Neues Badezimmer, wie bezahlen? wieviel vorab?

Hallon liebe Gemeinde!

Wir werden in naher Zukunft in das 400km Haus meiner Schwiegereltern ziehen. Dort muss ich erstmal 2 Bäder komplett Renovieren lassen.

Da ich vor Ort keinen Handwerker meines Vertrauens kenne, würde ich gerne einen Ratschlag von euch, wie ich das am besten mit der Bezahlung regeln sollte. Wie wird sowas gehandhabt?
Ein Teil vorher? Oder alles erst am Schluss?

Leider habe ich mit so großen Renovierungen keine Erfahrungen. Und ich möchte keinesfalls mein Geld hergeben für schlechte oder im schlimmsten Fall gar keiner Arbeit.

Über eure Meinungen und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße

Hallo !

Es ist absolut unüblich für Handwerker- und Bauleistungen Vorkasse oder auch nur Anzahlungen zu leisten.
Es gilt immer noch erst die Arbeit,dann die Rechnung.

Bei Badrenovierungen kann es sich empfehlen,eine Firma zu beauftragen,die alle anfallenden Fremdgewerke koordiniert und veranlasst. Man hat nur einen Ansprechpartner,der sich um alles kümmert.
Man bekommt so auch „nur“ eine Rechnung.
Viele Sanitärfirmen bieten das an „alles aus einer Hand“,entweder sie haben selbst die Qualifikation der Teilgewerke oder sie arbeiten mit Kollegen zusammen.

Alles beginnt mit einer vor Ort Besichtigung,dann wird ein Plan erstellt nach den Wünschen und Möglichkeiten,dann erfolgt ein Kostenangebot für die Komplettleistung.
Und das kann man dann auch noch mit ein,zwei weiteren Angeboten vergleichen,was man durchaus machen sollte.

Bei ganzen Häusern und umfangreichen Umbauten gibts Teilrechnungen,aber immer nach der Teilleistung,man zahlt auch dabei nicht voraus,nur für die bereits erbrachte Leistung.

Vorkasse oder Anzahlung ist ein typisches Beispiel aus der Möbel-(auch Küchenmöbel) Branche.Dort verlangt man bei Bestellung eine Anzahlung,weil das z.T. Anfertigungen(Maßmöbel) sind,speziell für die eine Küche zusammengestellt.

MfG
duck313

Hallo

Ich bin selbstständiger Sanitär- und Heizungsbaumeister und saniere auch Bäder.
Da der Handwerker für das Material in Vorlage treten muss, ist es üblich eine angemessene Abschalgszahlung zu verlangen. Vor allem ist es für ihn auch eine Art Sicherheit, denn nicht jeder Kunde nimmt es so ernst mit der Zahluzngsmoral…Sowas kann einem kleinen Betrieb schnell das Genick brechen.
Ich persönlich verlange je nach Auftragswert meist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme, da dies meist die Materialien der Rohinstalltion abdeckt sowie einen Teil der Arbeitszeit der Mitarbeiter die schließlich auch pünktlich ihr Gehalt auf dem Konto haben wollen. Und direkt bei Baubeginn wird dieses Material angeliefert und somit muss der Kunde auch keine „Angst“ haben etwas bezahlt zu haben was er nicht bekommt.

Je nach Baufportschritt wird dann die nächste Abschlagszahlung fällig. Handhabe das so: 50% bei Auftragserteilung, 25% nach erfolgter Rohmontage und 25% nach Fertigstellung und Endabnahme; somit hat der Kunde am Schluss immer noch einen EInbehalt als Sicherheit falls etwas nicht i.O. sein sollte; deswegen letzte Rate erst nach ERFOLGTER Endabnahme.

Sorry für den langen Text, aber ist so etwas deutlicher zu Erklären. Natürlich handhabt das jeder Betrieb etwas anders oder man kann mit ihm was spezielles aushandeln.

Mit meiner Abrechnungsweise sind du Kunden eigentlich immer einverstanden und haben Verständnis dafür, nur ich persönlich habe immer Bedenken bei denen die es damit nicht sind und hier gibt´s später oft/meist Probleme und man läuft seinen Geld hinterher.

Ganz wichtig ist jedoch eine beidseitig einwandfreie Vertrauensbasis.

Hoffe das hilft dir weiter?
Wünsche ein schönes Wochenende :smile:

MfG
Nelsont

P.S.: Sicher ist nicht jeder damit einverstanden und es gibt Einwände. Deswegen ist alles eine Sache der Verhandlung und ABsprache, so das man zu einem Schluss kommt mit dem beide Seiten zufrieden sind und leben können.

Vielen lieben Dank für eure sehr guten Antworten!

Naja, eine mögliche Anzahlung sehe ich ja schon ein und auch notwendig. Ich denke da kommt es wohl auch auf die Größe desv Handwerksunternehmen an. Einer ist mehr oder weniger „flüssig“.

