Neuer Zaun zwischen zwei Grundstücken und unangemessene Arbeiten

Hallo zusammen,

ich hätte mal ein Problem.

Gegeben seien zwei Grundstücke in Berlin. Sie befinden sich, zusammen mit einer weiteren Hand voll Grundstücken, in einem Landschaftsschutzgebiet.

Nachbar A bewohnt sein Grundstück, Nachbar B benutzt seins als Wochenenddomizil. Nachbar A hat sich, ohne Absprache, entschlossen, einen provisorischen Zaun zwischen beiden Grundstücken, der vor Jahren aufgestellt wurde, durch einen festen Zaun zu ersetzen.

Im Rahmen der Baumaßnahmen hat Nachbar A, ebenfalls ohne Absprache oder wenigstens Ankündigung, auf dem Grundstück von Nachbar B Pflanzen entfernt. Kleine Büsche, große Büsche, eine ganze Hecke. Diese hatten etwa 30 cm Abstand zur Grundstücksgrenze. Das Setzen eines Zaunes scheint mir technisch möglich gewesen. Aber bis etwa 50-100 cm in das Grundstück von Nachbar B hinein wurde alles, was kein Gras ist, entfernt.

Ich sehe mehrere Probleme, die ich versuche, einzuordnen und abzuwägen.

  1. Das Entfernen der Bepflanzung sehe ich als Sachbeschädigung zum Schaden von B.
  2. Gibt es eigentlich Regelungen, welcher Nachbar für einen Zaun verantwortlich ist? Könnte Nachbar A in diesem Fall Nachbar B nachträglich anteilig zur Kasse bitten?
  3. Sträucher und Büsche dürfen, soweit mir bekannt, 01.03. und 30.09 nicht beschnitten, erst recht nicht komplett entfernt werden. Im Rahmen meiner Recherche las ich aber, dass der VGH Kassel im Jahr 2022 geurteilt hat, dass das nicht grundsätzlich für private Grundstücke gelte. Was stimmt nun?
  4. Sollte Nachbar B seinen Nachbarn A wegen Verstoßes gegen diese Regelung anzeigen? Bevor Nachbar B von den Landschaftsschützern angezeigt wird, die das Grundstück und die Entfernung der Bepflanzung von außen gut sehen können.

Wenn Ihr dem Nachbarn B etwas raten solltet, was wäre das?

Vielen Dank im Voraus
Pierre

Moin

Ich würde an Stelle von B zu allererst den Tatbestand schriftlich und fotografisch festhalten - für alle Fälle, z.B. falls ein NaBu oder sonstiger Ökofreund ihm an den Karren fahren will.

An den Kosten für den Zaun wird Nachbar B sehr sicher nicht beteiligt werden, solange es keinen Zwang dazu gibt, einen festen Zaun aufzustellen. Innerer Zwang zur Abgrenzung durch A zählt dabei nicht.

Pflegeschnitte und der Abbau von Botanik im Zuge dringender Bauarbeiten (Verlegung oder Reparatur von Gas/Wasser/Stromleitungen, Bau von Wärmepumpen etc) sind im Rahmen auch in der Wachstumsperiode erlaubt. Allerdings gehört das Ersetzen eines Zauns m.E. eher nicht zu dringend erforderlichen Arbeiten, weil das auch ohne Not im Herbst gegangen wäre.

Was B nun unternehmen könnte, würde ich davon abhängig machen, wie B sich in Zukunft das Verhältnis zu A wünscht. Ich würde aber zumindest die Kosten für eine Neubepflanzung erheben und A unter die Nase halten.

Gruß h

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Hallo,
frag mal eine KI deines Vertrauens. Die ist im zusammenkratzen von Gesetzen i.d.R. ziemlich gut.

Für Berlin gibt es einige besondere Regelungen.
Zaunbau mit gebührendem Abstand zur Grundstücksgrenze.
Und die Frage aller Fragen, ist A überhaupt für diesen Zaun zuständig?
Ortsüblich genügt u.U. schon ein Maschendrahtzaun, der sicher keine Fundamente im geschilderten Ausmaß benötigt.

Was ist A für ein Typ von Mensch?
Wäre da ein konstruktives Verhältnis zu erwarten?

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Auf jeden Fall erst mal, wie @Hexerl schrieb, umfassend dokumentieren.

Und das auch so, das A das mitbekommt und ggf. entwickelt sich daraus schon eine gewisse Dynamik hin zu einer konstruktiven Lösungsfindung ohne Anzeige (so B das wünscht).

In Berlin ist jeder Grundstücksbesitzer für die von der Straße aus gesehen rechte Grundstücksgrenze zuständig und muss auf eigene Kosten einen Zaun errichten, wenn der Nachbar das wünscht.
Ausnahme: Rechts befindet sich eine öffentlich Fläche

Eine Grundstücksgrenze, die für keines der Grundstück rechter Hand liegt, liegt gewöhnlich in gemeinsamer Verantwortung.

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