Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne erneute

… Prüfung
Hallo, mir wurde im Jahre 1983 aufgrund einer Trunkenheitsfahrt meine Fahrerlaubnis (alle Klassen) entzogen und durfte nicht vor Ablauf von 3 Monaten neu erteilt werden.
Ich war damals noch im Besitz des alten grauen Führerscheins.
Diesen habe ich auch damals nicht abgegeben, da ich gerade einen Wohnungswechsel vornahm und der Führerschein in einem Karton verpackt war mit anderen Papieren.
Nach Ablauf der 3 Monate fragte ich in Unkenntnis der genauen Sachlage bei der damaligen Behörde nach, ob ich einen neuen Führerschein machen müsste oder mit dem alten weiterfahren könne, da ich ihn zwischenzeitlich ja gefunden habe und habe diesen Schein auch bei der Behörde vorgezeigt.
Es wurde mir dann damals gesagt, ich kann nach Ablauf der 3 Monate mit dem alten Führerschein weiterfahren.
Ich habe dies dann auch getan.
Nach einigen Jahren wurde der Führerschein durch versehentliches Waschen in einer Jacke so unansehnlich, dass ich einen neuen Ersatzführerschein beantragen wollte.
Auf der Behörde sagte man mir dann, ich wäre überhaupt nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, da ich diese nach dem Entzug nicht neu beantragt habe.
Also die Konsequenz: alles neu machen.
Aus verschiedenen Gründen kam ich dann mehrere Jahre nicht dazu, da ich auch aus beruflichen Gründen immer einen Fahrer zur Verfügung hatte.
Nun habe ich im Juni 2010 meine Fahrerlaubnis neu beantragt. Nun heißt es, man wird wohl aufgrund der Neuregelung von 2008 auf eine Prüfung verzichten aber aufgrund einiger zwischenzeitlicher Vorstrafen (haben nichts mit Straßenverkehr zu tun) eine MPU zur Überprüfung der charakterlichen Eignung zum Führen eines KFZ im öffentlichen Straßenverkehr anordnen, zusätzlich soll geprüft werden, ob die Gefahr einer erneuten Fahrt unter Alkoholeinfluss erwartet werden kann.
Diese damalige Fahrt ist bereits 27 Jahre her.
Mein Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle in Flensburg sagte mir dazu, aufgrund der wiederholten Straffälligkeiten in den vergangenen Jahren sei diese Trunkenheitsfahrt auch nach 27 Jahren nicht gelöscht worden und sei deshalb zwingend zur Beurteilung heranzuziehen.
Ist das nun richtig??Kann man eine Tat zur Bewertung heranziehen, die eigentlich sogar bereits verjährt wäre?
Hat irgendjemand ähnliche oder andere negative Erfahrungen gemacht mit der Führerscheinstelle in Flensburg??

Es ist sicher nicht richtig, aber es ist so.
Deutschland ist das einzige Land der Erde in dem es eine MPU gibt. Die Strafe nach der Strafe.
Ich habe auch Streß mit Flensburg, eil sie meine Punkte nicht löschen wollen nach 2 Jahren.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung ?
Ich würde einen Anwalt beauftragen, die Einträge löschen zu lassen und gleichzeitig einen Führerschein im EU-Ausland machen. Du brauchst dort einen Wohnsitz für 183 Tage, dann ist der in D gültig.

Viel Erfolg Robert

Diese Anfrage ist leider sehr spezifisch. Ich würde hier einen Rechtsanwalt konsultieren.
MfG Reinhard Friedrich

Hallo,

dieses Vorgehen ist normal.
Die Verwaltungsbehörde hat jederzeit das Recht eine MPU zu verlangen, falls eignungsmängel vorliegen können.

würde dir auch zu einem EU FS raten,
top adresse von einem bekannten
[email protected]

ciao sonja