegebenen Geräte aber nicht verschrotten kann, muß ich damit leben, auch mal ein zurückgegebnes Gerät als neu zu bekommen. Dei garantie läuft bei Übergabe an den Endkunden los, und das bist Du.
Die Händler verlangen beim Zurückgeben einen Originalzustand von Gerät und Verpackung. Das verlange ich auch vom Händler, dann ist mir’s egal, ob das Gerät schon mal jemand getestet hat.
Sprech mal Expert darauf an und verlange für die „Säuberung“ ein Gratis-Spiel nach freier Wahl. Ich denke, damit ist allen geholfen.
Nicht verbittert sein, das Rückgaberecht sollten wir uns bewahren!
ich würde mir keine großen Gedanken machen - es ist sicherlich keine sehr professionelle Vorgehensweise von den EXPERTen, aber ein kaputtes Gerät wirst Du vermutlich nicht bekommen haben. Ich würde den Rechner zurückbringen und entweder tatsächlich eine kleine Entschädigung verlangen - ein Spiel, ein Programm, vielleicht eine Funkmaus oder ähnliches. Man bekommt täglich „gebrauchte“ Geräte verkauft, im Normalfall sind diese aber mehr oder weniger sorgfältig geprüft und gesäubert. Das ist - wie weiter unten schon geschrieben - eine Nebenwirkung der wirklich guten 14-Tage-Regelung.
Du kannst natürlich auch einen anderen Rechner verlangen, den Du dann im Laden selber auf seine Neuwertigkeit prüfst. Mit ein paar freundlichen Worten solltest Du keine großen Probleme haben. Ich würde den Rechner aber behalten, wenn er ansonsten fehlerfrei läuft.
Ich möchte allerdings noch zu bedenken geben, daß du - so du den Rechner behalten wirst - eine komplette Neuinstallation machen solltest!
Wer weiß denn, was dein „Vorbenutzer“ noch alles so installiert hat, was du nicht auf Anhieb findest?
Nicht daß da noch irgendwo so ein kleiner treuer Trojaner seinem Herrn demnächst deine Kontoverbindung einschließlich login übermittelt…