Ich denke ich werde mir meherer Angebote einholen und auch ein wenig nach Gefühl handeln (und natürlich Preis) handeln.

Vielen Dank für eure wirklich gute Beratung!!!

Gruss

Christian

Vorauszahlung bei solchen Projekten unüblich
Moin,

Da der Handwerker für das Material in Vorlage treten muss, ist
es üblich eine angemessene Abschlagszahlung zu verlangen.

Mag sein, dass das bei Dir üblich ist- ich höre das (für so ein übersichtliches Projekt) jedenfalls zum ersten Mal: Bisher hat mich auch noch kein Handwerker, der jemals für mich tätig wurde (mehrere Häuser gebaut und einige Wohnungen saniert), danach gefragt und falls das Bedingung wäre, würde ich sofort ein anderes Unternehmen suchen . . .

Falls eine Firma nicht solvent ist, das Material für die Renovierung von 2 Bädern „vorzustrecken“, möchte ich nicht Bauherr sein, wenn dieser „Fachmann“ Murks abliefert . . .

Das schließt natürlich nicht aus, dass Abschlagszahlungen NACH korrekter Arbeitsausführung vereinbart werden können!

Moin,

Naja, eine mögliche Anzahlung sehe ich ja schon ein und auch
notwendig. Ich denke da kommt es wohl auch auf die Größe des
Handwerksunternehmen an. Einer ist mehr oder weniger
„flüssig“.

ich rate ausdrücklich von Vorauszahlung in so einem Fall (bei dem überschaubaren Projektumfang) ab: Von einer Firma, die nicht solvent genug ist, um das „vorzustrecken“, kannst Du im Fall, dass die Murks abliefern, kaum was zurückholen.

Ich denke ich werde mir mehrere Angebote einholen und auch ein
wenig nach Gefühl handeln (und natürlich Preis) handeln.

Es spricht m. E. nicht dagegen, Abschlagszahlungen in Abhängigkeit von termin-, sach- und fachgerechter Ausführung der Arbeiten und Einbau bestimmter Bauteile zu vereinbaren. Sollte sich wirklich kein Anbieter finden, der in der betreffenden Region so arbeitet, würde ich bestenfalls eine befristete Bankbürgschaft über den Endpreis ausgeben.

Moin,

Falls eine Firma nicht solvent ist, das Material für die
Renovierung von 2 Bädern „vorzustrecken“, möchte ich nicht
Bauherr sein, wenn dieser „Fachmann“ Murks abliefert . . .

ich halte es für OK, wenn das Material direkt von mir bezahlt wird, so wurde es schon einige male bei mir gemacht.
Das Material wurde vom Handwerker zusammengestellt, bestellt und zu mir geleifert. Die Rechnung ging an mich, bzw. ich zahlte nach Rechnugseingang beim Handwerker den Lieferanten. Dann lag das Zeug bei mir und dem Handwerker nicht in den Büchern.

Bei größeren Projekten wurde auch schon mal nach Bauvortschritt bezahlt, zumal bei einigen Sachen längere Pausen eingeplant waren. Z.B. ein Dach auf meinen Ställen. Das ist jetzt soweit fertig und bis dahin bezahlt. Das Verschiefern und anbringen der Deckhölzer unter dem Überhang wird im Winter gemacht, wenn Dachdecker nicht auf die Dächer können und solche Arbeiten besser zu erledigen sind.

Gandalf

Hallo !

Es ist absolut unüblich für Handwerker- und Bauleistungen
Vorkasse oder auch nur Anzahlungen zu leisten.
Es gilt immer noch erst die Arbeit,dann die Rechnung.

Despektierliche Bemerkung gelöscht (MOD
**Auch in meinem Glasergewerk wird eine Anzahlung bei höheren
Beträgen gemacht. Das liegt auch an der heutigen Zahlungsmoral
und der Rechtslage. Montierte Sachen dürfen nicht wieder abmontiert
werden und es gibt einige Menschen, die das durchziehen!

Möbel-(auch Küchenmöbel) Branche.Dort verlangt man bei
Bestellung eine Anzahlung,weil das z.T.
Anfertigungen(Maßmöbel) sind,speziell für die eine Küche
zusammengestellt.

MfG
duck313** Und hier, widerspricht sich Deine obige Antwort!!!
Auch die Sachen für ein Badezimmer werden einzeln nach
Kundenwunsch zusammen gestellt und bestellt. Also, lass
bitte falsche Kommentare !!!
Gruss Falko- Glasermeister

Ich denke ich werde mir meherer Angebote einholen und auch ein
wenig nach Gefühl handeln (und natürlich Preis) handeln.

Vielen Dank für eure wirklich gute Beratung!!!

