Neuer sehr knapper Arbeitsvertrag (zu knapp?)

Hallo liebe Community,

ich stehe nun endlich kurz vor einem neuen Arbeitsplatz. Dazu bekam ich einen Arbeitsvertrag, der mir für eine Anstalt des öffentlichen Rechts doch sehr sehr kurz vorkommt. Ich war schonmal unter TV-L beschäftigt und da gab es einen riesen Arbeitsvertrag mit einer zusätzlichen Tätigkeitbeschreibung, so dass man genau wusste, was die Aufgaben dann sind.
Hier nun ein Arbeitsvertrag, der mit viel Leerzeilen gerade so ein DINA4 Blatt beidseitig ausfüllt, kann man das so akzeptieren (nicht einmal die Nennung der Funktion)?

Ich versuche ihn mal hier wiederzugeben, groß kürzen kann man da ja nicht:

AV zwischen AG und AN wird vorbehaltlich der gesundheitlichen Eignung folgender Vertrag geschlossen
§1 AN wird ab als Vollzeitbeschäftigter befristet eingestellt. Das Arbeitsverhältnis ist befristet bis zum Datum, mit dem Sachgrund Krankenvertretung eines anderen AN nach §14 Abs 1 TzBfG
§2 für das AV gelten TV-L, TVÜ-Länder, sowie ergänzende TV
§3Probezeit 6 Monate
§4 Der Beschäftigte ist in die Entegltgruppe x TV-L eingruppiert. Der AG ist berechtigt, dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen
§5 Hinweispflicht AG: 3 Monate vor Fristende muss AN beim AA sich arbeitssuchend melden
$6 Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Unterschriften

Was denkt ihr darüber, danke für eure Meinungen

FrankFurter

Hallo,

mit der Verweisung auf die jeweils gültigen Tarifverträge ist alles notwendige geregelt.
Die Tarofverträge müssen dann beim AG zur Einsicht vorliegen.

&tschüß
Wolfgang

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Lange (Arbeits-)verträge sind nicht unbedingt ein Zeichen hoher/höherer Qualität. Vielfach werden im individuellen Vertrag schlicht und ergreifend gesetzliche Regelungen oder AGB, … (im Arbeitsrecht auch Tarifverträge) einfach nur noch einmal erneut aufgenommen, ohne dass dies rechtlich einen besonderen Vorteil bietet. Vielmehr besteht hingegen das Risiko sich selbst in Widerspruch zu übergeordneten Regelungen zu setzen, wenn man dabei nicht aufpasst. Für den Arbeitnehmer ist es ggf. etwas einfacher so eine bestimmte Regelung zu finden, ohne sich mit all dem beschäftigen zu müssen, was „ohnehin gilt“.

Insoweit spricht grundsätzlich nichts dagegen auch einen knappen Vertrag zu unterschreiben, wenn durch Verweis auf einen Tarifvertrag alles geregelt ist, was zu regeln ist.

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Meine etwas lapidare Antwort von gestern wurde ja gelöscht. Daher etwas weniger lapidar:
Drei Hinweise meinerseits:

  • Wenn der Sachgrund „Krankenvertretung“ innerhalb der Probezeit entfällt, dann ist das Arbeitsverhältnis sehr kurz. Du kannst dem Entfall des Sachgrundes vermutlich nicht widersprechen, weil dieser nicht konkret definiert ist.
  • Eine nicht kalendermäßige Befristung ist imho durch §14 Abs 1 TzBfG
    §2 nicht gedeckt.
  • Es liegt keine Tätigkeitsbeschreibung vor, eine andere Tätigkeit kann der AG (einseitig) zuweisen. Das ist mit §1 und Sachgrund Krankenvertretung imho nicht kompatibel.

Ich würde einen solchen Vertrag nicht unterschreiben.
Die suchen einen „Depp“, den sie hin und her schubsen können.

Aha.

Du hast offenbar ein leistungsfähiges Teleskop. Woher willst Du denn wissen, ob die vorliegt oder nicht? Im Arbeitsvertrag selbst sind §§ 2 und 4 S1 vollkommen ausreichend.

Das hier:

ist eine seltsame Fantasie von Dir, die dem Fragesteller eher schadet als hilft.

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Hallo,

zu Recht wegen absoluter Kenntnisfreiheit.

Was nichts besonderes ist bei Probezeit.

Was ist an dem zulässigen Sachgrund „Krankheitsvertretung“ nicht konkret genug?

Abgesehen davon, daß Dein Kuddelmuddel bei den Verweisen nicht ganz klar ist, wäre es Unsinn, wenn Du Dich auf § 14 Abs. 1 TzBfG beziehst.
Denn eine Befristung mit Sachgrund kann sehr wohl rechtswirksam auch ohne festes Enddatum abgeschlossen werden. In Abs. 1 ist nirgendwo von „kalendermäßig“ als Kriterium die Rede und wundersamer Weise gibt es da auch noch § 15 Abs. 2 TzBfG, der ausdrücklich das Ende eines nicht kalendermäßig befristeteten Arbeitsverhältnis mit Sachgrund regelt.
Aber das ist in diesem fall sowieso egal, denn @FrankFurter hatte ja in der Anomysierten Zusammenfassung ausdrücklich

dazugeschrieben, es gibt also offensichtlich ein Enddatum.

