Wenn man noch in diesem Monat so einen Vertrag bei einer Versicherung abschliest, wann kann man denn die Leistungen des Versicherungsschutzes frühestens in Anspruch nehmen?
Danke .
Hallo,
das kommt auf die Versicherung an - üblich sind aber bei Rechtschutzversicherungen: drei Monate Karenzzeit nach Abschluß. Es gibt aber auch Anbieter ohne Wartezeit.
Und: laufende Fälle (sprich: Wenn z.B. schon eine Kündigung erfolgt ist.) sind natürlich nicht abgedeckt, auch nicht bei Versicherungen ohne Wartezeit.
Gruß
Christian
Danke für die Infos,
ich antworte so spät weil ich íhre Nachricht erst jetzt gesehen habe nachdem ich mich hier eingeloggt hatte. leider kam keine Emailbenachrichtigung wie sonst üblich an, das eien Antwort eingegangen ist.
Also kann ich damit rechnen das nach 3 Monaten ich die Versicherung in Anspruch nehmen kann.