Gruss

Christian

Das- ist die richtige Vorgehensweise und Du fällst dann auch
nicht auf die Nase!
Falko

hallo duck,

Es ist absolut unüblich für Handwerker- und Bauleistungen
Vorkasse oder auch nur Anzahlungen zu leisten.
Es gilt immer noch erst die Arbeit,dann die Rechnung.

das stimmt wohl nur teilweise…

Beim Elektriker oder Maler glaube ich auch, dass Vorkasse absolut unseriös ist, aber

vom Sanitärer hört man das öfter mal, weil der viel höhere Materialkosten vorstrecken muss. Wie verbreitet das allerdings wirklich ist, kann ich nicht sagen. Ob es einen Unterschied zwischen grossen Firmen und kleinen Handwerksbetrieben gibt…

Fliessen, Küchen… wohl auch oder?

Schorsch
ach…und lass dich nicht anbrüllen, hab noch keinen falschen Beitrag von dir entdeckt - ganz im Gegenteil!!!

Auch Moin,

ich halte es für OK, wenn das Material direkt von mir bezahlt
wird, so wurde es schon einige male bei mir gemacht.
Das Material wurde vom Handwerker zusammengestellt, bestellt
und zu mir geleifert. Die Rechnung ging an mich, bzw. ich
zahlte nach Rechnugseingang beim Handwerker den Lieferanten.
Dann lag das Zeug bei mir und dem Handwerker nicht in den
Büchern.

In dem Fall leistet Du im eigentlichen Sinne keine Vorkasse, sondern kaufst Material, das Du bezahlst.

Bei größeren Projekten wurde auch schon mal nach
Baufortschritt bezahlt, zumal bei einigen Sachen längere
Pausen eingeplant waren. Z.B. ein Dach auf meinen Ställen. Das
ist jetzt soweit fertig und bis dahin bezahlt. Das
Verschiefern und anbringen der Deckhölzer unter dem Überhang
wird im Winter gemacht, wenn Dachdecker nicht auf die Dächer
können und solche Arbeiten besser zu erledigen sind.

Klar, aber auch in diesem Beispiel wird erst die Arbeit geliefert und dann bezahlt = > Keine Vorkasse!

Moin,

Was schreibst Du wieder mal für einen Blödsinn.

Nanana, weshalb so heftig?

Auch in meinem Glasergewerk wird eine Anzahlung bei höheren
Beträgen gemacht. Das liegt auch an der heutigen Zahlungsmoral
und der Rechtslage.

Und verlangen deine Kunden dann bei höheren Beträgen keine Vorauszahlungsbürgschaft von dir?

Vertrauen ist die eine Sache, wenn du aber schon Zahlungsmoral ansprichst, dann solltest du auch Leistungsmoral (Qualität und Pünktlichkeit) erwähnen. Derjenige, der Vorleistungen bringt, darunter fällt auch die Vorauszahlung oder Vorauskasse, hat durchaus das Recht, Sicherheit zu verlangen, bis die Gegenleistung erfüllt ist. Es gibt ausreichend „Gratler“ in der Bau- und Handwerksbranche.

Montierte Sachen dürfen nicht wieder abmontiert werden und es gibt einige Menschen, die das durchziehen!

Welche Art Verträge gehst du mit deiner Kundschaft eigentlich ein? Keine Versicherungen abgeschlossen? Kennst du keine Teil- und Sichtabnahmen?

Und hier, widerspricht sich Deine obige Antwort!!!
Auch die Sachen für ein Badezimmer werden einzeln nach
Kundenwunsch zusammen gestellt und bestellt.

Das hat aber alles nichts mit rechtlichen und kaufmännischen Möglichkeiten zu tun. Außer man betrachtet sie nur von Seite aus. Solvente Betriebe sind durchaus in der Lage, die Bedürfnisse der Kunden zu sehen und gehen entsprechend darauf ein.

Also, lass bitte falsche Kommentare !!!

Das nennen wir hier Eigentor. SCNR.

Franz

Moin,

Was schreibst Du wieder mal für einen Blödsinn.

Nanana, weshalb so heftig?
Vorauszahlungsbürgschaft von dir?

**Kann ich Dir genau sagen, bin seit 4 Jahren selbstständig
und habe mittlerweile 2 Angestellte. Also noch relativ „frisch“.
Am Ende des Monats kommen alle Rechnungen, die ausgeglichen werden
müssen. Wenn man dann nur 2 Kunden im Jahr hat, die einen höheren
Betrag nicht ausgleichen, kommt ein junger Betrieb schnell ins schlingern! Und diese Leute gibt es genug! Nicht nur Privatkunden, sondern auch gewerbliche.Bei meinem alten Arbeitgeber, haben sich viele Kunden gewundert, warum Angebote und Auftragsbestätigungen so lange gedauert haben! Ganz einfach, mein Chef hat die Kunden erst bei der Creditreform durchleuchten lassen. Vorher wurde nix gemacht…
Ich mache es nicht, versuche mich aber auch vor so etwas zu schützen!
Bei mir ist der erste Eindruck am wichtigsten: Wenn ich zum Aufmaß fahre und beim Kunden sieht es aus wie bei Hempels unterm Sofa, läuft ohne eine Anzahlung nix. Wenn sich der Kunde im ersten Gespräch nur über alle Handwerker beschwert, klingeln bei mir auch die Glocken etc!! Und der Kunde macht es genau so, Vertrauen muss er in einem Handwerker haben und wenn beide auf gleicher Wellenlinie schwimmen, klappt es auch meistens.

