Neues Auto 6 Wochen erfolglos in der Werkstatt

Hallo!
Im März haben wir einen neuen Peugeot 3008 gekauft,das Auto steht jetzt seit 6 Wochen in der Werkstatt, die finden aber den Fehler nicht, bauen jeden Tag andere Teile ausseinander.Wir haben einen kostenlosen Leihwagen, aber unser Auto ist schon zum 2-ten Mal in der Werkstatt, wie lange muss ich noch warten? Wir haben ihnen letztens eine Frist von 2 Wochen gegeben- die sind in 4 Tagen verstrichen.Da wir mit dem Anwalt gedrot haben, haben wir einen Brief vom Anwalt des Autohauses bekommen, wir hätten ihnen ein Unfallauto in Zahlung gegeben- das haben sie aber schon verkauft, wir sollen den aber die Wertminderung bezahlen…Dabei haben wir das Auto als UNFALLFREI gekauft und haben keinen Unfall gebaut-die hatten auch den Wagen überprüft und nur einen nachlackierten Kratzer festgestellt, den ich gemacht habe.
Beim Anwalt sind wir schon, ist es aber nich Filmreif?
Wann hab ich Anspruch auf ein neues Ersatzauto?

Hallo,

Hallo!
Im März haben wir einen neuen Peugeot 3008 gekauft,das Auto
steht jetzt seit 6 Wochen in der Werkstatt, die finden aber
den Fehler nicht, bauen jeden Tag andere Teile
ausseinander.Wir haben einen kostenlosen Leihwagen, aber unser
Auto ist schon zum 2-ten Mal in der Werkstatt, wie lange muss
ich noch warten?

Grundsätzlich hat der Händler 3 Nachbesserungsversuche. Aber es scheint ja kein Mobilitätsproblem zu sein, da der Händler Euch ja einen kostenlosen Ersatzwagen stellt.

Wir haben ihnen letztens eine Frist von 2

Wochen gegeben- die sind in 4 Tagen verstrichen.

Die Frist ist in Ordnung und auch zeitlich angemessen. Jetzt wird es aber alle höchste Zeit auch einen Anwalt zu Rate zu ziehen!

Da wir mit dem

Anwalt gedrot haben, haben wir einen Brief vom Anwalt des
Autohauses bekommen, wir hätten ihnen ein Unfallauto in
Zahlung gegeben- das haben sie aber schon verkauft, wir sollen
den aber die Wertminderung bezahlen.

Vielleicht nur ein netter Versuch der Einschüchterung!

…Dabei haben wir das Auto

als UNFALLFREI gekauft und haben keinen Unfall gebaut-die
hatten auch den Wagen überprüft und nur einen nachlackierten
Kratzer festgestellt, den ich gemacht habe.

Wo ist denn dann das Problem??

Beim Anwalt sind wir schon, ist es aber nich Filmreif?
Wann hab ich Anspruch auf ein neues Ersatzauto?

Man sollte mit dem Händler ganz normal über eine Wandlung des Fahrzeuges reden!

Ich hoffe diese Antworten sind für Euch hilfreich, wenn ich auch nicht den ganzen Ablauf kenne. Aber Euer Anwalt, ich hoffe Ihr seid wirklich bereits bei einem, wird Euch sicherlich das gleiche erzählt haben!

Gruß

Hallo,
Danke für die Antwort, ja,wir sind wirklich beim Anwalt,ich möchte nur sichergehen ,dass wir im Recht sind und ob wir am Donnerstag, wenn die Frist abgelaufen ist, ein neues Auto, bzw.Geld zurück verlangen können- dann ist unser Peugeot 8 Wochen in der Werkstatt.

Wir haben den ja 2 Wochen Zeit gegeben, die Anwälte von den haben uns aber nur 6 Tage Frist für unseren Zafira (den wir in Zahlung gegeben haben)gegeben.
Die ist am Dienstag abgelaufen, den Zafira hat das Autohaus schon weiterverkauft, warum sollen wir den dann zurücknehmen oder was zuzahlen? Unser Anwalt hat den geschrieben, dass wir uns weigern- ich bin gespannt,was von dessen Seite kommt…
Und ich bin am überlegen, ob ich mich an das Fernsehen wenden soll, ob wir dann schneller zu unserem Recht kommen, oder ist es besser zu warten? Diese Fragen können Sie mir bestimmt nicht beantworten, aber ich muss es loswerden.
Schöne Grüße!Wioletta

Hallo, in diesem Fall kann ich auch nicht helfen.
Trotzdem noch viel Glück

Hallo! Ich wollte nur weiter über unseren Fall berichten…
Ich glaube, wir brauchen wirklich viel Glück! Die Frist für die Reparatur war am Donnerstag abgelaufen, am Freitag war das Auto, laut Werkstatt, fertig. Ich, volle Freude, wollte es holen, aber Nein! Die werden noch weitere Tests durchführen und ich bekomme das Auto, wenn die es für Richtig halten. Und ich kann den noch so viele Fristen geben und auch ans Fernsehen gehen, macht den nichts… Ich PLATZE!!!
Und unser Anwalt?.. ja, der möchte am Montag schreiben und den weitere 2 Tage geben. Bin ich bei der „Versteckten Kamera“?

Hallo!

Sorry, war im Urlaub!

Ich denke, man muss euren Verkauf an das Autohaus und den Neukauf des Wagens getrennt beurteilen.

Verkauf:
Wenn Sie das Auto als „unfallfrei“ gekauft haben und es das nicht ist, muss der damalige Verkäufer herhalten. Betrug, arglistige Täuschung und solche Scherze. Wenn das Autohaus einen Unfallschaden nachweist (die sind hier m.E. in der Beweispflicht, weil sie ja Schadensersatz haben wollen) dann muss gezahlt werden. Allerdings von eurem Vorbesitzer.

Neukauf:
Oh mann, ist das ärgerlich!!!
Nach erfolgloser dritter Nachbesserung hat man als Kunde das Recht auf Rücktritt. Wenn die natürlich den Fehler gar nicht finden, wird es schwierig. Aber eine unendliche Geschichte ist dem Kunden sicher nicht zumutbar.

Viel Erfolg.

Lorenz

Danke für die Antwort.
Ich werde Alle auf dem Laufenden halten.
Bald hab ich aber keine Nerven mehr…
Grüße! Wioletta