Neues Gesetz "Führerscheinwiedererteilung"

Hallo,

ich habe meinen Führeschein ( 1x 0.86 bei die damals 0,8 Grenze, und 1x 0,52 bei die damals neue 0,5 Grenze) verloren, da ich als „Wiederholungstäter“ eingestuft worden bin, sollte ich einen MPU vorlegen.
Ich bin einmal durchgefallen, und habe es dabei belassen.

Jetzt habe ich erfahren das es neuerdings ein neues Gesetz geben soll über die Wiedererteilung bzw. ich soll einen Antrag stellen zur Wiederaufnahme.

Wer kann mich hier Auskunft geben, was zu tun ist in meinen Fall ??

Besten Dank im Voraus !!

Hallo,

von einem neuen Gesetz weiß ich nichts.
Fragen Sie doch einfach bei der Führerscheinstelle nach.
Eine negative MPU heißt aber doch, es gibt oder gab Alkoholprobleme?
Sollten die nicht behoben sein, wird es mit einer Wiedererteilung wahrscheinlich auch nichts werden.

Viele Grüße

Antwort:
Ist nicht mein Gebiet.
Wende Dich an die Führerscheinstelle Deiner Stadt/Landratsamtes.
Gruß

Sorry, von einem neuen Gesetz weiß ich nichts.

Hallo,
sorry, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. von Führerscheinrecht habe ich keine Ahnung.

Gruß

R. H.

ich habe meinen Führeschein ( 1x 0.86 bei die damals 0,8
Grenze, und 1x 0,52 bei die damals neue 0,5 Grenze) verloren,
da ich als „Wiederholungstäter“ eingestuft worden bin, sollte
ich einen MPU vorlegen.
Ich bin einmal durchgefallen, und habe es dabei belassen.

Jetzt habe ich erfahren das es neuerdings ein neues Gesetz
geben soll über die Wiedererteilung bzw. ich soll einen Antrag
stellen zur Wiederaufnahme.

Wer kann mich hier Auskunft geben, was zu tun ist in meinen
Fall ??

Besten Dank im Voraus !!