Vertrauen ist die eine Sache, wenn du aber schon Zahlungsmoral
ansprichst, dann solltest du auch Leistungsmoral (Qualität und
Pünktlichkeit) erwähnen. Derjenige, der Vorleistungen bringt,
darunter fällt auch die Vorauszahlung oder Vorauskasse, hat
durchaus das Recht, Sicherheit zu verlangen, bis die
Gegenleistung erfüllt ist. Es gibt ausreichend „Gratler“ in
der Bau- und Handwerksbranche.** Selber Schuld!! Das kommt davon wenn man „Hausmeisterservice“ etc. mit den Arbeiten betraut. Falls ich einen Handwerker brauche, nehme ich grundsätzlich nur Innungsbetriebe. Da weiss ich wenigstens ein bisschen, daß er seriös ist!

Montierte Sachen dürfen nicht wieder abmontiert werden und es gibt einige Menschen, die das durchziehen!

Welche Art Verträge gehst du mit deiner Kundschaft eigentlich
ein? Keine Versicherungen abgeschlossen? Kennst du keine Teil-
und Sichtabnahmen?

Überwiegende Arbeiten von uns sind: Duschkabinen, Küchenrückwände
und Schiebetüren. Das dauert im Einzelfall 3 Std. Wo soll ich da eine Teilabnahme machen lassen? 1. Abschlag beim reinkommen, 2. beim auspacken? Versicherungen? Hast Du schon mal eine gewerbliche Versicherung abgeschlossen? Die ziehen dich bis zur Unterhose aus…

Und hier, widerspricht sich Deine obige Antwort!!!
Auch die Sachen für ein Badezimmer werden einzeln nach
Kundenwunsch zusammen gestellt und bestellt.

Das hat aber alles nichts mit rechtlichen und kaufmännischen
Möglichkeiten zu tun. Außer man betrachtet sie nur von Seite
aus. Solvente Betriebe sind durchaus in der Lage, die
Bedürfnisse der Kunden zu sehen und gehen entsprechend darauf
ein.

Also, lass bitte falsche Kommentare !!!

Das nennen wir hier Eigentor. SCNR.

**Und Du hast keine Ahnung, wenn es um handwerkliche Dinge geht!
Wahrscheinlich arbeitest Du in einem Großkonzern und Dein Gehalt ist schon am 28. auf Deinem Konto…
Gruss Falko

Franz**

Kann ich Dir genau sagen, bin seit 4 Jahren selbstständig
und habe mittlerweile 2 Angestellte. Also noch relativ
„frisch“.
Am Ende des Monats kommen alle Rechnungen, die ausgeglichen
werden müssen. Wenn man dann nur 2 Kunden im Jahr hat,

Was an Scheinselbständigkeit grenzt :smile:

die einen höheren Betrag nicht ausgleichen, kommt ein junger Betrieb schnell ins schlingern!

Du siehst aber den grundsätzlichen Fehler: Große Aufträge, die mangels solider finanzieller Basis nur unter optimalen Bedingungen durchgeführt werden könnten, sollte man einfach lassen.

Bei meinem alten Arbeitgeber, haben sich viele Kunden gewundert, warum Angebote und Auftragsbestätigungen so lange gedauert haben! Ganz
einfach, mein Chef hat die Kunden erst bei der Creditreform
durchleuchten lassen. Vorher wurde nix gemacht…
Ich mache es nicht

Und? Weshalb machst du dies nicht? Was ist an der gerade im Bau üblichen Arbeitsweise deines alten AG falsch? Es ist fahrlässig, wenn du einfach mal so dich nur auf dein Glück verlässt.

Bei mir ist der erste Eindruck am wichtigsten

Der äußere Schein trügt oft. Und das eigene Einschätzungsvermögen ebenso. Ein paar zusätzliche erreichbare Zahlen sind durchaus hilfreich, wenn man die Vorgehensweise entscheiden will.

Wenn ich zum Aufmaß fahre und … klappt es auch meistens.

„Meistens“ ist angesichts deiner Situation, welche ich in keinster Weise verhöhnen will (im Gegenteil), m.E. zu wenig.

Falls ich einen Handwerker brauche, nehme ich grundsätzlich nur Innungsbetriebe. Da weiss ich wenigstens ein bisschen , daß er seriös ist!

Wir achten auch auf ein bisschen mehr Dinge …

Montierte Sachen dürfen nicht wieder abmontiert werden und es gibt einige Menschen, die das durchziehen!

