Mal angenommen, ein Ferienwohnungsbetreiber läßt sich in den Gelben Seiten regestrieren.
Dann erhält die Person einen Korrekturabzug den er unterschr. und zurücksenden soll.
Im Kleingedruckten wird eine Annahme des Angebotes und eine Summer von 1068,00€ angegeben.
Auf der oberen Hälfte des Anschreibens wird nichts von Kosten vermerkt.
Ist die person verpflichtet diesen Betrag zu zahlen.
Natürlich sind die zwei Wochen Widerruf bereits verstrichen.
Rechnung wurde auch erst nach diesen zwei Wochen zugesandt.
Vielen Dank!
Hallo,
Natürlich sind die zwei Wochen Widerruf bereits verstrichen.
welche „zwei Wochen Widerruf“?
Scheinbar beruft sich der Kunde hier auf Verbraucherrechte, die ihm aber nicht zustehen.
Gruß
S.J.
Neues Branchenbuch??? STOPP
hallo,
…bist du SICHER daß es sich um die „echten“ Gelben Seiten handelt???
oder nur um eins der tausenden seit 15 Jahren herumgeisternden Betrugsmaschen mit Pseudo-Branchenverzeichnissen?
Noch nicht zahlen!!!
Zuerst ist DRINGEND zu klären, ob es sich nicht doch um so ein Scheinangebot handelt.
Bei dem Eindruck zuerst „gratis“ dann aber im Kleingedruckten sehr hohe Kosten riechts förmlich danach
Wie gesagt diese Masche geistert wieder verstärkt herum. Das echte Branchenbuch schickt nicht so schnell eine Rechung und erst recht nicht so bald eine kostenpflichtige Mahnung, das tun hier nur die Unseriösen
Zeig es einem Anwalt, noch besser Verbraucherschutz oder Polizei. Nur Fachleute erkennen, ob es ein „echter“ Vertrag war, oder die Täuschungsmasche! Nur wenn die Zahlungspflicht DEUTLICH erkennbar war, muss man zahlen.
Gruss und beeil dich!
Hallo,
nur als Ergänzung, denn deinem Beitrag stimme ich voll zu:
Das können auch 2 verschiedene Vorgänge sein: man lässt sich in den richtigen Gelben Seiten eintragen. = 1 Vorgang
Ein anderer „Dienstleister“ schickt einem ein „Angebot“ (diese Angebote gibt es ja auch bei Firmengründungen und sehen teilweise wie HR-Eintragungen aus). Auf dem Schrieb steht dann etwas wie ungefähr: Angebot zum Eintrag in „xy Gelbe Seiten“. Wenn man zahlt, nimmt man das Angebot an (im UP steht ja auch was von Angebotsannahme). Der Rest des Schreibens sieht wie eine normale Rechnung aus.
So sind viele verunsichert, da sie erst mal davon ausgehen, das Schreiben käme von den Gelben Seiten, denen sie den Auftrag erteilt haben. Man sollte also auf alle Fälle auch nochmal die Absender ganz genau prüfen.
Gruß
Shannon, die sich wundert, dass immer noch Firmen/ Unternehmer auf diese Machenschaften herein fallen
Die originalen richtigen Gelben Seiten sind diese hier:
http://www.gelbeseiten.de/
Den für dein Gebiet zuständigen Verlag findest du über diese Seiten oben bei Service.
Die Handelsvertreter kommen auf Wunsch vorbei und klären den Werbeeintrag ab, Da gibts dann auch Zusatzoptionen wie online Werbung, zusätzliche Suchworte, Bilder, Videos u.ä.
Das gleiche gilt für Das Telefonbuch und Das Oertliche.
Grüße
Bröselchen
Hallo,
das hört sich ganz nach dieser Firma an:
http://www.computerbetrug.de/nachrichten/newsdetails…
Die Verbraucherzentralen helfen in solchen Fällen weiter.
Der fiktive Ferienwhnungsbetreiber sollte nicht zahlen.
Gruß
Chang