Ist Dir vielleicht mal der Gedanke gekommen, daß der Sachgrund gar nicht in der unmittelbaren Vertretung bestehen muß, sondern der AG erst mal im Rahmen einer evtl. Personalrochade allgemeinen Vertretungsbedarf haben könnte?

Im Übrigen ist durch die Definition der Vergütungsgruppe durchaus ein Rahmen geschaffen.

Lass’ es bitte. Mit jedem Posting blamierst Du Dich nur noch mehr.

&tschüß
Wolfgang

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Ja, das hatte ich übersehen.

Das Problem ist, dass Du so wenig Ahnung hast, dass Du ein durchaus übliches Konstrukt nicht erkennst und mit deiner grundsätzlichen Antihaltung und haltlosen Unterstellungen hier ggf. jemanden um einen guten Einstieg in den Arbeitsmarkt bringst!

So eine zeitlich befristete Krankheitsvertretung bei der der Kranke vielleicht deutlich früher zurück ist und die Möglichkeit eines anderen Einsatzes kann die nächste Krankheitsvertretung bedeuten, die dann auch nicht unbedingt zum Stichtag enden wird. Und dann wird sich die Frage stellen, ob man eine Möglichkeit findet jemand weiter zu beschäftigen, der sich bereits gut eingearbeitet hat.

Das Problem ist imho, dass du und der Betriebsrat eine ausschließlich heile und risikofreie Welt vorgauckeln ohne zu wissen, um welche Art Job es sich handelt. In welcher Situation sich der FrankFurter befindet. Oder welches Datum hinter der Befristung steht. Das sind eure haltlosen Unterstellungen.
Lasst ihn einfach entscheiden ob der gegebenen Antworten.

Und worin besteht dann bitte sehr Deine eigene Expertise?
Nach dem, was Du hier geantwortet hast, aus

  • Unkenntnis gängiger Arbeitsverträge
  • Unkenntnis elementarer Grundlagen des Arbeitsrechts
  • Wirrer, inkompetenter Paragraphenverweise

Wie auch in anderen Foren flüchtest Du nach Entkräftung Deiner Aussagen in Diffamierungen.
Außer Dir haben alle Antwortenden versucht, auf eine Fachfrage fachlich zu antworten, ohne über die gestellte Frage hinaus zu spekulieren.
Du warst der Einzige, der mit Mutmaßungen und Unterstellungen gearbeitet hat, die sich aus dem UP mit nichts belegen ließen.

Aber daß Du Dir in Deiner sehr speziellen Blase die Realität zurechtbiegst, damit sie in Deine bereits feststehende Meinung passt, ist ja nichts Neues.
Weiterhin noch viel Spass im Pippi-Langstrumpf-Modus („ich mach’ mir die Welt, wie sie mir gefällt“). Erwarte aber nicht, daß Dich noch irgendjemand ernst nimmt.

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Ich würde hier auch noch ergänzen wollen, dass die meisten Arbeitgeber ziemlich unter Druck sein müssen, ehe sie eine Stelle für eine Vertretung ausschreiben.

Dies wird in der Regel nur getan, wenn absehbar ist, dass der Betroffene ziemlich lange ausfällt (meist Reha oder dergleichen) und daher können oft auch klare Enddaten formuliert werden. Das Risiko, dass der Sachgrund plötzlich einfach wegfällt ist meiner Erfahrung nach eher gering.

Willst du das auch näher erläutern? Das mit der Entkräftung?
Arbeitsverhältnisse haben nicht nur eine rein juristische Ebene.
Dass ich etwas übersehen habe, das habe ich hier auch geäußert.
Ihr habt leider einen etwas einseitigen Blick auf die Dinge.

Hallo Community,

vielen Dank für die zahlreichen Inputs und Aufzeigen eventueller Risiken. Mir war bisher nicht bewusst, dass die Frist, der AV sofort vorbei sein könnte, wenn der andere AN wieder gesundet. Ich hätte angenommen, dass das eine Jahr durchgezogen wird, und wenn bis dahin die Gesundung eingetreten ist, wird nicht verlängert. Ziel ist natürlich, dass ich wie bisher auch, überzeuge und dann den Fuß drinne habe, so dass dann bei anderen Vakanzen ich wechseln kann. Das wurde so auch im Bewerbungsgespräch vom AG kommuniziert. Aber ich werde es im Auge behalten und die noch ausstehenden Bewerbungsgespräche nun doch durchführen, und dann ungünstigen falls nach einem Monat halt wieder kündigen, denn ich habe da jetzt unterschrieben, um vom alten wegzukommen. Ich werde trotzdem dann vor Ort nach einer Tätigkeitsbeschreibung fragen, so dass sich Veränderungen, neue Zuweisungen oder so sich dann vielleicht auch aufs Gehalt auswirken können, wenn ich mehr Aufgaben bekomme.

Danke FrankFurter

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Äh, seit wann ist Schwangerschaft eine Krankheit? Und plötzlich endet sie in den meisten Fällen auch nicht …

Wo geht es um Krankheit? Es geht um Gründe einer befristeten Einstellung und deren Beendigung mit Sachgrund. Da ist die Schwangerschaftsvertretung quasi ein Klassiker.

Ich hatte @Zerschmetterling falsch verstanden und daher auch meinen Post wieder gelöscht.