Welche Art Verträge gehst du mit deiner Kundschaft eigentlich
ein? Keine Versicherungen abgeschlossen? Kennst du keine Teil-
und Sichtabnahmen?

Überwiegende Arbeiten von uns sind: Duschkabinen,
Küchenrückwände und Schiebetüren. Das dauert im Einzelfall 3 Std. Wo soll ich da eine Teilabnahme machen lassen?

Dann sofort die Endabnahme. Einbau erledigt ==> Unterschrift. Geht auch bei gewerblichen Kunden meist.

Versicherungen? Hast Du schon mal eine gewerbliche Versicherung abgeschlossen? Die ziehen dich bis zur Unterhose aus…

Und sie bieten Sicherheit als Gegenleistung. Du bemerkst, dass die finanzielle Basis dein Schwachpunkt ist, der zu unnötigen Risiken verleitet. Eine weit verbreitete Ursache für neue Selbständige und deren Insolvenz nach ein paar Jahren.

Das nennen wir hier Eigentor. SCNR.

Das hätte ich lieber gelassen, ich weiß. Aber:

Und Du hast keine Ahnung, wenn es um handwerkliche Dinge geht!
Wahrscheinlich arbeitest Du in einem Großkonzern und Dein
Gehalt ist schon am 28. auf Deinem Konto…

Zu a) Falsch.
Zu b) Beklagst du dich hier oder ich?

Ich kann von hier aus nur feststellen, dass du viele hausgemachte Probleme hast, die man ändern könnte. Ich will dich aber keinesfalls anklagen oder Einfluss auf deine Arbeitsweise nehmen.

Franz

Das nennen wir hier Eigentor. SCNR.

Franz

**Ich möchte Dir nur mal drei Beispiele allein aus diesem Jahr geben.
Wir rechnen im Versicherungsfall gerne mit den Versicherungen direkt ab,
damit der Kunde den Scheck erst gar nicht in die Hände bekommt und wir nie an unser Geld kommen! Die Versicherung zahlt im Schnitt nach 4-5 Wochen, sie zahlen aber!
Anfang des Jahres kam eine Frau zu uns und wollte eine feuerfeste Scheibe für ihren Kamin haben. Sie wohnt knapp 50 km von uns weg. Das kam mir schon komisch vor, aber was solls…
Seriöses auftreten, hatte die Adresse von ihrem Versicherungsvertreter
dabei etc. Fragte mich nur" jetzt brauch ich auch nix anzahlen oder?
Ich sagte nur, wenn Sie mir die Abtretungserklärung unterschreiben- dann nicht. Alles klar, die alte Kuh hat ihre Scheibe für knappe € 500,00 mitbekommen und ich habe die Rechnung zur Versicherung geschickt. Nach 6 Wochen habe ich beim Vertreter angerufen und nach den „chipsen“ nachgefragt. Der fing nur an zu lachen. Die Frau bekommt in ihrer Stadt nix mehr ohne Barzahlung. Die hat es schon gebracht in ein Möbelhaus zu gehen und hat nach einem angeblichen Hausbrand ( der natürlich von der Versicherung abgedeckt ist) für über € 10.000,00 Möbel bestellt. Jetzt kommst Du…

  1. Mitte März habe ich ein Angebot für eine luxemburgische Firma für eine Ganzglasbrüstung gemacht- Wert € 11.400,00 zzgl TVA und zum Glück 70% Anzahlung verlangt. Zum Glück hatte ich im Angebot diesen Zaubersatz beigefügt: „Der Auftraggeber ist für die geeignete Unterkonstruktion verantwortlich“. Wir wollten nach einem Monat die Schienen montieren und ich dachte mich trifft der Schlag. Beim aufmaß war nur der blanke Balken und noch keine Wärmedämmung an der Mauer.
    Jetzt war der komplette Balken mit Blech verkleidet, Dämmung auf der Mauer und eine Vitrafolie auf dem Dach und Balken. Alle drei Handwerker bedrohten uns. Wehe ihr setzt den Bohrer an.Ohne bohren keine Brüstung!
    Letzte Woche, konnten wir endlich die Schienen fachgerecht montieren.
    Wenn ich die Anzahlung nicht gehabt hätte, hätte ich die Finger gehoben, verstehst Du das?
  2. wir haben als Subunternehmer 8 Duschkabinen in einem Golfclub montiert ( Wert ca. € 3.000,00).Mit der Planung hatten wir nix zu tun.
    Bei der Planung waren diverse Sicherheitsdinge berücksichtig, auf der Baustelle, fehlten die! Habe schriftlich bei der Firma Bedenken angemeldet und die Firma schrieb mir zurück: Egal, machen Sie es so! OK, haben wir gemacht. Das Ende vom Lied ist, der Golfclub nahm die Duschkabinen nicht ab und dementsprechend bekam der Auftraggeber kein Geld. Ich kann jetzt mein Geld einklagen…
    Jetzt, weisst Du, warum ich so sauer darauf reagiere.
    Schönen Sonntag noch. Falko**

Du siehst aber den grundsätzlichen Fehler: Große Aufträge, die
mangels solider finanzieller Basis nur unter optimalen
Bedingungen durchgeführt werden könnten, sollte man einfach
lassen.

