Neues Betriebssystem - Verlust Garantie?

Hallo,

angenommen jemand kauft einen Computer/Notebook, auf dem ein Betriebssystem vorinstalliert ist.
Wenn man nun ein anderes Betriebssystem installiert, weil das bestehende einem nicht gefällt, verliert man tatsächlich seine Herstellergarantie weil man das System entscheidend verändert hat?
Würde ein sogenannter „Jamba Schutzbrief“, der Bedienfehler abdeckt, den Schaden wirklich abdecken?
Gruß
Holger

Hallo Holger!

ich kann dich beruhigen ( bin gelernter IT Systemkaufmann) also was du da auf dem PC / Notebook vorinstalliert hast nennt sich OEM Version, die Version ist nur an dein Notebook / PC gebunden … aber nicht dein PC/Notebook an diese Software … du kriegst daher diese OEM version recht günstig zum Notebook dazu

Aber es gibt keinen Grund zu denken, dass die Garantie verfällt wenn du anstatt windows z.b linx drauf machst :smile: …wollte dir das wohl ein Hersteller klar machen?? Wenn ja kannst ihn gerne bei mir vorbei schicken *G*

und von sowas wie ein „Jamba Schutzbrief“ würde ich gleich mal die Finger lassen …weil …wenn ich schon Jamba lese …mhh ne :smile:

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Hallo,

Aber es gibt keinen Grund zu denken, dass die Garantie
verfällt wenn du anstatt windows z.b linx drauf machst :smile:
…wollte dir das wohl ein Hersteller klar machen?? Wenn ja
kannst ihn gerne bei mir vorbei schicken *G*

da niemand verpflichtet ist eine Garantie zu gewähren, kann der Garantiegeber die Garantiebedingungen frei ausgestalten, also die Leistungen an ein bestimmtes Betriebssystem binden. Da wir beide den Inhalt der Garantiebedingungen nicht kennen, lässt sich die Frage nicht beantworten. Insofern überrascht mich ein wenig, mit welcher Überzeugung du diese Meinung vertrittst.

Gruß

S.J.

Aber es gibt keinen Grund zu denken, dass die Garantie
verfällt wenn du anstatt windows z.b linx drauf machst :smile:
…wollte dir das wohl ein Hersteller klar machen?? Wenn ja
kannst ihn gerne bei mir vorbei schicken *G*

da niemand verpflichtet ist eine Garantie zu gewähren, kann
der Garantiegeber die Garantiebedingungen frei ausgestalten,
also die Leistungen an ein bestimmtes Betriebssystem binden.

Gehen wir mal davon aus, dass eher um Gewährleistungsansprüche geht, für die mal wieder das Wörtchen Garantie falsch benutzt wurde.

Für die freiwillige Garantie gilt natürlich, dass sie an beliebige Bedingungen geknüpft werden kann.
Bei der Gewährleistung kann eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Sache, soweit sie schadensursächlich ist, natürlich ein Grund des Verfalls von Ansprüchen. Aber das Aufspielen eines anderen Betriebssystmes sehe ich (und ich denke, dass ich da nicht alleine mit dieser Meinung bin) nicht als Grund des Verfalls von Gewährleistungsansprüchen an.

Gehen wir mal davon aus, dass eher um Gewährleistungsansprüche
geht, für die mal wieder das Wörtchen Garantie falsch benutzt
wurde.

Jurastudenten nennen so was eine Sachverhaltsquetsche :smile:

Levay

Mahlzeit!

Bei der Gewährleistung kann eine nicht bestimmungsgemäße
Verwendung der Sache, soweit sie schadensursächlich ist,
natürlich ein Grund des Verfalls von Ansprüchen. Aber das
Aufspielen eines anderen Betriebssystmes sehe ich (und ich
denke, dass ich da nicht alleine mit dieser Meinung bin) nicht
als Grund des Verfalls von Gewährleistungsansprüchen an.

Ich denke schon. Wie willst du gewährleisten, dass Linux (oder
was auch immer Fremdes) das notwendige Management hat um das Ding
nicht den Hitzetzod sterben zu lassen. Meist sind sogar
Herstellertreiber für Windows dabei um das Ding zu überwachen, die
dann natürlich fehlen.

Also so einfach wie du tust sehe ich das nicht, mit Software kann
man locker Hardware zerstören!

Gruß
Stefan

Hallo,

Gehen wir mal davon aus, dass eher um Gewährleistungsansprüche
geht, für die mal wieder das Wörtchen Garantie falsch benutzt
wurde.

Da war relativ eindeutig von Garantie und Hersteller die Rede …

Bei der Gewährleistung kann eine nicht bestimmungsgemäße
Verwendung der Sache, soweit sie schadensursächlich ist,
natürlich ein Grund des Verfalls von Ansprüchen. Aber das
Aufspielen eines anderen Betriebssystmes sehe ich (und ich
denke, dass ich da nicht alleine mit dieser Meinung bin) nicht
als Grund des Verfalls von Gewährleistungsansprüchen an.

Ein Gewährleistunganspruch besteht, wenn die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft ist. Inwiefern sollte das spätere Installieren eines Betriebssystems daran etwas ändern? Entweder der Mangel war bei Übergabe vorhanden oder nicht. Sollte durch ein anderes Betriebssystem oder sonst irgend etwas später ein Mangel auftreten, so haftet der Verkäufer grundsätzlich nicht dafür.

Gruß

S.J.