Hi!
Ich habe eine Verständnisfrage zu dem neuen BGH-Urteil zur z.B. Hundehaltung in Mietwohnungen.
Laut diesem Urteil ist der Paragraph im Mietvertrag, der besagt, dass Tierhaltung komplett verboten ist, aufgehoben, richtig?
Mich interessiert was das jetzt genau bedeutet. Kann sich jeder Mieter wie er möchte einen Hund zulegen? Muss er den Vermieter noch um Erlaubnis fragen oder anders herum: Kann der Vermieter die Tierhaltung noch untersagen?
Ich habe auch noch etwas von „Erwägung des Einzelfalls“ gelesen… Wer erwägt das denn? Das müsste doch nach wie vor zwischen Mieter und Vermieter geklärt werden und wenn der Vermieter diesen Paragraphen im Mietvertrag eingesetzt hat, ist er ja nun mal gegen Tierhaltung. Wer entscheidet da also, ob der Mieter jetzt doch ein Tier halten darf?!
Hoffe ich habe alle Regeln eingehalten beim Formulieren
Alex