Neuer Vermieter = bisheriger Mietvertrag üngültig?

Hallo Ihr Alleswisser,

jemand wohnt seit fünf Jahren zur Miete. Die Vermieter sind eine GbR (Vater und Sohn).
Nun bekommt der Mieter Post von seinen Vermietern und findet im Briefkopf plötzlich einen neuen
Absender bzw. eine neu gegründete GbR.
Die Hausverwaltung wurde vom Vater aus Altersgründen auf den Sohn übertragen, welcher sich nun mit
seiner Frau ums Haus kümmert.

Verliert der bisherige Mietvertrag nicht seine Gültigkeit?

Vorab vielen Dank für Eure Antworten und liebe Grüße, Silvio

Verliert der bisherige Mietvertrag nicht seine Gültigkeit?

Nein.

…denn sonst könnte ein Vermieter einen unliebsamen und nicht kündbaren Mieter einfach dadurch loswerden, dass er die Wohnung an einen nahestehenden Dritten „verkauft“.

Es gibt einen Grundsatz im BGB, der heisst „Kauf bricht nicht Miete“.

Gruss Hans-Jürgen
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BGB § 563 ff
Kapitel 4 - Wechsel der Vertragsparteien (§§ 563 - 567b)

http://dejure.org/gesetze/BGB/563.html ff

Gruß

Stefan