Neuer vermieter alter mietvertrag?

hallo an alle,

ich habe folgendes problem:
ich bin letztes jahr in eine 2 raumwohnung gezogen. der vermieter dieser wohnung wohnt auf palma(ein rüstiger sehr lieber bayer) der mietvertag war ein jahresmietvertrag und am 31.5.2011 zu ende.
so nun wurde die wohnung im april an eine baufirma aus unserem örtchen verkauft, der neue besitzer sagte mir mündlich zu das ich solange bis ich was neues habe drin bleiben darf, das hat auch alles funktioniert.
aber nun kommts:
im mietvertrag steht das ich die wohnung sauber zu übergeben habe.
kann der neue vermieter von mir eine renovierung verlangen? gehört eine zerkaute tapete zum renovieren oder schadensbehebung?

bitte helft mir schnell, danke und liebe grüße dani

Moin!

Ja, alles, was an Rechten im alten Mietvertrag mit dem alten VM vereinbart wurde, und was sich ansonsten gesetzlich daraus ergibt, ging bei Verkauf an den neuen VM über. Wäre das ein unbegrenzter Mietvertrag, hätte das ja für Sie den Vorteil gehabt, qausi unkündbar zu sein.
Folglich sind die Pflichten des Mieters unverändert!
Eine Wohnung muß „besenrein“ übergeben werden, das ist das Mindeste.
teht im Mietvertrag die Klausel, daß der Mieter seine Renovierungen in bestimmten, festgelegten Zeitabständen zu renovieren hat, sind diese durch ds neue Mieterschutzgesetz zwar hinfällig, die Wohnung muß dennoch gänzlich heil übergeben werden.
„…gehört… eine zerkaute tapete zum renovieren oder
schadensbehebung?“ Nun ja, in der Tat, wie auch durch Hunde-/Katzenpipi verunreinigte Fußböden, Teppiche oder Badezimmerfliesenfugen, etc.
Stellen Sie sich einfach mal vor, die Wohnung würde (jetzt) Ihnen gehören! Was würden Sie vom Mieter wollen…?
Und das Ihr neuer VM sich mieterfreundlich gezeigt htte, haben Sie ja schon erwähnt.
Gruß
MK

hallo,
kommt daruf an, was im Vertrag steht…der alte gilt ja noch

lisa

Hallo Labestia,

der neue Besitzer tritt mit allen Rechten und Pflichten in den alten Mietvertrag mit Ihnen ein.

Sie übergeben die Wohnung im selben Zustand wie bezogen - Unzerkaut !

Spass beiseite !

Eine Vollständige Renovierung ist nach 1 Jahr Nutzung auf keinen Fall nötig.

Richten Sie die Wohnung wieder so her dass es passabel aussieht.
Wenn sich die Tapete noch ausbessern lässt - sofern Sie noch ein Stück der Tapete haben geht das - ansonsten müssen Sie die Wand neu anlegen.

Machen Sie mit dem neuen Besitzer eventuell vor dem Auszug einen Besichtigungstermin aus, damit man sich kennen lernt.
Dann vereinbaren Sie einen Übergabetermin zeitnah am Auszugstermin (mit Protokoll und einem Zeugen) aus.

Beste Grüße
hardy