Liebe Fachleute,
gesetzt den Fall, jemand wohnt in einer Altbauwohnung, die nur ein sehr kleines und rudimentäres Badezimmer hat. Mündlich wird der Einbau eines neuen Bades zugesagt. Alle anderen Mieter im Haus haben renovierte Bäder. Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung vertrösten aber immer wieder die zugesagte Badrenovierung/Vergrößerung auf einen „begehbaren“ modernen Stand.Diese Situation zieht sich über Jahre. Frage: Hätte o.a. Mieter eine Möglichkeit dem Vermieter (der Hausverwaltung) ( vielleicht mit dem Hinweis auf die anderen Bäder im Hause) auch rechtlich etwas Druck zu machen?
Wäre mal interessant zu wissen, was rechtlich solche mündlichen Aussagen für Wirkung haben und ob es sowas wie eine Gleichbehandlung von Mietern geben muß. Danke schon jetzt für Hilfreiches
Gruß aus Köln
Christian
Liebe Fachleute,
Moin,
Frage: Hätte o.a. Mieter eine Möglichkeit dem Vermieter (der
Hausverwaltung) ( vielleicht mit dem Hinweis auf die anderen
Bäder im Hause) auch rechtlich etwas Druck zu machen?
Rechtlich: nein. Finziell: jein, wenn du nicht … dann ich … ausziehen
Wäre mal interessant zu wissen, was rechtlich solche
mündlichen Aussagen für Wirkung haben
Auch mündliche Verträge sind gültig. Das Problem liegt in der Beweisbarkeit und in der genauen Erinnerung der Wortwahl. Es ist halt ein Unterschied zwischen „schauen wir mal wann wir das bei Gelegenheit vielleicht einbauen könnten“ und „nächsten Montag 8.30 h fangen wir an“
und ob es sowas wie eine Gleichbehandlung von Mietern geben muß.
Nein, Gott bewahre. Manche Mieter wollen gar nicht gleich behandelt werden.
Danke schon jetzt für
Hilfreiches
Gruß aus Köln
Gruß von hier
Christian
vnA