Folgendes, gestern habe ich einen neuen Wagen gekauft, der zur Zeit mit Kurzzeitkennzeichen auskommt. Mein altes Auto möchte ich gerne stilllegen, das neue natürlich anmelden. Als Kennzeichen für den neuen Wagen würde ich gerne die des alten verwenden. Geht das überhaupt, gibt es da eine Sperrfrist oder ähnliches ?
Wäre toll, wenn da jemand zeitnah eine Antwort parat hätte. Danke schonmal !!
Nabend,
das ist nicht einheitlich geregelt, frage deswegen bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle nach.
Bei uns kann man das alte Auto außer Betrieb setzten (früher hieß das abmelden) und sofort mit der selben Zuteilung das neue Auto zulassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Halter gleich bleibt. Aber Achtung, danach darf man mit dem alten Auto nicht mehr - wie sonst beim außer Betrieb setzen - mit den entstempelten Kennzeichen nach Hause fahren.
Beste Grüße
Guido
Hallo Dolf,
Als Kennzeichen für den neuen Wagen würde ich gerne die des alten verwenden. Geht das überhaupt, gibt es da eine Sperrfrist oder ähnliches
Unter bestimmten Voraussetzungen funktioniert das. Aber ob das einheitlich so geregelt ist, erfährst du am besten bei der für dich zuständigen Zulassungsbehörde.
1 Wenn das neue Auto im gleichen Zulassungsbezirk zugelassen wird wie das alte Auto (du also nicht umgezogen bist)
2 Wenn die alten Nummernschilder neu genug sind um den Vorschriften zu entsprechen kannst du diese weiter verwenden, sonst musst du neue machen lassen. Früher bestanden die Nummernschilder nur aus Buchstaben und Zahlenkombinationen. Irgendwann wurden dann die Bestimmungen geändert und die Nummernschilder von neu zugelassenen Fahrzeugen müssen zusätzlich zu der Buchstaben und Zahlenkombination noch diese Kennzeichnung enthalten
http://www.abload.de/img/13oui5.jpg
Wenn deine „alten“ Nummernschilder schon diese Kennzeichnung besitzen, dann steht deinem Vorhaben nichts entgegen. So funktioniert das dann.
1 Du meldest dein altes Auto ab, und sagst bei der Abmeldung dass du dein altes KFZ Kennzeichen für dich reservieren lassen möchtest.
2 Bei der Anmeldung sagst du dass du ein „Wunschkennzeichen“ haben möchtest. Als Wunschkennzeichen gibst du dann das alte (für dich reservierte) Kennzeichen an.
Du brauchst dann keine neuen Nummernschilder machen zu lassen, sondern kannst die alten Nummernschilder weiter verwenden. Allerdings kostet das „reservieren“ des alten Kennzeichens und die Zulassung mit dem Wunschkennzeichen zusätzliche Gebühren. Dafür ersparst du dir dann die Kosten für die neuen Nummernschilder.
Gruß
N.N