Neuer Vertrag durch AG ohne Änderungskündigung

Hallo,

folgender Fall, ein fiktiver Arbeitgeber mit mehr als 500 Mitarbeitern legt seinen Arbeitnehmern neue Arbeitsverträge mit deutlichen Gehaltseinbußen (~30%) zur Unterschrift vor und begründet dies mit der schlechten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Der Arbeitgeber war bisher tarifgebunden und möchte durch die neuen Arbeitsverträge einen Ausstieg aus dem Tarifvertrag erreichen. Allerdings ist keine Änderungskündigung erfolgt, es wurden nur neue Arbeitsverträge ausgegeben.

Ist es richtig, dass dieser neue Arbeitsvertrag nur ein Angebot des Arbeitgebers ist und das alte Arbeitsverhältnis zunächst davon unabhängig weiterbesteht?

Wenn der Arbeitgeber Mitarbeiter, die nicht unterschreiben kündigen will, muss er hier eine Sozialauswahl vornehmen? Ist diese Sozialauswahl nur innerhalb der Mitarbeiter durchzuführen, die den neuen Vertrag nicht unterschrieben haben?

Muss der Arbeitnehmer im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber mit Nachteilen seitens der Agentur für Arbeit rechnen? Gilt dies auch, wenn er eine Kündigungsschutzklage anstrebt?

Welche anderen Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer?

Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten und viele Grüße

ein fiktiver Arbeitgeber mit mehr als 500 Mitarbeitern

Na, da kann ja locker ein Betriebsrat gegründet werden. Sogar mit Freistellung.

Ein Arbeitsvertrag kann meines Wissens nach nicht einseitig verändert werden. Er muss zuerst gekündigt werden. Und dabei müssen die Gesetze beachtet werden. Es muss also begründet werden.

Ich würde schleunigst einen Betriebsrat gründen.

Gruß
Torben

Hallo,

nehmen wir an, es gibt in diesem fiktiven Fall einen Betriebsrat und der wurde zu dieser Maßnahme gehört.

Viele Grüße

Hallo,

Hallo,

folgender Fall, ein fiktiver Arbeitgeber mit mehr als 500
Mitarbeitern legt seinen Arbeitnehmern neue Arbeitsverträge
mit deutlichen Gehaltseinbußen (~30%) zur Unterschrift vor und
begründet dies mit der schlechten wirtschaftlichen Lage des
Unternehmens.

Bei einem Unternehmen dieser Größe sollte der BR die wirtschaftliche Lage einschätzen können, wenn er seine Aufgaben - u.a. im Wirtschaftsausschuss mit dem AG - ernst genommen hat.

Der Arbeitgeber war bisher tarifgebunden und
möchte durch die neuen Arbeitsverträge einen Ausstieg aus dem
Tarifvertrag erreichen.

Ob dies möglich ist, hängt von der Art der TV-Bindung ab. Wenn diese Bindung durch Verbandsmitgliedschaft des AG besteht, ist eine Tarifflucht ggü. Gewerkschaftsmitgliedern so nicht möglich.

Allerdings ist keine
Änderungskündigung erfolgt, es wurden nur neue Arbeitsverträge
ausgegeben.

Ausgeben kann der AG viel.

Ist es richtig, dass dieser neue Arbeitsvertrag nur ein
Angebot des Arbeitgebers ist und das alte Arbeitsverhältnis
zunächst davon unabhängig weiterbesteht?

Ja, ein AN, der so was ungeprüft annimmt, ist selber schuld. Mit einem Änderungsvertrag im Einvernehmen können u.a. sämtliche Mitbestimmungsrechte des BR sowie individualrechtliche Anssprüche des AN ggü. dem AG ausgehebelt werden.

Wenn der Arbeitgeber Mitarbeiter, die nicht unterschreiben
kündigen will, muss er hier eine Sozialauswahl vornehmen?

Wenn betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden - Ja.
Ab einer gewissen Zahl der Kündigungen wird ein Sozialplan fällig. Außerdem hat der BR sowohl bei Änderungs- als auch bei Beendigungskündigungen volle Mitbestimmung. Dies alles versucht der AG in diesem Fall auszuhebeln.

Ist
diese Sozialauswahl nur innerhalb der Mitarbeiter
durchzuführen, die den neuen Vertrag nicht unterschrieben
haben?

Nein, diesem Irrtum sind schon viele erlegen, die einen Änderungsvertrag unterschrieben haben und dann doch betriebsbedingt gekündigt wurden. So einen Schutz läßt sich idR gerade nur für Gewerkschaftsmitglieder über einen Sanierungs-TV erreichen.

Muss der Arbeitnehmer im Falle einer ordentlichen Kündigung
durch den Arbeitgeber mit Nachteilen seitens der Agentur für
Arbeit rechnen?

Nein. Aus der bloßen Wahrnehmung gesetzlicher Rechte dürfen keine Nachteile entstehen.

Gilt dies auch, wenn er eine
Kündigungsschutzklage anstrebt?

Ja klar

Welche anderen Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer?

In Sachen Änderung: Gar nix tun
Schleunigst - falls noch nicht geschehen - der abschließenden Gewerkschaft beitreten, um ggfs. die Nachwirkung eines evtl. gekündigten TV zu sichern und Rechtsschutz im Arbeitsrecht zu haben.

Den BR auffordern, die Belegschaft zu informieren und seine Sicht der Dinge darzulegen - zB auf einer ao Betriebsversammlung.

Die abschließende Gewerkschaft über die beabsichtigte Tarifflucht des AG informieren.

Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten und viele Grüße

&Tschüß

Dann gehe ich einfach mal davon aus, dass der BR eine Betriebsversammlung abgehalten hat, in der er der Belegschaft erklärt hat, wie er mit der Geschäftsleitung verhandelt hat.

Soweit ich weiß, müssen Verträge von beiden Seiten unterschrieben werden. Mit Tarifverträgen kenne ich mich nicht allerdings nicht aus. Aber da verhandelt das ja auch die Gewerkschaft, oder?

Ansonsten kann meines Wissens nach kein Arbeits-Vertrag einseitig geändert werden.