Neuer Vertrag bei Übernahme d. Gesellschaft

hallo,

folgender fiktiver fall:

steuerberater Z verkauft seine kanzlei an eine steuerberatungsgesellschaft. alle (5) mitarbeiter werden übernommen und das alte büro bleibt bestehen. Z bleibt als büroleiter bestehen.

die AN sollen zum datum der übernahme neue verträge unterschreiben.

in der präambel steht, dass der neue arbeitsvertrag vollständig den bisherigen ersetzt und verweist auf das datum des alten abschlusses usw…

bei „beginn der tätigkeit“ stehe nun: die tätigkeit beginnt am 01.09.2008. vor dem beginn ist die ordentliche kündigung ausgeschlossen.

… irgendein haken ? ich weiss, dass bei solchen übernahmen normalerweise kein neues arbeitsverhältnis beginnt. wäre es dahingehend problematisch den „neuen“ vertrag zu unterschreiben…

gruß inder

Hallo,

natürlich kann das problematisch werden, schon allein wegen der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Grundsätzlich muß bei einem derartigen Vorgang der § 613a BGB geprüft werden
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html
Das kann aber nur ein Fachmensch (Fachanwalt für Arbeitsrecht) vor Ort machen.
Also ab mit altem und neuen Vertrag zum Anwalt und zwar VOR dem Unterschreiben.

&Tschüß

Wolfgang

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