**schreibe ich auf chinesisch oder begreifst Du das nur nicht?
Jeder junger Betrieb läuft in den ersten Jahren auf dem Zahnfleisch
und deshalb nehme ich schon keine „Großaufträge“, habe dieses Jahr ca. €80.000,00 fliegen gelassen, da wir dafüpr noch zu klein sind!

Bei meinem alten Arbeitgeber, haben sich viele Kunden gewundert, warum Angebote und Auftragsbestätigungen so lange gedauert haben! Ganz
einfach, mein Chef hat die Kunden erst bei der Creditreform
durchleuchten lassen. Vorher wurde nix gemacht…
Ich mache es nicht

Und? Weshalb machst du dies nicht? Was ist an der gerade im
Bau üblichen Arbeitsweise deines alten AG falsch? Es ist
fahrlässig, wenn du einfach mal so dich nur auf dein Glück
verlässt.** Weisst Du was die Creditreform kostet? Geh mal bei denen auf
die Internetseite und lese erst einmal…

Bei mir ist der erste Eindruck am wichtigsten

Der äußere Schein trügt oft. Und das eigene
Einschätzungsvermögen ebenso. Ein paar zusätzliche erreichbare
Zahlen sind durchaus hilfreich, wenn man die Vorgehensweise
entscheiden will.

Wenn ich zum Aufmaß fahre und … klappt es auch meistens.

„Meistens“ ist angesichts deiner Situation, welche ich in
keinster Weise verhöhnen will (im Gegenteil), m.E. zu wenig.

Falls ich einen Handwerker brauche, nehme ich grundsätzlich nur Innungsbetriebe. Da weiss ich wenigstens ein bisschen , daß er seriös ist!

Wir achten auch auf ein bisschen mehr Dinge …

Montierte Sachen dürfen nicht wieder abmontiert werden und es gibt einige Menschen, die das durchziehen!

Welche Art Verträge gehst du mit deiner Kundschaft eigentlich
ein? Keine Versicherungen abgeschlossen? Kennst du keine Teil-
und Sichtabnahmen?

Überwiegende Arbeiten von uns sind: Duschkabinen,
Küchenrückwände und Schiebetüren. Das dauert im Einzelfall 3 Std. Wo soll ich da eine Teilabnahme machen lassen?

Dann sofort die Endabnahme. Einbau erledigt ==> Unterschrift.

**Was interessiert mich die Unterschrift?! Falls Du kein Geld bekommst, kommt das Mahnverfahren kostet ca. 50,00€, dann das Vollstreckungsverfahren- noch einmal € 50,00. Dann der Klageweg.
Bist Du vielleicht Anwalt?=?=

Geht auch bei gewerblichen Kunden meist.

Versicherungen? Hast Du schon mal eine gewerbliche Versicherung abgeschlossen? Die ziehen dich bis zur Unterhose aus…

Und sie bieten Sicherheit als Gegenleistung. Du bemerkst, dass
die finanzielle Basis dein Schwachpunkt ist, der zu unnötigen
Risiken verleitet. Eine weit verbreitete Ursache für neue
Selbständige und deren Insolvenz nach ein paar Jahren.** Siehe oben zweiten Satz, Du begreifst es einfach nicht…

Das nennen wir hier Eigentor. SCNR.

Das hätte ich lieber gelassen, ich weiß. Aber:

Und Du hast keine Ahnung, wenn es um handwerkliche Dinge geht!
Wahrscheinlich arbeitest Du in einem Großkonzern und Dein
Gehalt ist schon am 28. auf Deinem Konto…

Zu a) Falsch.
Zu b) Beklagst du dich hier oder ich?

**Weder noch. Beschreibe nur die Realität von der Handwerkerseite aus.
Nicht immer ist der Handwerker der böse und der Kunde der gute…

Ich kann von hier aus nur feststellen, dass du viele
hausgemachte Probleme hast, die man ändern könnte. Ich will
dich aber keinesfalls anklagen oder Einfluss auf deine
Arbeitsweise nehmen.

Franz** Vermute mal Du bist privater Betriebsberater und suchst Kundschaft… Ha,ha

Du siehst aber den grundsätzlichen Fehler: Große Aufträge, die
mangels solider finanzieller Basis nur unter optimalen
Bedingungen durchgeführt werden könnten, sollte man einfach
lassen.

schreibe ich auf chinesisch oder begreifst Du das nur nicht?
Jeder junger Betrieb läuft in den ersten Jahren auf dem Zahnfleisch

Muss nicht. Und wenn, da noch keine Stammkundschaft vorhanden ist, dann sollte man ausreichend mit Eigenkapital für die ersten ertragsarmen Hungerjahre ausgestattet sein.

und deshalb nehme ich schon keine „Großaufträge“, habe dieses
Jahr ca. €80.000,00 fliegen gelassen, da wir dafür noch zu klein sind!

