Neues BGH Urteil zum Filesharing

Hallo,

wer es noch nicht kennt: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir…

Soweit ich es verstanden habe, wurde hier nicht wegen „Mitstörerhaftung“ der Anschlussinhaber abgemahnt, sondern es wurde versucht, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht Schadenersatz zu bekommen.

Warum haben die nicht versucht, wegen Mistörerhaftung den Anschlussinhaber zu belangen?

Hat dieses Urteil irgendeine Bedeutung für Inhaber von Ferienwohnungen oder kleinen Pensionen, die ihren Gästen einen Zugang ins Internet ermöglichen wollen?

Auch hallo

Warum haben die nicht versucht, wegen Mistörerhaftung den
Anschlussinhaber zu belangen?

Haben die vielleicht sogar: Bericht bei wbs-law (nach dem Fettgedruckten). Aber noch sind die Entscheidungsgründe nicht veröffentlicht.

Hat dieses Urteil irgendeine Bedeutung für Inhaber von
Ferienwohnungen oder kleinen Pensionen, die ihren Gästen einen
Zugang ins Internet ermöglichen wollen?

Das dürfte auf eine Einzelfallbetrachtung hinauslaufen: wbs-law, Kommentar zum Urteil
Mal sehen, ob die Abmahnerseite auch dieses Urteil gewieft uminterpretieren wird…

mfg M.L.

Hallo

Soweit ich es verstanden habe, wurde hier nicht wegen
„Mitstörerhaftung“ der Anschlussinhaber abgemahnt, sondern es
wurde versucht, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht
Schadenersatz zu bekommen.

Warum haben die nicht versucht, wegen Mistörerhaftung den
Anschlussinhaber zu belangen?

Hm, soweit ich weiss, gibt es keine (finanzielle) Haftung eines Störers, er muss „nur“ die Störung unterlassen. (Worum es den Klägern im Einzelfall ja garnicht geht). Neben der schwachen öffentlichen Wirkung kann evtl. auch die Angst eine Rolle spielen, die Störerrolle höchst-richterlich klären zu lassen, schon dieses Urteil ist ja schon ein ganz schöner Rückschlag.

Hat dieses Urteil irgendeine Bedeutung für Inhaber von
Ferienwohnungen oder kleinen Pensionen, die ihren Gästen einen
Zugang ins Internet ermöglichen wollen?

Vermutlich ja, aber da muss man wirklich erst die Begründung abwarten, es wird aber schon spekuliert, ob in Zukunft nicht ein (ernstzumeindendes) Schild im Hotel-/Ferienwohnungzimmer oder auch im Gästezimmer zu Hause, der WG usw. ausreicht.

Grüße
.L