Neues Gesetz "Führerscheinwiedererteilung"

Hallo,

ich habe meinen Führeschein ( 1x 0.86 bei die 0,8 Grenze, und 1x 0,52 bei die damals 0,5 Grenze) verloren, da ich als „Wiederholungstäter“ eingestuft worden bin, sollte ich einen MPU vorlegen.
Ich bin einmal durchgefallen, und habe es dabei belassen.

Jetzt habe ich erfahren das es neuerdings ein neues Gesetz geben soll über die Wiedererteilung bzw. ich soll einen Antrag stellen zur Wiederaufnahme.

Wer kann mich hier Auskunft geben, was zu tun ist in meinen Fall ??

Besten Dank im Voraus !!

Hi,

ich kenne mich zwar im Verkehrsrecht nicht so gut aus, aber ich würde an Deiner Stelle folgendes tun:

In jeder Stadt gibt es einen so genannten Verkehrserzieher. Das sind die Leute, die die Vorschulkinder schulen, große Kontrollen oder Verkehrsteilnehmerschulungen durchführen, aber selbst als Polizist eher selten in Erscheinung treten, ich meine so, wie Unfalldienst oder ähnliches.
Diese Leute kennen die neuesten Gesetze und Verordnungen. Den würde ich mal kontaktieren. Wer das in Deinem Bereich ist, erfährst Du im Revier.
Du kannst aber auch einen Verkehrsrechtler, einen Anwalt für Verkehrsrecht, aufsuchen. Allerdings wird das wohl etwas kosten.
Viel Erfolg!

Gruß K.

Hallo DutchPower,
über dieses bzw. von diesem Gesetz habe ich auch gehört.
Kann Dir aber leider nicht viel darüber sagen, weil ehrlich gesagt,ich noch nicht die Zeit gefunden habe, dieses mir anzuschauen.
Aber ich würde an Deiner Stelle es nochmal versuchen, denn so weit ich weiß gibt es jetzt andere Richtlinien, wo nach die Psychologen diesen Test bewerten müßen.

Viel Glück beim Versuch!!

Hallo,
zuerst einmal müsste ich wissen um was es sich genau handelt, die Wiederaufmahme von was? Neuantrag zum MPU oder wie ist das gemeint?
Meines Wissens nach ist, nachdem man den MPU nicht bestanden hat sowieso Schluss und man muss den Führerschein nochmal komplett neu machen!
Bin mir da aber nicht sicher! Schon mal gegooglet?

Lieben Gruß,

Lia.