Ich habe durch meine Heirat dem Standesamt meine Geburtsurkunde geben müssen,aus der hervorgeht,dass ich einen zweiten Vornamen ,besser gesagt Beinamen habe,der auch auf der Geburtsurkunde- nicht -unterstrichen ist.Ich habe diese Urkunde bis November 2017 auch nie gesehn und sie wurde NIE verlangt.Es wurde faktisch jetzt erst durch das Bürgeramt „entdeckt“.
Auf der Eheurkunde ist nun Gleiches vermerkt.
Diese Urkunde musste ich nunmehr beim Bürgeramt vorlegen,zwecks Änderung der Steuerklasse.
Das Bürgeramt verlangt nun,dass ich meinen aktuellen Reisepass (mein gültiger Ausweis) neu ausstellen lasse,da sich darauf bisher nur EIN Vorname befindet,welches auch in 5 vorangegangenen Reisepässen so ist.Der erste Reisepass (westdeutscher Art )von mir ist von 1991.
Kurze Anfrage…Muss ich das tatsächlich veranlassen?
Es hat 27 Jahre keinen Kontrolleur oder Sonstwen gejuckt.
Danke,David (1964 Jahrgang.)