Hallo Leute,
das für meinen 17-jährigen Sohn zuständige Jugendamt schikaniert mich seit Jahren alle zwei Jahre, da die Bearbeiterin dort persönlich mit meiner Ex-Frau befreundet ist.
Jetzt habe ich wieder ein Schreiben erhalten, indem ich aufgefordert werde, den bestehenden Titel erneuern zu lassen und mich zu 10 Euro mehr zu verpflichten… das ist ja wohl der Witz, oder?
Seht ihr das auch so, dass ich das wegen Belanglosigkeit ablehnen kann?
Die 10 Euro mehr hat sich die Dame dort nämlich nur aus Schikane ausgedacht, damit ich wieder Rennereinen habe und mich ärgern soll… weiter verfolgt es keinen Zweck.
Was kann ich als weitere Argumente anführen?
LG
Randalf
warum zahlst du die 10 € nicht freiwillig mehr?
wo brauchst du da einen titel? versteh ich jetzt nicht.
gruß
ann
wo brauchst du da einen titel? versteh ich jetzt nicht.
gruß
ann
Das Jugendamt besteht darauf, dass ich die 10 Euro mehr titulieren lasse, damit meine Ex wieder ein vollstreckbares Papier in die Hand bekommt, deshalb…
Ich sehe es aber gar nicht ein, die 10 Euro mehr zu zahlen, da mich meine Ex seit Jahren nur schikaniert hat und mir den Jungen vorenthalten hat. Wenn sie sich all die Jahre kooperativ verhalten hääte, hätte ich damit jetzt kein Prblem und würde sofort mehr zahlen, aber so doch nicht. Ich bin doch nicht blöd und lass mich von der nur ausnehmen und die macht was sie will. So nicht.
Hi,
du hast wirklich kein gutes Jugendamt erwischt. Ums titulieren wirst du nicht rumkommen da zum 01.07.2005 wie alle zwei Jahre sich die Regelsätze ändern und somit auch der Unterhaltsanspruch.
Bestehe darauf dass der zu zahlende Unterhalt diesmal so in der Urkunde drin steht: " xxx von Hundert des jeweiligen Regelsatzes nach §§ 1612 a - 1612c BGB in Verbindung mit der Regelbetragsverordnung in der z. Zt. geltenden Fassung"
Dann hast du ein für alle mal deine Ruhe. Du bekommst dann alle zwei Jahre ein Schreiben vom Jugendamt dass sich der Unterhalt erhöht hat, musst auch mehr Zahlen, aber du musst nicht mehr zum titulieren dort hin.
Sind ja dort Methoden wie im Mittelalter! Ausserdem hast du Zeit bis Ende Juli um diese Urkunde errichten zu lassen. Lass dir einen Termin deiner Wahl geben. Ausserdem kannst du an JEDES Jugendamt in ganz Deutschland gehen um die Urkunde errichten zu lassen. Lass dich bei einem „fremdem“ Jugendamt nur nicht abwimmeln!
Grüße
Jule
Hallo Ralf
Das Jugendamt besteht darauf, dass ich die 10 Euro mehr
titulieren lasse, damit meine Ex wieder ein vollstreckbares
Papier in die Hand bekommt, deshalb…
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Wieso „wieder“? Normalerweise ist ein Titel unbegrenzt, sofern man(n) nicht darauf bestanden hat, einen Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes einzutragen.
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Mit welcher Begründung will das Jugendamt eine Erhöhung? Selbst bei einer Neuberechnung des Einkommens kommt keine Steigerung von 10,- EUR zustande.
Bei der Höhe vermute ich eher, das Jugendamt will den neuen Betrag der Düsseldorfer Tabelle tituliert haben. Und wenn ein statischer Titel existiert, ist das Prozedere ganz normal. Bei einem dynamischen Titel hingegen gilt der Titel immer für die aktuell gültige Tabelle und muss nicht alle zwei Jahre angepasst werden. Und wenn der Unterhaltspflichtige die Zahlungen nicht von sich aus erhöht, kann mit dem Titel vollstreckt werden.
Aber:
- Bisher wurde noch keine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle veröffentlich. Lediglich der Sockelbetrag wurde vom Justizministerim bekanntgegeben. In der Alterstufe für deinen Sohn ist die Erhöhung für die nächsten zwei Jahre 7,- EUR (pro Monat). Je nach prozentualem Anteil des Regelbetrages sind da 10,- EUR möglich, z. B. bei 150%, was der Stufe 9 entspricht.
- Die neuen Beträge gelten ab dem 01.07.2005. Daher ist die Forderung nach einem neuen Titel etwas früh.
- Der Selbstbehalt soll ebenfalls angepasst werden. Dann kann es durchaus sein, dass damit die Unterhaltsverpflichtung sinkt. Üblicherweise darf man(n) sich dafür aber gerichtlich streiten.
In deinem Falle würde ich in den sauren Apfel beissen und ein letztes Mal den Titel anpassen. Bei der Gelegenheit würde ich auf einer Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr des Sohnes bestehen. Ab dem 18. sind beide Eltern zum Barunterhalt des Kindes verpflichtet. Damit entstehen die Ansprüche direkt vom Kind zum jeweiligen Elternteil und nicht mehr über den Sorgeberechtigen. Im schlimmsten Fall mußt man für das Kind einen neuen Titel unterschreiben, obwohl der alte, mit dem die Mutter vollstrecken kann, weiterhin gültig bleibt. Den alten Titel wird man zwar notfalls mit einer Klage los, sofern keine Einigung zwischen den Eltern zu erzielen ist, aber dies kostet eben auch wieder Zeit, Geld und Nerven. Falls das Jugendamt nicht mitspielt, kann der Titel auch beim Notar gemacht werden. Das kostet zwar auch etwas Geld, kann aber billiger als ein Verfahren sein.
