Neues Gesetz für Funkmikrophone!

Hallo Zusammen,

vielleicht hat der Ein oder Andere schon von dem Beschluss der Bundesregierung von 2009 gehört, indem es um die Nutzung verschiedener Frequenzbereiche im Funkverkerh geht. Demnach müssen Funkmikrophone spätestens ab 2015 eine bestimmte Richtlinie erfüllen.

Beschluss der Bundesregierung:
http://www.music-town.de/blog/news/_wichtige-gesetze…

Kann mir jemand sagen worauf ich nun beim Kauf eine Funkmikros achten muss? Und was das mit den Frequenzen auf sich hat. Versteh nämlich nicht ganz auf was es nun ankommt.

Zulegen möchte ich mir dieses Funkmikro:
http://www.thomann.de/de/shure_pg24e_pg58_q11_vocal.htm

Wäre für Hilfe dankbar, Grüße vom Hasen

hallo hase,
das bedeutet, dass die angegebenen frequenzen ab dem genannten zeitraum nicht mehr von privaten nutzern sprich funkmic’s genutzt werden dürfen. wenn du dich an einen guten verkäufer wendest, kann dieser dir sagen auf welche funkbereiche du wechseln kannst. meisst haben die mic’s umschaltbare frequenzen so dass du auf einen freien kanal ausweichen kannst(muss aber nicht sein).
gruß luedre