… wegen Alkohol am Steuer abgeben , die MPU war dann negativ und es wurde 1997 noch mal ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt, aber es wurde dann kein neue mPU gemacht. Ein neuer Job käme jetzt nur mit einem Führeschein in Frage. Kann man einfach zur Führescheinstelle gehn und nach fragen oder ist dies auch schon wiede ein neues Beantragen und muß man zur MPU oder gibt es eine verjährung und kein Schwein interesiert sich dafür, was vor 13 oder 14 Jahren war?
wenn in den letzten 15 Jahren nichts Hemmendes bezüglich Verkehrsdelikte / Straftaten vorgefallen wäre, dann dürfte die " Weste " als blütenrein angesehen werden und eine FE könnte ohne MPU - Auflage erteilt werden.
Hallo und Danke für die Rückmeldung!!!
Ich bin nun ein wenig verunsichert, ob ich mich einfach bei der FS Stelle mal über meine Aktenlage erkundigen kann oder ob auch das regestriert wird und mir dannn doch durch irgendeinem, vermeindlichem sorgenvollen Beamten eine weitere " Begutachtung" ins Haus stehen könnte.
und zweitens weiß ich nicht genau, welches Datum ich als FIX Datum nehmen kann, ist es der Gerichtsbeschluß oder die letzte negative MPU oder die neu beantragung einer erlaubnis, denn das wäre dann erst 13 Jahre her?!?
Aber auf die Frage, ob noch was vorgefallen ist, nee, bin ganz lieb die letzten Jahre unauffällig mit dem Fahrrad gefahren
Ich bin nun ein wenig verunsichert, ob ich mich einfach bei
der FS Stelle mal über meine Aktenlage erkundigen kann oder ob
auch das regestriert wird …
Eine Akteneinsicht wäre kostenlos bei der Führerscheinstelle zu beantragen.
Sie hätte keine Auswirkungen auf bereits enthaltene Einträge.
Stift und Notizblock wären sinnvollerweise bei der Einsicht mitzuführen.
wenn deine negative mpu länger als 15 jahre vergangen ist, kann ein antrag auf neuerteilung der fahrerlaubnis ohne probleme gestellt werden.
vorausgesetzt natürlich, dass keine weiteren verkehrsdelikte vorgefallen sind.
eine mpu ist nach dieser zeit, ohne weitere delikte, nicht mehr erforderlich.
die führerscheinstelle kann aber eine neue fahrprüfung einfordern, um die fahrtauglichkeit zu prüfen. es steht der führerscheinstelle frei, wie das entschieden wird. mpu aber auf gar keinen fall.
einsicht in die führerscheinakte macht natürlich sinn, wenn es in der zwischenzeit zu weiteren delikten gekommen ist. beispiel: fahren ohne fahrerlaubnis oder andere straftaten, wie zum beispiel delikte die unter alkoholeinfluss mit gerichtsurteil geahndet wurden.