Hallo Consulina,
Ist es normal, dass der Anbieter nur analog anbietet?
Ich nehme mal an dass du mit „Anbieter“ Unitymedia meinst. Dann kommt es eben darauf an welchen Vertragstarif du dort hast. Wenn du „nur“ Analog bestellst und bezahlst, dann bekommst du auch nur Analog. Wenn du Digital bestellst und bezahlst dann bekommst du auch Digital. Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen dass Unitymedia bei dir keinen Digitaltarif anbietet.
Muss ich nicht vorher zum Geschäft, die den Mangel registrieren und sich um alles weitere kümmern?
Du musst nicht, aber es könnte unter Umständen günstiger für dich sein. Das hängt aber davon ab wie lange der Kauf exakt her ist. Durch deine Aussage „Habe mir vor ca. einem halben Jahr ein neues TV gekauft“ befindest du dich in einem Grenzbereich.
Offiziell hat der Händler zwar eine gesetzliche Gewährleistungspflicht (wird oft mit „Garantie“ verwechselt, ist aber etwas anderes) von 24 Monaten, aber tatsächlich nutzt das dem Kunden nur in den ersten 6 Monaten etwas.
In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus dass wenn ein Mangel vorliegt, dieser Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Daher muss der Verkäufer dann beweisen dass dies nicht der Fall war. Das dürfte aber nur in den seltensten Fällen gelingen.
Nach den ersten 6 Monaten müsste dann der Käufer beweisen dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Das dürfte dem Käufer aber auch nur sehr selten gelingen. Deswegen wäre der Verkäufer dann in der besseren Situation. Sollte es aber tatsächlich an der veralteten Software liegen, dann hättest du selbst nach den ersten 6 Monaten noch gute Chancen nachzuweisen dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war.
Gerade deswegen ist es wichtig wie lange der Kauf genau her ist. Wenn die ersten 6 Monate noch nicht verstrichen sind, hat der Kunde die besseren Karten und dann wäre es immer besser sich an den Verkäufer zu wenden. Diese versuchen zwar oft den Kunden an den Hersteller zu verweisen, aber das muss sich der Kunde nicht gefallen lassen. Schließlich hat der Kunde einen Vertrag mit dem Verkäufer und nicht mit dem Hersteller.
Nach den ersten 6 Monaten ist es dann meistens günstiger sich mit dem Hersteller in Verbindung zu setzten und dort auf die freiwillige „Herstellergarantie“ (das ist etwas anderes als die gesetzliche Gewährleistungspflicht) zu hoffen. Da ist man dann nicht verpflichtet nachzuweisen dass der Fehler schon beim kauf bestanden hat.
Wieso habe ich bei dem LCD-TV (540,- Euro, 80cm Durchmesser) eine veraltete Software bekommen? Die muss ja schon bei Kauf veraltet gewesen sein. die stimmt doch was nicht
Wenn das Gerät vor ca. einem halben Jahr gekauft wurde, dann ist ja damit nicht gesagt wie alt das Gerät wirklich ist. Die Herstellung und Auslieferung kann ja auch schon etwas länger her sein, so dass es nicht selten ist dass solche Geräte eventuell schon älter als ein Jahr sind (für die gesetzliche Gewährleistungspflicht zählt aber das Kaufdatum).
Wenn das Gerät hergestellt wird, dann ist die in dieser Zeit aktuelle Software aufgespielt. Es kann aber gut sein dass kurz nach der Herstellung die Software verbessert / aktualisiert wurde. Deswegen kann es durchaus auch sinnvoll sein bei einem relativ neuem Gerät die aktualisierte Software neu aufzuspielen.
Was kann ich am besten tun?
Wegen deinem „Analog / Digital“ Problem solltest du dich mit deinem Anbieter (Unitymedia?) in Verbindung setzen. Wenn du Digital empfangen möchtest, wirst du deinen Vertragstarif auf Digital umstellen müssen.
Wege den anderen Problemen ist entscheidend wie lange der Kauf genau zurück liegt. Ist das weniger als 6 Monate her, dann soll sich der Verkäufer um die Problembeseitigung kümmern, ist das länger als 6 Monate her, dann würde ich an deiner Stelle hoffen dass der Hersteller dir hilft die Probleme zu lösen.
Gruß
N.N