habe einen neuen Job in Aussicht. Nun wurde mir gesagt, dass in den ersten sechs Monaten im Vertrag nur 4 Stunden täglich (5 Tage Woche) steht, weil die Firma öfter Mitarbeiter hatte, die nach ein paar Wochen lange krankgefeiert haben. Arbeiten soll ich 7 Stunden pro Tag, die ich auch bezahlt bekomme.
Kann es hier eventuell Probleme für mich geben , wenn ich diesen Vertrag unterschreibe??
Diese Begründung ist an sich ja eigentlich eine Frechheit. Man kann doch nicht alle Mitarbeiter unter Generalverdacht stellen.
Es stellt sich die Frage, ob diese 3 Mehrstunden dann hinterher auch tatsächlich regelmäßig ausbezahlt werden? Oder sollen die dann doch womöglich abgebummelt werden, weil vielleicht gerade keine Arbeit da ist?
Auch weiß ich nicht, ob der Arbeitgeber hierdurch wirklich Lohnfortzahlung sparen kann. Eigentlich muss dieser im Krankheitsfall die Stunden ausbezahlen, die ein Arbeitnehmer geleistet hätte, wenn er an der Arbeit wäre.
Wenn dieser nach Krankheitsfall nun tatsächlich nach (sagen wir mal z.B. 3 oder 4 Monaten) eintritt, und Sie haben in den ganzen Zeitraum 7 Std. täglich gearbeitet, kann er eigentlich nicht sagen, es stehen nur 4 Stunden im Vertrag.
Sorry, von dieser Vorgehensweise und Begründung des Arbeitgebers halte ich nichts.
wäre ich sehr vorsichtig! Wenn im Vertrag 4 Stunden stehen und die 7 bezahlt bekommst, ist das Schwarzarbeit! Auch die Ausrede, wegem dem „Krankmachen“ kommt mir sehr komisch vor, denn in den ersten 4 Wochen bei einem sozialversicherten Job, zahlt bei Krankheit eh die Krankenkasse.
Du hast ja nichts in der Hand, dass Dir 7 Stunden bezahlt werden. Ich würde mir an Deiner Stelle einen „richtigen“ Job suchen.
Ich hoffe Dir, geholfen zu haben und wünsche Dir liebe Sonntagsgrüße aus Berlin
Der gesetzliche Kündigungsschutz greift erst nach 6 Monaten. D.h., wenn es solche Fälle gegeben hat, hat der Arbeitgeber gar keinen Grund für solch eine komische Vereinbarung, sondern könnte ohne Grund kündigen. Der einzige Vorteil für den Arbeitgeber liegt dann darin, dass sie die Lohnfortzahlung nur für 4 Stunden leisten müssen. Das gleiche gilt für Urlaub. Auch an Urlaubstagen bekommt man dann nur das Geld für 4 Stunden.
Wenn Du länger arbeitest, dann hast Du theoretisch auch den Anspruch, länger bezahlt zu bekommen. Wenn der Arbeitgeber das aber nicht tut, kannst Du Dich mit ihm vor dem Arbeitsgericht streiten. Das tut bloß kein Mensch.
Also, wenn Du diesen Vertrag unterschreiben solltest, dann sollte mindestens ein Passus rein, dass Du 7 Stunden bezahlt bekommst, wenn Du 7 Stunden arbeitest. Und in den ersten 6 Monaten besser keinen Urlaub nehmen.
die Firma versucht somit im Krankheitsfall nur 4 Stunden zu bezahlen, das geht so nicht. Das Gegenteil muss man aber beweisen. Im ersten Monat der neuen Beschäftigung zahlt das Krankengeld die Krankenkasse, danach der Arbeitgeber. BEim AG ist die Basis der Durchschnitt der Vergütung der letzten 6 Wochen.
Wenn ein Vertrag über 4 Stunden läuft, dann schuldet man auch nur 4 Stunden. Im Vertrag steht mit Sicherheit auch, das mündliche Nebenabreden nicht gelten.
Man muss sich überlegen, ob man bei so einer Firma langfristig arbeiten möchte. Ich könnte mir eine kurzfristige Beschäftigung vorstellen, dabei dann kritisch prüfen und notfalls gleichzeitig weiter bewerben.
LG
hallo Kolleginn,wahrscheinlich nicht,während der Probezeit kann der Arbeitgeber immer ordentlich kündigen zu den Zeitpunkt, was im Arbeitsvertrag steht,Sie selber können aber schwer kündigen, wegen der Sperre bei der Arbeitsagentur! Mit Freundlichen Grüssen Klaus Klemenz
mir ist das Problem mit dem Krankfeiern noch nicht ganz klar. Trotzdem ergeben sich folgende Fragen :
wenn tatsächlich die vollen Stunden bezahlt werden, dann auch mit den entsprechenden Sozialabgaben ?
wenn Du nach vier Monaten aufhören musst, welche Grundlagen ist dann für die Zahlung von Arbeitslosengeld gegeben ?
Wie berechnen sich Überstunden ?
Wie Du siehst, ein Sack voll Fragen, wenn alles gut geht und Du nach sechs Monaten unbefristet volle Stunden und volles Geld erhältst waren die Sorgen umsonst, aber was wenn es nicht so läuft. Auf der anderenSeite ist natürlich die Tatsache eine Arbeit zu haben auch sehr wichtig.
Nachteile können insoweit entstehen, dass du bei einer eventuellen erneuten Arbeitslosigkeit nur mit den niedrigeren Zeiten abgerechnet wirst, gleiches gilt natürlich bei solchen Arbeitgebern auch für Feiertage oder Krankheit - denn hier ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet mehr Stunden auszuzahlen.
Also wenn der Arbeitgeber ein seriöser AG ist, kannst du den Vertrag unterschreiben, solltest allerdings gut darüber nachdenken. Denn nach meiner Erfahrung bleibt es meist bei solchen Arbeitsverträgen, es sei denn es wurde bereits mit aufgenommen.
Tja, in dem Fall kann man vermuten, dass diese Firma eher etwas anderes im Fokus hat, als die angebliche Angst vor mißbräuchlichem Krankfeiern:
Wenn nämlich weniger Arbeit als für die aktuellen 7 Std./Tag anfällt, kannst du jederzeit problemlos auf die im Vertrag fixierten 4 STd./Tag reduziert werden und wirst von heute auf Morgen nicht für mehr bezahlt werden!!!
Wenn aber die derzeit bezahlten 7 Std./Tag auch im Vertrag verankert sind, dann muss man dir diese 7 Std./Tag selbst in magereren Zeiten bezahlen, wo weniger Arbeit anfällt - ausser es ist offiziell angemeldete Kurzarbeit…
also ich würde nur das unterschreiben, was auch vereinbart wird. Wenn du nur 4 Stunden im Vertrag stehen hast, dann müssen sie dich auch nur dafür entlohnen. Schließlich kann eine Firma auch über einen bestimmten Zeitraum Überstunden verlangen, die nicht unbedingt entlohnt werden,. sondern wieder durch Freizeit ausgeglichen. Auch weiß ich nicht, wie sich das aufs Arbeitslosengeld auswirkt, falls die Wege sich doch wieder trennen. Ich wäre da ganz vorsichtig.