Neues Baby unterwegs,wird Unterhalt neu berechnet?

Guten Tag

Bitte verschieben, wenn es hier nicht rein passt!

Es geht mir hierum, ob ich den Unterhalt an meinen Sohn (12 Jahre alt), der bei meiner Exfreundin lebt, kürzen kann.

Folgende Daten:

Monatliches Netto-Einkommen: ca. 1.700 Euro
Monatlicher Kindesunterhalt: 320 Euro

Meine Freundin ist kurz vor der Schwangerschaft arbeitslos geworden, sie ist bald im 4.Monat. Sie wohnt bei mir.

Da meine Freundin arbeitslos ist und dies wohl jetzt auch erstmal eine Weile bleibt, muss ich alleine komplett für den ganzen Unterhalt unserer kleinen Familie auskommen.

Nach Abzug von Miete, Auto, Telefon bleiben mir von meinen Gehalt weniger als 400 Euro monatlich übrig, wovon ich uns 3 ernähren muss und alle anderen Kosten zu tragen habe, wie Klamotten, Babysachen und evtl. Extras. Da kommen nachher zwar noch 165 Euro Kindergeld drauf, aber im Endeffekt werden wir weniger Geld haben als Hartz-4 Empfänger.

Ich überlege mir tatsächlich, ob ich meinen Chef die Pistole auf die Brust legen soll und 2.000 Euro netto fordern soll und ansonsten mit Kündigung drohen, weil es finanziell keinen Unterschied macht ob ich arbeiten gehe oder nicht. Unsere Firma hat momentan auch eine schwere Phase, aber was soll ich machen. Meine Position ist nicht entbehrlich, wenn ich weg wäre, müsste sofort ein anderer eingestellt und eingearbeitet werden, was ja echt keinen Sinn machen würde.

Ok, lange Rede kurzer Sinn. Mein Gehalt 1.700 Euro, es kommen 2 neue Leute hinzu die ich ernähren muss (Freundin + neues Kind), darf ich den Unterhalt meines Sohnes aus der vorherigen Beziehung rechtlich kürzen?

Mit freundlichem Gruss

Mahlzeit,

Es geht mir hierum, ob ich den Unterhalt an meinen Sohn (12
Jahre alt), der bei meiner Exfreundin lebt, kürzen kann.

ich nehme mal na, dass DU das nicht kannst. Aber Du kannst sicherlich Deine neue Situation dem Jugendamt vortragen.

Monatliches Netto-Einkommen: ca. 1.700 Euro
Monatlicher Kindesunterhalt: 320 Euro

Nach Abzug von Miete, Auto, Telefon bleiben mir von meinen
Gehalt weniger als 400 Euro monatlich übrig, wovon ich uns 3
ernähren muss und alle anderen Kosten zu tragen habe, wie
Klamotten, Babysachen und evtl. Extras. Da kommen nachher zwar
noch 165 Euro Kindergeld drauf, aber im Endeffekt werden wir
weniger Geld haben als Hartz-4 Empfänger.

aha - und wie geht’s Deinem „alten“ Kind und seiner „alten“ Mutter? Schwimmen die im Geld? haben die beiden etwas damit zu tun, dass Du ein „neues“ Kind und eine arbeitslose Freundin ernähren musst? Deine Freundin erhält kein ALG? Sie bekommt kein Elterngeld?

Vielleicht sprichst Du zu allererst mal mit Deiner Exfrau, ob sie auf etwas Unterhalt verzichten kann. Nur mal so, um auch das einzugrenzen…

Ich überlege mir tatsächlich, ob ich meinen Chef die Pistole
auf die Brust legen soll und 2.000 Euro netto fordern soll und
ansonsten mit Kündigung drohen, weil es finanziell keinen
Unterschied macht ob ich arbeiten gehe oder nicht.

super Idee! Du übersiehst dabei vielleicht, dass Du ALG nicht 100% Deines Nettogehalts erhältst…

Aber mach nur. Vielleicht hilft’s ja.