Viel Glück beim Jugendamt
Jekyll (der sich auch über das JA ärgern durfte)
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Hallo,
da Du nun mal zum Unterhalt verpflichtet bist sollte doch kein Streit wegen der 10 € auftreten. Das Kind kann doch nichts für das Vorgehen der Mutter ( wie auch im umgekehrten Fall). Du kannst die 10 € zusätzlich zahlen. Einer Titulierung bei regelmässiger Zahlung bedarf es nicht. Das Verhalten dieser Jugendamtsmitarbeiterin ist willkürlich und missbräuchlich. Soweit Du bislang keine Titulierung wegen Unterhaltsrückständen in der Vergangenheit hast, solltest Du diesen Vorgang der zuständigen Staatsanwaltschaft „wegen Verdachtes einer strafbaren Handlung“ zur Prüfung vorlegen.
Ich die Dame Beamtin empfiehlt sich eine Dienstaufsichtbeschwerde. Sie wird in der Regel abgewiesen. Nach der Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde dann an die nächsthöhere Stelle beim Regierungspräsidium wenden mit einem Antrag auf Überprüfung un´d Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Vorgang sachlich darstellen, keine Vorwürfe erheben, aber sachlich hinweisen z.B. "die mit meiner früheren Ehefrau befreundete Sachbearbeiterin beim Jugendamt Frau … verlangt ohne Rechtsgrund von mir eine Titulierung meiner Unterhaltzahlungen. Aus meiner Sicht greift die Sachbearbeiterin durch dieses Vorgehen in die alleinigen Rechte der Justizbehörden ein. Ich fühle mich in meinen Rechten bedroht und durch das Vorgehen der Mitarbeiter genötigt. Ich bitte um Prüfung und rechtsmittelfähige Entscheidung unter Angabe des Gerichtes bei dem ggfls. Beschwerde erhoben werden muss.
(Bitte nicht hinweisen - ich werde genötigt -
Gruss Günter
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Ich habe mich so entschieden, dass ich es diesmal darauf ankommen lasse… Wenn meine streitsüchtige Ex wirklich auf einer Erhöhung des Unterhaltes um lächerliche 10 Euro besteht, dann soll sie diesmal zum Gericht rennen und sich blamieren. Freu mich schon drauf, wenn man ihr vom Gericht ein Absageschreiben schickt, wegen Geringfügigkeitsklausel oder wie auch immer das heisst. Würde dann gerne ihr Gesicht sehen… 
Sobald mein Sohn 18 wird, werde ich keinen Unterhalt mehr auf das Konto meiner Ex überweisen, sondern das Geld per Postanweisung direkt an meinen Sohn versenden. Dann werde ich außerdem meine Ex auffordern, ihre Einkommensverhältnisse offen zu legen und werde Unterhaltsabänderungsklage bei Gericht einreichen, weil sie ja dann auch schön mit zahlt, ich war dann lange genug die Kuh, die man melken konnte.
Ich denke aber, das bei ihr nichts zu holen sein wird, da es ihr erfolgreich gelungen ist, uns allen seit 15 Jahren mit Sozialhilfe auf der Tasche zu liegen, obwohl sie ausgebildete Bürokaufrau ist.
Vom Unterhalt lebt es sich doch einfacher… warum sollte sie dann arbeiten gehen.
Hi,
einen solchen Titel wie Du ihn beschrieben hast, habe ich ja schon.
Die Mitarbeiterin des JA hat mich trotzdem aufgefordert, den Titel ändern zu lassen und 10 Euro mehr reinschreiben zu lassen…
Die größte Sauerei war, das ich mich bereits Anfang Februar schriftlich and das JA gewandt hatte und die Dame hat erst 9 Wochen (ungelogen) später geantwortet und auch erst, als ich zwei Erinnerungsschreiben hinterher geschrieben habe und einmal telefonisch Druck gemacht habe. Da kümmert man sich schon von sich aus und will das geregelt haben, dann wird man noch eiskalt stehen gelassen und es tut sich wochenlang nichts. Ich mache drei Kreuze, wenn das nächstes Jahr vorbei ist und ich mit dem JA nichts mehr klären muß…
Hallo Ralf,
wie begründet das Jugendamt die Erhöhung? Verdienst Du mehr? Wegen der kommenden neuen Tabelle? Der Selbstbehalt soll ja dann wesentlich erhöht werden (vermutlich etwas über 100 Euro).
Was macht Dein Filius eigentlich? Wenn er noch die Regelschule besucht und mit achtzehn nicht fertig ist, ist auch die Mutter gesteigert Erwerbspflichtig, da der Sohn einem minderjährigen gleichgestellt ist.
Das Ganze ist reichlich kompliziert.
Ein Tipp für Väter allgemein: Auch Notare dürfen Titel titulieren. Kostet wirklich nicht die Welt hat aber einen entscheidenden Vorteil: ein Notar haftet für die fehlerhafte Beratung und Berechnung. Jugendämter „verrechnen“ sich öfters mal zum Nachteil der Väter.
Der Notar nimmt in den Titel auch Begrenzungen auf. Zum Beispiel bis zum 18. Geburtstag, oder wenn man weiß, dass man in absehbarer Zeit keinen Job mehr hat, eben bis zum Jobende usw.
Vielen Jugendämtern gefallen die notariellen Titel nicht - da sie Klauseln enthalten können, die sie selber nicht hineinschreiben würden.
Bis jetzt ist mir aber noch kein Fall bekannt geworden, dass ein Jugendamt gegen einen Notartitel eine Klage gewonnen hätte.
Grüßle
Ingrid
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