Neuer Reisepass aufgrund bisher fehlendem zweiten "Vornamen"

Ich habe durch meine Heirat dem Standesamt meine Geburtsurkunde geben müssen,aus der hervorgeht,dass ich einen zweiten Vornamen ,besser gesagt Beinamen habe,der auch auf der Geburtsurkunde- nicht -unterstrichen ist.Ich habe diese Urkunde bis November 2017 auch nie gesehn und sie wurde NIE verlangt.Es wurde faktisch jetzt erst durch das Bürgeramt „entdeckt“.
Auf der Eheurkunde ist nun Gleiches vermerkt.

Diese Urkunde musste ich nunmehr beim Bürgeramt vorlegen,zwecks Änderung der Steuerklasse.

Das Bürgeramt verlangt nun,dass ich meinen aktuellen Reisepass (mein gültiger Ausweis) neu ausstellen lasse,da sich darauf bisher nur EIN Vorname befindet,welches auch in 5 vorangegangenen Reisepässen so ist.Der erste Reisepass (westdeutscher Art )von mir ist von 1991.

Kurze Anfrage…Muss ich das tatsächlich veranlassen?
Es hat 27 Jahre keinen Kontrolleur oder Sonstwen gejuckt.

Danke,David (1964 Jahrgang.)

Hallo,

der Pass ist ungültig, da Eintragungen fehlen - die Eintragung des zweiten Vornamens.

Um der Ausweispflicht nun wieder genüge zu tun (also mindestens ein gültiges Dokument, sei es Pass oder Personalausweis) ist ein neues Dokument zu beantragen.
Das Bürgeramt hat recht und muss dich auffordern ein neues Dokument zu beantragen. Dazu kann es einen auch verpflichten, die Beantragung in einer gewisssen Zeit vorzunehmen. Und man kann auch vom Bürgeramt gebührenpflichtig aufgefordert werden ein neues Dokument zu beantragen, wenn das bisherige Dokument ungültig ist. Ohne gültiges Dokument zu sein, ist eine Ordnungswidrigkeit, die verfolgt werden kann.

Man kann natürlich auch mit ungültigen Dokumenten herumlaufen und -reisen, ohne Schwierigkeiten wird das aber evtl. nicht ablaufen und dafür ist man dann selbst verantwortlich.

Viel Gruß von Tara