Gruß
Demenzia

Auf jeden Fall kannst du dann die Höhe des Unterhaltes neu berechnen lassen, da du dann 2 unterhaltspflichtige Kinder hast, die berücksichtigt werden.

Beatrix

Mahlzeit,

Es geht mir hierum, ob ich den Unterhalt an meinen Sohn (12
Jahre alt), der bei meiner Exfreundin lebt, kürzen kann.

ich nehme mal na, dass DU das nicht kannst. Aber Du kannst
sicherlich Deine neue Situation dem Jugendamt vortragen.

Da will ich hier schon mal im Vorfeld erkundigen, ich gehe eh
noch zum JA und erkundige mich.

Monatliches Netto-Einkommen: ca. 1.700 Euro
Monatlicher Kindesunterhalt: 320 Euro

Nach Abzug von Miete, Auto, Telefon bleiben mir von meinen
Gehalt weniger als 400 Euro monatlich übrig, wovon ich uns 3
ernähren muss und alle anderen Kosten zu tragen habe, wie
Klamotten, Babysachen und evtl. Extras. Da kommen nachher zwar
noch 165 Euro Kindergeld drauf, aber im Endeffekt werden wir
weniger Geld haben als Hartz-4 Empfänger.

aha - und wie geht’s Deinem „alten“ Kind und seiner „alten“
Mutter? Schwimmen die im Geld? haben die beiden etwas damit zu
tun, dass Du ein „neues“ Kind und eine arbeitslose Freundin
ernähren musst? Deine Freundin erhält kein ALG? Sie bekommt
kein Elterngeld?

Ich bin glücklich endlich ein Kind zu bekommen mit meiner
Freundin, wo ich auch der Papa sein kann. Keine Sorge über
meine Ex, ich kann dir versichern, die hat monatlich über 3,5k Euro monatlich zum ausgeben, wohnt aber Mietfrei im Mehrfamilienhaus der Eltern, und die Mutter bzw. Oma kauft für die gesamte Familie das Essen ein. Ich mach mir Sorgen um mich jetzt und
meine neue Familie. Denn wir sind auf uns alleine gestellt. Mein 1.Kind hat fast das gleiche dann von
mir an Unterhalt, was ich bald für meine 3-köpfige Familie
zusammen habe. Da stimmen m.M.n. die Relationen nicht und deswegen will ich wissen, ob ich da was neu berechnen kann.

Vielleicht sprichst Du zu allererst mal mit Deiner Exfrau, ob
sie auf etwas Unterhalt verzichten kann. Nur mal so, um auch
das einzugrenzen…

Geht nicht aus privaten Gründen. Es geht hier nicht um das was vielleicht meine Exfreundin will, sondern um das was das Recht und Gesetz ist.

Ich überlege mir tatsächlich, ob ich meinen Chef die Pistole
auf die Brust legen soll und 2.000 Euro netto fordern soll und
ansonsten mit Kündigung drohen, weil es finanziell keinen
Unterschied macht ob ich arbeiten gehe oder nicht.

super Idee! Du übersiehst dabei vielleicht, dass Du ALG nicht
100% Deines Nettogehalts erhältst…

Meine Überlegung war folgende, ich bin ja dann unter dem
Mindestsatz, so wie es jetzt aussieht. Da hat jeder
Arbeitslose mehr Geld als ich. Von den unter 400 Euro
monatlich soll ich 3 Leute ernähren, und alles für das Kind
usw. kaufen. Jeder Arbeitslose bekommt auf Antrag
Erstaustattung usw. genug zum Überleben. Ich habe Bedenken,
dass mein Gehalt nicht ausreicht zum Überleben. Ich kenne Hartz-4 Leute die bekommen knapp 400 Euro, aber nur für sich alleine.

Aber mach nur. Vielleicht hilft’s ja.

Danke für die Tipps.

Gruß
Demenzia

… geh zum Jugendamt.

Da wird dann unter Berücksichtigung Deines Gehalts plus ALG Deiner Freundin und Erziehungsgeld etc. der Unterhalt für Dein erstes Kind berechnet.

