hallo zusammen,
ich hoffe es ist jemand dabei, der sich auskennt. in meiner firma gibt es eine veränderung und dadurch komme ich nicht mehr auf meine geforderte stundenanzahl. ich hab mich geeinigt, dass ich mit den stunden runtergehe und einen neuen vertrag bekomme, bevor betriebsbedingt gekündigt wird, weil ich nicht eingesetzt werden kann. nun hab ich den vertrag bekommen und statt der vereinbarten summe steht 1oo euro weniger und für 100 euro einen bonus, der aber verändert werden kann. das will ich nicht unterschreiben. muss es da überhaupt gleich einen neuen vertrag geben, oder reicht nicht eine zusatzvereibarung???
ich mache ja den gleichen job, nur ein teilgebiet fällt weg und daher auch weniger stunden.
ich würde mich über eine antwort freuen. danke schon mal.
hallo,
statt der vereinbarten summe steht 1oo euro
weniger und für 100 euro einen bonus, der aber verändert
werden kann. das will ich nicht unterschreiben. muss es da
überhaupt gleich einen neuen vertrag geben, oder reicht nicht
eine zusatzvereibarung???
Wirklich „vereinbart“? Schriftlich? Sonst ist das nämlich keine Vereinbarung, sondern mit dem schriftlichen Vertragspapier (oder Vertragsergänzung) ein Angebot auf einen neuen Arbeitsvertrag mit veränderten Bedingungen.
Nicht unterschreiben bedeutet, daß der alte Vertrag gültig bleibt (und möglicherweise als Basis für eine betriebsbedingte Kündigung dient).
Ob neuer Vertrag oder Vertragsergänzung ist im Prinzip egal: zur späteren Klärung, was denn nun gültig ist, ist ein neuer Vertrag aber immer vorzuziehen - es steht halt alles in einem Papier.
Gruss
rambam
Hallo,
es muss leider einen neuen Vetrag abgeschlossen werden, weil sie so wie ich verstehe, ansonsten gekündigt werden mit Zustimmung des Betriebsrates.
Sie haben die Wahl zwischen Arbeit und Hartz 4 und das müssen sie selbst entscheiden. In den neien Vertrag bekommen Sie 100 EUR weniger (fest) und 100 EUR als Variable, das bedeutet das Sie dauerhaft 100 EUR weniger haben und ab un zu etwas mehr.
Wenn Sie in Gewerkschaft sind, dann sprechen Sie mit genen die Angelegenheit, sonst übelegen Sie gut was Sie machen, weil ein Einstieg auf die erste Arbeitsmarkt so gut wie ausgeschlossen ist.
Gruß
Marinel
tut mir leid da weiß ich auch nicht weiter ist eine komische angelegenheit würd ioch so auch nicht unterschreiben
Hallo Kollege (Kollegin?)
wenn Du Dich auf einen neuen Vertrag eingelassen hast ist das sicher besser als eine Kündigung aus betrieblichen Gründen.
Wenn dann im Vertrag nicht das vorher vereinbarte steht, solltest Du einfach mal fragen warum.
Sicher kannst Du noch was nachverhandeln.
LG Johannes
Hallo,
da die Angaben ein bisschen „dünn“ sind, ist es schwierig. MEn würde eine Zusatzvereinbarung reichen, habt Ihr keinen Betriebsrat? Ausserdem kommt es ja auch darauf an, wie lange jemand schon in der Firma ist etc. wie gesagt, leider etwas dünn für eine Auskunft
mfg
Hallo,
leider kenne ich mich da nicht so aus. Wenn du schon eingewilligt hast, bist du schon im Nachteil - wahrscheinlich auch wenn du nicht eingewilligt hättest…
Gibt es keinen Betriebsrat? Der muss dir helfen und zur Seite stehen können…
Das mit dem Bonus kannst du auch hinterfragen, wenn es dir mündlich anders mitgeteilt wurde.
Viel Erfolg - und such schon mal nach nem neuem Job!
Erkundige dich, ob der neue Vertrag neue Konditionen hat(Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit o.ä.)
hallo
bei mir kommt sofort die "betriebsbedingte Kündigung ab "
die Angst der Kündigung …in dieser Situation macht man vieles…und der AG hat dich in der Hand…
so weiss ich die Hintergründe nicht auch die Einzelheiten deiner Arbeitsstelle nicht und ob du schnell wieder einen neuen Job finden würdest…
diese deine Sorge ist mir zu schwierig zu beantworten -
für mich würde es sich rentieren einen Arbeits-Anwalt um Rat zu suchen ehe du unterschreibst.
odr hier jemanden zu finden der recthlich merh weiss als ich …
alles gute
Hallo,
grundsätzlich sind neue Verträge immer gefährlich, da oft neue Probezeit bzw. kürzere Fristen o.ä…
Wenn du eine Wahl hast, nie neuer AV.