Das mit den „großen“ Aufträgen hatte ich oben falsch verstanden. Die Größe eines Auftrags ist dennoch relativ zu betrachten. Wenn die Finanzierung und Personalausstattung gesichert sind, dann kann man auch sehr große Aufträge im Verhältnis zu einer kleinen Betriebsgröße ausführen.

Weisst Du was die Creditreform kostet?

So ungefähr ja.
Es ist bewundernswert, wenn sich jemand selbständig macht. Es ist aber jedes Mal aufs Neue verwunderlich und kritisch zu betrachten, wenn man zur Betriebsgründung nur eine ungefähre Ahnung hat, welche Kosten auf einen zukommen können. Ich kenne Kleinbetriebe, die keine Ahnung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft und andere Nebengeräuschen haben, den Laden aber einfach erst einmal aufmachen. Und wie selbstverständlich die unbegründete Hoffnung hegen, dass man sich vor hohen und ertragreichen Umsätzen vermutlich nicht retten können wird.

Dann sofort die Endabnahme. Einbau erledigt ==> Unterschrift.

Was interessiert mich die Unterschrift?!

Nun, zur Durchsetzung der Forderungen ist diese sehr hilfreich. Als Nachweis, dass du die Leistung überhaupt erbracht hast. Und wenn diese Leistung als mangelfrei bescheinigt ist, noch besser.

Falls Du kein Geld bekommst, kommt das Mahnverfahren kostet ca. 50,00€, dann das Vollstreckungsverfahren- noch einmal € 50,00. Dann der Klageweg.

Man kann gewisse Risiken sicherlich nicht ausschließen, aber minimieren. Wenn die Kapitaldecke jedoch zu dünn ist, dann hat man eben Pech (lass bitte den Blutdruck unten, ich führe lediglich einfache Spielregeln im Geschäftsleben an).

Du bemerkst, dass die finanzielle Basis dein Schwachpunkt ist, der zu unnötigen Risiken verleitet. Eine weit verbreitete Ursache für neue Selbständige und deren Insolvenz nach ein paar Jahren.

Siehe oben zweiten Satz, Du begreifst es einfach nicht…

Wir drehen uns im Kreis.

Beschreibe nur die Realität von der Handwerkerseite aus.
Nicht immer ist der Handwerker der böse und der Kunde der gute…

Da sind wir seit meinem ersten Posting einer Meinung. Schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten, und eben auch die Risiken.

Bist Du vielleicht Anwalt?=?=
Vermute mal Du bist privater Betriebsberater und suchst
Kundschaft… Ha,ha

Weder noch. Ich habe aber, wie man so schön sagt, das Bauwesen von der Pike auf gelernt (technisches, kaufmännisches, Abläufe). Und bin nun in einem mittelständischen Unternehmen tätig auch hinsichtlich Verträge, Absicherungen, etc.

Zu deinem anderen Post noch:

Wegen der Abtretungserklärung: Wusste die Versicherung eigentlich davon und hat sie die Abtretung gegengezeichnet?

Zum Auslandsauftrag nur ein Tipp: Lass es sein, die vertraglichen Angelegenheiten sind äußerst kompliziert, da lassen viele Mittelständler die Finger davon oder haben guten Anwälte, die die Verträge prüfen. Im Falle einer Zahlungsverweigerung bist du weitgehend chancenlos (ausländisches Recht etc.). Wir haben hier auch Erfahrungen gesammelt :smile:

und zum 3.Fall: Die Bedenkenanmeldung (insbesondere die Antwort ist cool) ist wie oben die Abnahme ein wichtiger Bestandteil im Ablauf. Wenn du ersteres beherrscht, dann sollte die Unterschrift zur Abnahme doch auch selbstverständlich sein, oder?

Hast du schon mal daran gedacht, deine Forderungen grundsätzlich durch Dritte „eintreiben“ zu lassen? Die Kosten musst du halt in die Kalkulation mit einfließen lassen. Wie die anderen der BG, Credit-Reform, Kundenversicherung, etc. auch.

Und jetzt dir noch ein ruhiges Rest-WE, war alles nicht böse gemeint, eher im Gegenteil.

Franz

und Nein, ich will hier keinem irgendwas verkaufen oder rechtsberaten.

Jeder junger Betrieb läuft in den ersten Jahren auf dem Zahnfleisch

Muss nicht. Und wenn, da noch keine Stammkundschaft vorhanden
ist, dann sollte man ausreichend mit Eigenkapital für die
ersten ertragsarmen Hungerjahre ausgestattet sein.

