Hy,
vieleicht kann mir hier Jemand weiterhelfen.?
Wir sind auf der Suche nach einer Neuen Wohnung, und haben eine gefunden.
Mit dem Vermieter haben wir alles klar gemacht und auch schriftlich festgehalten das wir die Wohnung zum 1.2.2013 anmieten werden.
Jetzt zog er plötzlich zurück mit den Agumenten das ihm 2 Kinder zu viel währen so wie ihm das zu lange dauert bis zum 1.2.2013. Er hat jetzt Mieter die schon zum 1.11.2012 einziehen.
Wir haben nach der Schriftlichen zusage natürlich unsere jetzige Wohnung schon gekündigt, sowie Kindergarten gekündigt und in den Neuen Kindergarten angemeldet.
Ist das Rechtens? Darf er das? Können wir was dagegen machen?
Wir haben zwar nächste Woche einen Termin beim Rechtsanwalt aber ich würde gerne schon vorher etwas darüber wissen!
Gruß
„Mit dem Vermieter haben wir alles klar gemacht und auch schriftlich festgehalten das wir die Wohnung zum 1.2.2013 anmieten werden.“
Sofern dies bedeutet, dass Sie einen von beiden Seiten unterzeichneten Mietvertag in Händen halten, haben Sie auch Anspruch auf die Wohnung und sogar auf Schadenersatz falls der Vermeiier hier einseitig eine Rückzieher macht.
Halten Sie hingegen keinen rechtsgültigen Mietvertrag in Händen, dann werden Sie viel Geld für Ihren Anwalt ausgeben und einen mehr als ungewiss ausgehenden Rechtstreit vor sich haben! Ein Anwalt sieht dies naturgemäß völlig anders, da er sein Honorar in Rechung stellt, völlig gleichgültig ob er einen solchen Rechtsstreit für Sie erfolgreich führt oder Sie vor Gericht mit der gesamten Kostenlast auch der Kosten des Verfahrens, Ihre eigenen Anwaltskosten und denen für den gegnerischen Anwalt, unterliegen!Verwenden Sie Ihr Geld und auch Energie dann lieber sinnvoll auf die Suche nach einer geeigneten Wohnung, statt Anwälte zu fütttern!
mein Tipp:
lassen sie es! ein Mietverhältnis was mit Streit beginnt, kann nicht angenehm werden.
den Vermieter versteht natürlich jeder Richter im Streitfall, jeder muss wirtschaftlich handeln.
die angeführten Kündigungen lassen sich bei so einer langen Frist natürlich wiederrufen und stellen keinen anspruch auf schadensersatz dar.
grüßen sie meinen Koll. bei ihrem Termin
Heißt „alles klar gemacht“ schriftlich bzw. ein Mietvertrag unterschrieben? Dann ist der Vermieter vertragsbrüchig. Er ist für Folgekosten zuständig etc.
Das wird der Anwalt sicherlich auch bestätigen.
sogar die Wohnung muss vermietet werden…
Aber: Klageweg… will man dann so einen Vermieter…
Übrigens gilt auch bei mündlicher Vereinbarung ein gültiger Mietvertrag, aber der ist erheblich schwieriger nachzuweisen…