Prüfe ob deine Firma irgendwo in der Nähe expandiert, dann würde i.R. betriebsbedingte Kündigung wegfallen, da die Firma sein Geschäftsfeld offensichtlich erweitert und somit mehr Stunden eingeplant hat, statt weniger.Generell ist der AG verpflichtet die Arbeit zu vergeben, daher ist das „teilgebiet fällt weg = weniger Stunden“ nicht automatisch dein Problem.
grüße
Hallo sachmawatt,
solange du nix unterschreibst, gilt dein bisheriger Vertrag weiter. Weicht der neue Vertrag von der getroffenen Vereinbarung ab, tust du gut daran, nicht zu unterschreiben. Dann ist die Firma gehalten, dir eine Änderungskündigung auszusprechen. Davor ist der Betriebsrat zu hören (wenn es den gibt) und die Kündigungsfrist ist einzuhalten. Mit der Änderungskündigung ist das Angebot des neuen Vertrages verbunden. Das solltest du „unter Vorbehalt“ annehmen (erklärst du den Vorbehalt nämlich nicht, dann gilt die Änderungskündigung mit Ablauf der Frist als Beendigungskündigung). Ein neuer Vertrag muss tatsächlich nicht sein, es reicht eine Zusatzvereinbarung zum bisherigen und ja noch gültigen Vertrag.
Hallo,
ich glaube gegen die Änderungskündigung kannst Du wenig machen, wenn es tatsächlich betriebsbedingt notwendig ist. Nim aber sicherheitshalber Kontakt mit der Arbeitnehmervertretung auf, die kann das sicherlich besser beurteilen.
Gruß
Klaus
Hallo sachmawatt,
in Ihrer Firma gibt es eine Veränderung?
Was heißt das? Gibt es einen Betriebsrat?
Sie haben eine Arbeitszeitverkürzung im Sinn?
Bei vollem Lohnausgleich? Zum Wohle aller?
Um Ihre Stunden zu reduzieren brauchen Sie nicht zwingend einen neuen Vertrag. Ein Zusatz reicht im Prinzip. Der Trick mit dem „könnt ich streichen“ Bonus ist momentan wohl fett in Mode
Wie gesagt, neuer Vertrag klingt mir zu sehr nach Trick 17?? Was sagt der Betriebsrat zu der Sache?
mehr kann ich da so nicht zu sagen, sorry
Hallo,
leider kann mein Mann ihre Fragen nicht beantworten,
er ist z.Zt. in den USA.
Gruß
Ingrid Kühn
Die Frage zu beantworten ist etwas schwierig. Der Arbeitgeber hat wohl eine Änderungskündigung gemeint. Dabei müßte er aber die Kündigungsfristen einhalten. Möglich ist auch eine Vereinbarung, bei der die Kündigungsfristen entfallen - aber das kostet (den AG).
Eines scheint mir logisch: Wenn weniger Stunden gearbeitet wird, dann muss auch der Lohn sinken! Bei 100,-- € weniger würde ich mir überlegen, wieviel wert mir das bestehende Arbeitsverhältnis ist. Der Bonus von 100 € ist eine Hintertüre für den AG; ich ginge davon aus, dass er in der Regel niedriger ausfällt.
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
Robby 1
Hallo,
es würde eigentlich auch ein Nachtrag reichen, aber der Arbeitgeber nutzt die Möglichkeit eines neuen Vertrages aus, bzw. will deinen Vetrag anderen anpassen. Es steht dir ja frei diesen nicht zu unterschreiben.
sobald sich etwas verändert, das im vorhergehenden Vertrag festgelegt war, kann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Natürlich würde ein Zusatzvertrag auch ausreichen aber das liegt in der Entscheidung des Vertragspartners. Du deutest ja bereits an, dass deine Firma Personal abbaut und du einer Kündigung nur durch die Akzeptanz von Stundenkürzungen entgehen konntest. Grunsätzlich hat dien Vertrag, solange er nicht gekündigt wurde, Gültigkeit und man kann dich nicht zwingen, den neuen Vertrag zu unterschreiben. Aber dein Arbeitgeber kann den alten Vertrag natürlich jederzeit kündigen, entweder ordnungsgemäß lt. der vertragl. Fristen oder betriebsbedingt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wieviel Verhandlungsspielraum du bei den Details für den neuen Vertrag hast, hängt von der individuellen Situation ab.
Gruß Ally