Nachstehend mal zusammengefasst die wichtigsten Änderungen für Versicherte der GKV zum 01.01.2004.
Nachstehender Text ist von der Seite des BMGS und stammt vom Ende des letzten Jahres. In einigen Punkten wurde bzw. wird von der Regierung noch nachgebessert, z.B. Fahrkosten, Sehtests und bei der Befreiungsregelung.
Wenn ihr also noch Fragen habt, einfach melden.
Grüße Jörg
Zuzahlungen:
Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine
Zuzahlung von 10% der Kosten erhoben. Höchstens allerdings
10,- EUR, mindestens 5,- EUR. Wenn die tatsächlichen Kosten
unter 5,- EUR liegen, wird der tatsächliche Preis zugrunde
gelegt.
Befreiungsmöglichkeit:
Eine vollständige Befreiung von den Zuzahlungen wird es
künftig nicht mehr geben. Allerdings werden künftig alle
Zuzahlungen für das Erreichen der Belastungsgrenze
berücksichtigt.
Belastungsgrenze:
-Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2%
der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten.
-Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1% der Bruttoeinnahmen.
-Auf Familien wird durch Kinderfreibeträge zusätzlich Rücksicht genommen.
-Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des
Haushaltsvorstandes als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
sind generell von allen Zuzahlungen befreit.
Der Überblick:
Arztbesuch:
Es wird eine Praxisgebühr von 10,- EUR je Quartal erhoben.
Die Gebühr entfällt bei Vorsorgeuntersuchungen oder wenn
eine Überweisung eines anderen Arztes vorliegt.
Arznei- und Verbandmittel:
Es wird eine Zuzahlung von 10% des Preises, jedoch
mindestens 5,- EUR, maximal 10,- EUR pro Arzneimittel
(nicht mehr als die eigentlichen Kosten des Mittels)fällig.
Heilmittel und häusliche Krankenpflege:
Die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten des Mittels zuzüglich
10,- EUR je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28
Tage pro Kalenderjahr begrenzt).
Hilfsmittel:
Zuzahlung von 10% für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens
5 EUR und maximal 10,- EUR. In jedem Fall nicht mehr als
die Kosten des Mittels.
Soziotherapie und Haushaltshilfe:
Zuzahlung von 10% der kalendertäglichen Kosten, höchstens
10,- EUR, mindestens 5,- EUR.
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation,
Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter:
Zuzahlung von 10,- EUR pro Tag, bei
Anschlussheilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage.
Leistungen der Krankenkasse - Das ändert sich ab 2004:
Sterbegeld, Entbindungsgeld:
Wurden aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken-
versicherung gestrichen. Diese Leistungen werden daher
ab 01.01.2004 nicht mehr übernommen.
Sterilisation:
Diese Leistung wird ebenfalls nicht mehr von den
gesetzlichen Krankenkassen übernommen, es sei denn, die
Maßnahme ist medizinisch notwendig.
Künstliche Befruchtung:
Die Kostenübernahme wurde reduziert auf 3 Versuche (statt
wie bisher 4), die von der Krankenkasse zu 50% bezuschusst
werden. Die Altersbegrenzung liegt für Frauen zwischen
25 und 40 Jahren, bei Männern bis 50 Jahre.
Sehhilfen / Brillen:
Die Kostenübernahme hierfür entfällt ebenfalls ab 2004.
Lediglich für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
sowie für stark sehbeeinträchtigte Menschen werden die
Kosten weiterhin übernommen.
Fahrkosten:
Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung werden
grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen.
(Nur noch in besonderen, medizinisch begründeten Fällen kann
die Krankenkasse eine Ausnahmegenehmigung erteilen).
Arzneimittel:
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von den
Krankenkassen ab 2004 nicht mehr übernommen. Ausnahmen
gelten für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten
Lebensführung dienen (z.B. Viagra) werden nicht mehr
erstattet.
Mutterschaftsgeld / Empfängnisverhütung / Schwangerschafts-
abbruch / Krankengekd bei Erkarnkung eines Kindes:
Diese Leistungen werden künftig steuerfinanziert. Für die
Versicherten ändert sich jedoch nichts, da die Abrechnung
weiterhin über die Krankenkassen läuft.
Zahnersatz:
Die Veränderungen werden erst ab 2005 wirksam.
Der Zahnersatz wird zu diesem Zeitpunkt ausgegliedert. Jede
Krankenkasse wird aber ab 01.01.2005 eine Zusatzversicherung
für den Zahnersatz anbieten. Auch die Salus BKK. Achten
Sie auf unsere Veröffentlichungen in der Mitglieder-
schrift „Gesundheit“.
Krankengeld:
Ab 2006 wird von den Versicherten ein Sonderbeitrag in
Höhe von 0,5% erhoben! Dieser ist alleine durch die
Versicherten zu finanzieren.

