Vom 1.1. bis 30.06.2010 wurde die Hausanlage in der ich wohne als Mietwohnanlage verwaltet. Auf Grund eines erfolgten Verkaufes in Form von Eigentumswohnungen wird das Objekt wohl als Wohnungseigentümergemeinschaft abgerechnet. Für den Zeitraum vom 1.1. bis 30.06.2010 wurde vom bisherigen Eigentümer eine separate Betriebskostenabrechnung erstellt und mir zugestellt.
Wie geht es jetzt weiter bzw. Gilt gilt hier dennoch der Abrechnungszeitraum bis 31.12.2010 oder begann am 01.07.2010 der Abrechnungszeitraum neu?
Bis wann muss mir also der neue Eigentümer eine Betriebskostenabrechnung vorlegen?
Also ich denke nicht das es eine Umstellung des Abrechnungszeitraumes geben wird,denn darüber hätten die Mieter informiert werden müssen. Vielmehr gehe ich davon aus, dass die Teilung des Wirtschaftsjahres nur aufgrund des Eigentümerwechsels gemacht wurde. Für das zweite Halbjahr 2010 müsste die Abrechnung also bis spätestens 31.12.2011 bei Ihnen eingehen.
Hallo,
das hängt vom Abrechnungszeitraum ab. Ist der Zeitraum vom 01.01 -31.12 so hat der Vermieter oder der Verwalter 12 Monate Zeit die Nebenkostenabrechnung vorzulegen. In deinem Fall wird der neue Verwalter Dir bis zum 31.12.2011 eine Abrechnung erstellen. Sollte die neue Verwaltung bekannt sein, einfach mal nachfragen.