Neuer Vertrag bei Wechsel des Vorgesetzten?

Hallo!

Folgender fiktiver Fall:

In einem Unternehmen gibt es 15 verschiedene Abteilungen und 15 verschiedene Abteilungsleiter. Alle 15 Abteilungsleiter berichten
(disziplinarisch) an den Geschäftsführer.

Nun steht eine Reorganisation an. Die 15 Abteilungen werden in diesem Besipiel in 4 Hauptabteilungen zusammengefasst. Dazu werden vier Abteilungsleiter zu Hauptabteilungsleiztern ernannt. Die restlichen 11 bleiben „normale“ Abteilungsleiter.

Die „normalen“ Abteilungsleiter sollen dispiplinarisch dem jeweiligen
(neuen) Hauptabteilungsleiter zugeordnet werden. Nur die Hauptabteilungsleiter berichten in Zukunft noch direkt an den Geschäftsführer.

Frage:

Was ist arbeitsrechtlich zu beachten? Der Einfachheit halber gehen wir in diesem fiktiven Beispiel davon aus, dass alle mit dieser Situation zufrieden sind.

* Bräuchte dieses Beispiel-Unternehmen neue Arbeitsverträge?
* Bräuchte dieses Beispiel-Unternehmen Änderungskündigungen?
* Bräuchte dieses Beispiel-Unternehmen einen Zusatz zum den alten Arbeitsverträgen?
* …?

Vielen Dank für Euren Rat!!

Andre

@Guido --> ok?

Hallo.

Es passiert doch, wenn ich das richtig verstund, gar nichts Existentielles: Der fiktive AL Weizenkeim schwallt einmal im Monat mit/kriegt Streicheleinheiten/Zigarren nicht mehr von Fröhn, sondern von Klabuster, und das ist schon alles.

Da muss man m.E. nix ändern. Sollte ganz hypothekarisch im vorhandenen Vertrag vereinbart sein, dass die betroffene Führungskraft Mose nur und ausschließlich mit dem Alten Mann auf dem Sinai verhandelt sowie dass ihm alle anderen totale Wollsocke zu sein haben, dann könnte man an allen Haaren eines sehr großen Tribblevorkommens etwas herbeizerren. Dazu bräuchte man aber ganz viel Quadrotriticale.

Gruß Eillicht ichbineinschwätzerundtrotzdemkeinanwalt zu Vensre