Hallo,
Hallo,
folgender Fall, ein fiktiver Arbeitgeber mit mehr als 500
Mitarbeitern legt seinen Arbeitnehmern neue Arbeitsverträge
mit deutlichen Gehaltseinbußen (~30%) zur Unterschrift vor und
begründet dies mit der schlechten wirtschaftlichen Lage des
Unternehmens.
Bei einem Unternehmen dieser Größe sollte der BR die wirtschaftliche Lage einschätzen können, wenn er seine Aufgaben - u.a. im Wirtschaftsausschuss mit dem AG - ernst genommen hat.
Der Arbeitgeber war bisher tarifgebunden und
möchte durch die neuen Arbeitsverträge einen Ausstieg aus dem
Tarifvertrag erreichen.
Ob dies möglich ist, hängt von der Art der TV-Bindung ab. Wenn diese Bindung durch Verbandsmitgliedschaft des AG besteht, ist eine Tarifflucht ggü. Gewerkschaftsmitgliedern so nicht möglich.
Allerdings ist keine
Änderungskündigung erfolgt, es wurden nur neue Arbeitsverträge
ausgegeben.
Ausgeben kann der AG viel.
Ist es richtig, dass dieser neue Arbeitsvertrag nur ein
Angebot des Arbeitgebers ist und das alte Arbeitsverhältnis
zunächst davon unabhängig weiterbesteht?
Ja, ein AN, der so was ungeprüft annimmt, ist selber schuld. Mit einem Änderungsvertrag im Einvernehmen können u.a. sämtliche Mitbestimmungsrechte des BR sowie individualrechtliche Anssprüche des AN ggü. dem AG ausgehebelt werden.
Wenn der Arbeitgeber Mitarbeiter, die nicht unterschreiben
kündigen will, muss er hier eine Sozialauswahl vornehmen?
Wenn betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden - Ja.
Ab einer gewissen Zahl der Kündigungen wird ein Sozialplan fällig. Außerdem hat der BR sowohl bei Änderungs- als auch bei Beendigungskündigungen volle Mitbestimmung. Dies alles versucht der AG in diesem Fall auszuhebeln.
Ist
diese Sozialauswahl nur innerhalb der Mitarbeiter
durchzuführen, die den neuen Vertrag nicht unterschrieben
haben?
Nein, diesem Irrtum sind schon viele erlegen, die einen Änderungsvertrag unterschrieben haben und dann doch betriebsbedingt gekündigt wurden. So einen Schutz läßt sich idR gerade nur für Gewerkschaftsmitglieder über einen Sanierungs-TV erreichen.
Muss der Arbeitnehmer im Falle einer ordentlichen Kündigung
durch den Arbeitgeber mit Nachteilen seitens der Agentur für
Arbeit rechnen?
Nein. Aus der bloßen Wahrnehmung gesetzlicher Rechte dürfen keine Nachteile entstehen.
Gilt dies auch, wenn er eine
Kündigungsschutzklage anstrebt?
Ja klar
Welche anderen Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer?
In Sachen Änderung: Gar nix tun
Schleunigst - falls noch nicht geschehen - der abschließenden Gewerkschaft beitreten, um ggfs. die Nachwirkung eines evtl. gekündigten TV zu sichern und Rechtsschutz im Arbeitsrecht zu haben.
Den BR auffordern, die Belegschaft zu informieren und seine Sicht der Dinge darzulegen - zB auf einer ao Betriebsversammlung.
Die abschließende Gewerkschaft über die beabsichtigte Tarifflucht des AG informieren.
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten und viele Grüße
&Tschüß