Neuer Versuch: Stornierbarkeit eines Kurses

Hier nochmals anders formuliert:

Nehmen wir an, (Privat-)Person A habe sich telefonisch für einen (Koch)Kurs angemeldet.
Da sagte ihm der Veranstalter am Telefon, dass der Kurs nicht stornierbar sei und A - selbst bei Krankheit - keine Rückerstattung der Gebühren verlangen könne.

Ist so etwas rechtens?

Fragt sich
Tobias

Auch kein Hallo,

Nehmen wir an, (Privat-)Person A habe sich telefonisch für
einen (Koch)Kurs angemeldet.
Da sagte ihm der Veranstalter am Telefon, dass der Kurs nicht
stornierbar sei und A - selbst bei Krankheit - keine
Rückerstattung der Gebühren verlangen könne.

Ist so etwas rechtens?

ja.

Auch ohne Gruß

S.J.

Steffi, bitte sei nicht belehrend (was ich gerade tue…). gehe davon aus dass tobias ein ganz netter mensch ist, der etwas vergessen hat.
ich (und du) arbeite nicht 100% perfekt und wir koennen nicht davon ausgehen dass alle perfekt sind.
gruss,
und es lebe die soziale kompetenz und die menschliche unterstuetzung hier!
pascal

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Fragezeichen???

Steffi, bitte sei nicht belehrend (was ich gerade tue…). gehe
davon aus dass tobias ein ganz netter mensch ist, der etwas
vergessen hat.
ich (und du) arbeite nicht 100% perfekt und wir koennen nicht
davon ausgehen dass alle perfekt sind.
gruss,
und es lebe die soziale kompetenz und die menschliche
unterstuetzung hier!
pascal

???

Die Frage wurde eindeutig beantwortet. Und wer grundlegende Etikette nicht anwendet, legt wohl selbst keinen Wert darauf.

PS: Wer ist Steffi?

Grundlage?
Hallo zusammen,

sorry - ich hatte mit diesem Post ein bisschen zu kämpfen, weil ich zuerst falsch formuliert hatte und das vom Mod gelöscht wurde. Da ist die Anrede beim zweiten Anlauf leider auf der Strecke geblieben …

Genug der Rechtfertigung - ich möchte gern beim Thema bleiben:

Danke für die Info, dass es rechtens ist. Aber ein einfaches »Ja« finde ich noch ein wenig unbefriedigend: Kann mir bitte noch jemand die Grundlage (Wahrscheinlich BGB? Welcher Paragraph?) dessen nennen?

Danke und Gruß
Tobias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

dafür gibt es keinen Paragraphen, denn das ist das Wesen der Vertragsfreiheit, dass man sich an das, was man vereinbart, halten muss („pacta sunt servanda“).

Was kann der Kursbetreiber, der Hotelier, der Reiseveranstalter, der Vermieter oder sonst ein Anbieter dafür, dass der Kunde aus welchen Gründen auch immer nicht die Leistung in Anspruch nehmen kann oder will. Er hat schon den Platz reserviert, ggf. schon anderen Kunden abgesagt.

Man stelle sich den Vorgang mal andersherum vor: Man will an dem Kochkurs teilnehmen und der Dozent wird krank. Kann der Anbieter den Kurs jetzt einfach einseitig verschieben? Nein.

VG
EK

1 „Gefällt mir“

Hallo Ekkehard,

danke für die Antwort.

Gruß
Tobias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]