Neues Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung

Hallo nochmal alle zusammen!

Da eine wichtige Frage in einem anderen Artikel von mir leider nicht beantwortet wurde, möchte ich diese gerne noch einmal stellen:

Jemand hat jahrelang ein Gewerbe, das in die Kleinunternehmerreglung fällt. Durch ein zweites Gewerbe, das aber nur wenige Monate betrieben wird, entscheidet er sich aufgrund falscher Beratung für die Ausweisung der Umsatzsteuern. Nun ist das zweite Geschäft aber gescheitert, nur Erstes wird in altem Umfang weiter betrieben. Aufgrund des Fehlers mit der Ausweisung der Umsatzsteuern ist der Jemand ja nun 5 Jahre an diese Regelung gebunden. Was aber, wenn er ersteres Gewerbe abmeldet und später an anderem Ort ähnliches wieder anmeldet. Kann er dann neu als Kleinunternehmer starten?

Vielen, vielen Dank noch einmal!

Gruß von Frau Nordschmidt

Servus,

das geht nicht, weil USt sich immer auf den Unternehmer bezieht, und nicht auf das Unternehmen.

Wenn z.B. das Einzelunternehmen aufgegeben wird und eine GbR, eine OHG oder Einmann-GmbH gegründet wird, sieht das anders aus.

Schöne Grüße

MM