Hallo,
folgender Fall:
Person A (in ungekündigter Stellung, 4 Wochen Kündigungsfrist) war Ende letzter Woche bei einem Bewerbungsgespräch in einer anderen Firma und hatte die mündliche Zusage erhalten. Heute kam der neue Arbeitsvertrag; jedoch ohne Unterschrift des künftigen Arbeitgebers. Im Anschreiben war der Hinweis: Nachdem die beiden Exemplare vom Arbeitnehmer unterschrieben zurückgeschickt wurden, wird ein Exemplar vom AG unterschrieben und wieder an den AN geschickt. Auf dem Arbeitsvertrag ist der Eintrittstermin 01.09. aufgeführt.
Heute ist Dienstag. Bis die Verträge wieder beim AG sind ist evtl. Donnerstag. Bis das unterschriebene Exemplar wieder beim AN ist, kann es Montag werden! Der letzte Termin für die Kündigung.
Der AN wollte eigentlich noch im Laufe dieser Woche (nach Erhalt eines vom AG unterschriebenen Exemplars) kündigen. So ist der Vertrag ja noch nicht fix!
Frage an Euch: Wie würdet Ihr Euch in dieser Situation verhalten? Den (möglichen) künftigen AG anrufen und sofort ein unterschriebenes Exemplar anfordern? Oder die beiden Exemplare unterschrieben zurückschicken, mit dem Vermerk: Es wird erst gekündigt, wenn ein vom AG unterschriebenes Exemplar vorliegt. Unter Umständen kann es den geplanten Eintrittstermin kosten, der wegen der Kündigungsfrist nicht einzuhalten ist.
Abschließend gefragt: Ist solch ein Verhalten (nicht-unterschriebene Verträge, trotz knapper Kündigungsfrist) des AGs üblich?
gruß
boba