Ich kenne jemanden, der seit Jahren in einer ähnlichen Situation lebt, allerdings über ein Nettoeinkommen von weniger als der Hälfte von Deinem verfügt. Dem wurde nun vom Jugendamt zugesichert, dass er keinen Unterhalt für das erste Kind leisten muss.

Ich kann mich irren, aber ich meine, da war von einer Obergrenze von round about 900,00 netto/Monat die Rede.

Also sei Dir nicht allzu sicher, dass Du mit Deinem Gehalt als armer Schlucker bezeichnet wirst.

Gruß
Demenzia

Ja mach ich auch, hab eine Stunde versucht einen beim Jugendamt zu erreichen, entweder hat die zuständige Person Urlaub oder die anderen gehen nicht ans Telefon. Das nennt man Pech, ich versuch es morgen nochmal. Es kann ja sein, dass meine Freundin auch was für ihr ALG bekommt, ich will das herausfinden. Aber es muss ja auch eine Untergrenze geben, die einem zum Leben bleiben müssen und wenn ich der einzigste bin von dem Geld kommt und uns sonst nichts zusteht, sind das keine 400 Euro zzgl. 165 Euro KG die wir dann monatlich haben zum Leben, für 3 Personen. Die Rechnung hab ich ja aufgelistet. Das macht mir echt Angst. Das sind ca. 6 Euro pro Tag/Person inkl. KG, davon muss ich alles, aber auch wirklich alles bezahlen, Windeln, Kinderzimmer, usw. Ich weiß nicht, wie ich das schaffen soll. Und das als Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer :frowning:

hallo 19mgli79,

„hals über kopf“,seinen job kündigen ist das dümmste was man in deiner situation machen sollte! das ist am familiengericht ein garant darauf das du rechtschaffend bist und für unterhaltsrückstande nicht ins gefängnis einrückst,möchtest du sowas erleben? es findet sich immer ein weg und man kann mit allen menschen vieles klären ,ehrlich bleiben und am anfang die turnschuhe anziehen(behördengänge).irgendwann siehst du auch die sonne wieder mit deiner familie,spreche aus erfahrung.

hallo mogli,
ich verstehe deine ängste und sorgen wegen eurer finanziellen situation. neu berechnen kannst du jeder zeit. nur bedenke bitte: kindesunterhalt steht an erster stelle. auch vor gericht!
ob du nun gerne für dein 12jähriges zahlst ist hier sicher nicht die frage. es sollte aber unter neuen familiären situationen nicht leiden oder entbehrungen hin nehmen müssen. soweit ich weiß, wurde die „düsseldorfer tabelle“ neu aufgesetzt. vielleicht tröstet dich ein lächeln oder ein tor beim fußballspiel deines größeren kindes über den finanziellen verlust hinweg.
hut ab vor dir, der sich dieser pflicht nicht ganz entzieht.
ich hab leider nie unterhalt für mein kind bekommen.
s.d.

Guten Tag,

hallo mogli,
ich verstehe deine ängste und sorgen wegen eurer finanziellen
situation. neu berechnen kannst du jeder zeit. nur bedenke
bitte: kindesunterhalt steht an erster stelle. auch vor
gericht!
ob du nun gerne für dein 12jähriges zahlst ist hier sicher
nicht die frage. es sollte aber unter neuen familiären
situationen nicht leiden oder entbehrungen hin nehmen müssen.

Nochmal, es geht hier nicht um meine Wünsche, es geht mir hierum, was ich rechtlich machen kann/darf. Meine neue Familie steht jetzt ja vorm finanziellen Fiasko. Nochmal, meine Ex hat ca. 3.500 Euro monatlich mit ihren Mann und keine Mietkosten. Ich muss „alleine“ 4 Münder ernähren mit 1.700 Euro + Miete usw. Für 3 Leute bleiben keine 400 Euro pro Monat übrig für alles.

soweit ich weiß, wurde die „düsseldorfer tabelle“ neu
aufgesetzt. vielleicht tröstet dich ein lächeln oder ein tor
beim fußballspiel deines größeren kindes über den finanziellen
verlust hinweg.

