Neuerung: Akteneinsicht bei Behörden

Hallo,

es gibt doch seit einiger Zeit für den Bürger das Recht, Akten bei Behörden zu einem speziellen Fall einzusehen (natürlich immer: es sei denn, dem stehen schwerwiegende Gründe entgegen).

Wenn ich mich recht erinnere, wurde diese Neuerung doch von Brüssel (EU) initiiert? Also müsste das doch für alle EU-Staaten gelten, also auch für Belgien, also auch für die Kommission selbst?

Danke für Tipps
Antal

Hallo antal,

da gibt es mehrere Gesetze mit verschiedenen Anwendungsbereichen (jeweils auf Bundesebene; das gleiche auch auf Landesebene, wobei – soweit ich es überblicken kann – noch nicht in allen Bundesländern):

Informationsfreiheitsgesetz: http://bundesrecht.juris.de/ifg/

Umweltinformationsgesetz: http://bundesrecht.juris.de/uig_2005/ (basierend auf einer EG-Richtlinie)

Verbraucherinformationsgesetz: http://bundesrecht.juris.de/vig/

Viel Spaß beim Schreiben von Anfragen!

azim

Nachtrag
Da das Umweltinformationsgesetz auf einer EG-Richtlinie basiert, müsste es dort ebenso ein solches Gesetz geben.

Hier gibt es Infos dazu: https://portal.health.fgov.be/portal/page?_pageid=11…