Neuerteilung einer verjährten Titulierung

Stimmt es das nach einer erfolglosen 30jährigen Titulierung der gleiche Titel noch einmal einklagbar ist.Es wird ja immer gesagt,dass solche Schuldtitel bis zum Tod des Schuldners einzuklagen wären und was wird aus den angefallenden Kosten(Zinsen und Gerichtsvollzieher).Wird nun alles gelöscht ??? Stimmt das nun oder eher nicht.
Wer kennt sich aus und kann Licht in unsere abendlichen Debatten bringen.

Stimmt es das nach einer erfolglosen 30jährigen Titulierung
der gleiche Titel noch einmal einklagbar ist.

Nein. Dafür besteht auch kein Bedürfnis.