Ich hab meinen Sohn 8 Jahre nicht gesehen, weil mir die Mutter den Umgang verbietet. Das gehört hier nicht rein, aber nur mal am Rande erwähnt. Das Geld ist mir egal, ich brauch keins. Ich will nur meiner Lebensgefährtin und mein neues Kind ein gutes Leben bieten können. Ich verdiene zwar nicht so schlecht, aber in Endeffekt bin ich ne arme Sau, wenn meine Rechnung stimmt.

hut ab vor dir, der sich dieser pflicht nicht ganz entzieht.
ich hab leider nie unterhalt für mein kind bekommen.
s.d.

Tut mir leid für dich und ich kann solche Menschen auch nicht leiden, die lieber die Allgemeinheit dafür aufkommen lassen. Ich hab jahrelang montalich knapp 100 Euro mehr bezahlt als die Dusseldorfer Tabelle vorschreibt. Da gings auch noch, da ich alleine war. Jetzt muss ich bald zusätzliche 2 Leute durchbringen irgendwie. Nur wie, dass weiss ich jetzt noch nicht. Und mehr als arbeiten kann ich auch nicht.

Hallo,
erstmal, Umgang und Unterhalt sind 2 paar Stiefel.
Du hast das Recht auf Umgang mit deinem Kind - wenn du dein Recht nicht durchsetzt ist das ganz alleine deine Entscheidung.

Es wäre hilfreich zu wissen ob es einen Unterhaltstitel gibt oder nicht.
Wenn es einen gibt und du zahlst einfach weniger kann deine Ex im Namen des Kindes den Rest pfänden.
Auch wenn du Arbeitslos wirst wird davon ausgegangen das es nur vorübergehend ist und du bist für 6 monate trotzdem für die Summe die im Titel steht pfändbar.
Also - ohne Abänderungsklage keine Unterhaltsreduzierung!

Dann ist es so das die Düsseldorfer Tabelle sich schon auf 3 Unterhaltsberechtigte bezieht. (Freundin, neues Kind + erstes Kind =3)
Also ist der Zahlbetrag ab 2009 314 Euro.
Bei deinem Gehalt kommst du also nicht mit gemindertem Unterhalt durch.
Selbst wenn wären es noch 295 Euro die du zu zahlen hast.
Der Selbsbehalt liegt bei 900 Euro.

Zu deiner Situation… ich kenne nicht alle Details aber wenn deine Freundin ALG2 beantragt und ihr zusammen wohnt, wird dein Gehalt berücksichtigt aber auch die Unterhaltszahlung - ich glaube nicht das ihr einen Anspruch hättet aber ich kenne eure „zahlen“ nicht.
Wohngeld wäre denkbar.

Es ist im übrigen unerheblich wieviel Geld der neue „Mann“ der Ex verdient, es geht ja nicht um sein Kind sondern um deins und du erwartest doch nicht im Ernst das jemand dein Kind finanziert?
In einer Intakten Familie muß man auch den Gürtel enger schnallen wenn nochmal Nachwuchs kommt.
Knapp 1400 Euro + Kindergeld und Elterngeld bis deine Freundin wieder arbeiten kann ist kein Fiasko.
Also Kopf hoch!
Wie gesagt, probier mal ob ihr Wohngeld bekommt und alles gute für das kleine.
Gruß K.

hi mogli, ich bins nochmal.
nun is klar, warum du dich so ungerecht behandelt fühlst. wohl mit recht.
frag doch mal bei einer familienberatungsstelle nach, wie hoch euer existenzminimum wäre.
hier bei uns in frankfurt hat die caritas so eine stelle in verbindung mit schuldnerberatung. auch wenn du noch keine schulden hast, du willst ja sicherlich keine machen durch die geburt eures kindes.
früher gabs wohngeld und zuschüsse zur erstausstattung fürs baby.
auch hier wieder caritas ansprechen. ich hab mit denen wirklich sehr gute erfahrungen gemacht. falls die nicht helfen können, haben sie mit sicherheit weitere adressen. mehr fällt mir jetzt auch nicht ein.
verlier nicht den mut
s.d.