Neuer Vertrag schlägt alten Vertrag ?

Hallo,

welche Auswirkungen hat es wenn man einen Telekomvertrag (DSL6000) vor Ablauf der Kündigungfrist verlängert (DSL 2000, also mit Tarifwechsel)und dann innerhalb des 2-wöchigen Rücktrittsrechts den Vertrag kündigt, während zwischenzeitlich die Kündigungsfrist des alten Vertrages abläuft.
Darf die Telekom den alten Tarif (Vertrag?) wieder in Kraft setzen und auf die Kündigungsfrist des alten Vertrages bestehen?

Danke im Voraus.
josp

Hallo,

ist das vielleicht geregelt, d.h. gibt es ggf. in den AGB eine Klausel, wonach im Falle des Widerrufs der vorherige Vertrag wieder gelten soll?

Wenn nicht, käme ich trotzdem zum Ergebnis, dass der alte Vertrag mit der alten Kündigungsfrist gilt. Hätte der Kunde halt vorsichtshalber den alten Vertrag kündigen müssen.

Der neue Vertrag hat zunächst den alten vollständig abgelöst, denn er stellte eine gänzlich neue Regelung des Schuldverhältnisses mit dem neuesten Formular dar, also eine sog. Novation.

Widerruf bei Verbraucherschutzvorschriften beseitigt nicht den neuen Vertrag (§ 357 BGB!), sondern lässt ihn wirksam. Da könnte man zunächst vermuten, dass die Ablösungswirkung bestehen bleibt. Da der Widerruf den Vertrag aber inhaltlich in ein Rückgewährschuldverhältnis nach § 346 BGB umwandelt, hat er nicht mehr den Inhalt, den alten Vertrag zu ersetzen.

Also lebt der alte Vertrag wieder auf. Und wenn der nicht rechtzeitig gekündigt wurde…

VG
EK

Danke (owT)
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