**Ha, ha der Witz ist gut. Wann hast Du denn mal einen Gründungs
kredit von der Bank aufgenommen? Bei meinem Antrag hatte ich € 10.000,00 als" Überbrückung" mit eingereicht. abgelehnt, weil kein konkreter Verwendungszweck vorlag.Bin mittlerweile 46 Jahre, seit mehr als 15 Jahren Meister und habe mehrere Jahre eigenverantwortlich eine Niederlassung mit 15 Mitarbeitern geleitet. Ziehe mir die Hose also nicht mit der Zange an und bin bestimmt nicht blauäugig.

.

Es ist bewundernswert, wenn sich jemand selbständig macht. Es
ist aber jedes Mal aufs Neue verwunderlich und kritisch zu
betrachten, wenn man zur Betriebsgründung nur eine ungefähre
Ahnung hat, welche Kosten auf einen zukommen können.** Das habe ich Dir oben widerlegt. Wenn man den Statistiken der HWK trauen darf, gehen Neugründungen zwischen dem 3. und 5. Jahr mangels Masse pleite. Da ich mich im 5. Jahr befinde und ein Umsatz plus zum letzten Jahr von 25% habe, glaube ich, daß ich alles richtig gemacht habe.

Dann sofort die Endabnahme. Einbau erledigt ==> Unterschrift.

Was interessiert mich die Unterschrift?!

Nun, zur Durchsetzung der Forderungen ist diese sehr
hilfreich. Als Nachweis, dass du die Leistung überhaupt
erbracht hast. Und wenn diese Leistung als mangelfrei
bescheinigt ist, noch besser.

**Toll, die Gerichte und Anwälte freuen sich. Laut Steuerberater
lohnen sich Beträge bis € 1.000,00 nicht einzuklagen. Das kannste machen, wenn Du größer bist und mehr Zeit-Nerven und Kapital hast.
Habe bereits einen Titel von einem Kunden. Laut Gerichtsvollzieher, kann ich mir damit den Popo abwischen!

Wegen der Abtretungserklärung: Wusste die Versicherung
eigentlich davon und hat sie die Abtretung gegengezeichnet?

Das braucht sie nicht, sie will nur einen Nachweis, daß die Rechnung für eine erbrachte Leistung geschrieben ist und der kunde auf die Zahlung an ihn verzichtet und Nein

Zum Auslandsauftrag nur ein Tipp: Lass es sein, die
vertraglichen Angelegenheiten sind äußerst kompliziert, da
lassen viele Mittelständler die Finger davon oder haben guten
Anwälte, die die Verträge prüfen. Im Falle einer
Zahlungsverweigerung bist du weitgehend chancenlos
(ausländisches Recht etc.). Wir haben hier auch Erfahrungen
gesammelt :smile:

Stimmt fast, aber wir sind 12 Km von Luxemburg entfernt und die
Geldwäscher drüben haben unwahrscheinlich viel Geld und zahlen in der Regel gut- und zügig.Außerdem ziehen die Luxemburger vielfach die Qualität und Zuverlässigkeit der deutschen Handwerkern ihren eigenen
Handwerkern vor!

und zum 3.Fall: Die Bedenkenanmeldung (insbesondere die
Antwort ist cool) ist wie oben die Abnahme ein wichtiger
Bestandteil im Ablauf. Wenn du ersteres beherrscht, dann
sollte die Unterschrift zur Abnahme doch auch
selbstverständlich sein, oder?

In diesem Fall nicht, da wir am Ende der Schlange stehen.
Der Vorstand des Golfclubs ( 8 Personen), 1 Architekt und unser Auftraggeber stehen davor und den letzten beissen die Hunde…

Hast du schon mal daran gedacht, deine Forderungen
grundsätzlich durch Dritte „eintreiben“ zu lassen? Die Kosten
musst du halt in die Kalkulation mit einfließen lassen. Wie
die anderen der BG, Credit-Reform, Kundenversicherung, etc.:auch.

Auch hier hast Du wieder nur teilweise Recht. Im Moment ist
die Geiz ist Geil-Mentalität in Deutschland sehr hoch und es kann dir passieren, daß Du einen Auftrag nur wegen € 20,00 nicht bekommst.
Wie soll man dann noch diese „EXtrakosten“ einkalkulieren??

Und jetzt dir noch ein ruhiges Rest-WE, war alles nicht böse
gemeint, eher im Gegenteil.

Franz

Wünsch ich Dir auch.
falko**

(MOD)-Und zu
Moin Ihr Streithähne,

da ihr euch mittlerweile deutlich von der Ursprungsfrage entfernt habt und der Ton auch etwas rauer wurde, hab ich mal abgeschlossen. Sollte weiterer Kommunikationsbedarf bestehen, könnt ihr das gerne per Mail tun.

Gandalf (Moderator)