Hallo,
in den letzten Tagen habe ich mehrfach (z.B. im Ebay) gelesen, dass es ein neues EU-Recht gibt, daß auch beim rivatkauf grundstzlich 1 Jahr Garantie besteht. Kann mir das jemand bestätigen Ich habe weder in den Medien (TV , Web) noch sonstwo davon gehört…
Also eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung. Es ist aber richtig, dass auch beim Kauf unter privaten es die ganz normale Gewährleistung gibt, die man allerdings durch Vertrag ausschließen kann. Mit der EU hat das allerdings nichts zu tun, denn das war schon immer so.
Liebe Grüße
Tom
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das kann so nicht ganz stimmen !
Ich kenn mich zwar auch nicht sooo gut aus, aber ich weiß definitiv, dass (zumindest in D) seit neuerem diese „gekauft-wie-gesehen“-Klausel bei Gebrauchtwagen nicht mehr gilt.
Es gibt jetzt hier tatsächlich eine gesetzliche Gewährleistung; wie die genau ausschaut weiß ich aber leider auch nicht.
das stimmt so auch nicht ganz. Diese Klausel, gebraucht wie gesehen, ist nur bei Händlern ungültig.
Verkaufst Du Dein Auto an Privat, hast Du eine Gewährleistungspflicht, es sei denn, Du schliesst diese per Vertrag aus.
Also eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung. Es ist
aber richtig, dass auch beim Kauf unter privaten es die ganz
normale Gewährleistung gibt, die man allerdings durch Vertrag
ausschließen kann.
Was sich (schon vor über einem Jahr) geändert hat, ist die Gewährleistungsfrist: das waren mal sechs Monate, jetzt sind es gründsätzlich zwei Jahre.
diese Gewährleistung gilt soweit ich weiss schon seit irgendwann 2002. Als Privatperson kann man allerdings den Passus „Haftungsausschluss. Dies ist eine Privatauktion“ oder ähnliches einbauen, dann haftet man eben nicht mehr danach noch.
Weiteres sollte unter http://www.internet-recht.de zu finden sein.
Hallo Heidi,
diese „gekauft wie besehen“ Klausel hatte noch nie eine rechtliche Bedeutung. Auch hier galt bisher eine Gewährleistung. Leider glaubten viele, durch diese Klausel seien sie aus der Gewährleistung raus. Ist aber nicht so. Lediglich die Klausel „Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung“ greift. Aber die kann nur unter Privatpersonen vereinbart werden. Bei gewerblich an privat gilt eine Gewährleistungsfristvon 2 Jahren, die vertraglich auf 1 Jahr reduziert werden kann.
Gruss Sebastian