es gibt doch seit einiger Zeit für den Bürger das Recht, Akten bei Behörden zu einem speziellen Fall einzusehen (natürlich immer: es sei denn, dem stehen schwerwiegende Gründe entgegen).
Wenn ich mich recht erinnere, wurde diese Neuerung doch von Brüssel (EU) initiiert? Also müsste das doch für alle EU-Staaten gelten, also auch für Belgien, also auch für die Kommission selbst?
da gibt es mehrere Gesetze mit verschiedenen Anwendungsbereichen (jeweils auf Bundesebene; das gleiche auch auf Landesebene, wobei – soweit ich es überblicken kann – noch nicht in allen Bundesländern):