Neues Gewerbe wg. Umzug: separate Gewinnermittlung

Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt hier mit einer Antwort helfen:

Wenn man in eine komplett neue Stadt zieht, dann muss ein Gewerbe (Einzelunternehmen) im alten Ort ab- und im neuen Ort angemeldet werden.

Entsteht hierdurch ein neues Gewerbe, das bei der Gewinnermittlung für die Einkommenssteuererklärung separat betrachtet werden muss?
Oder wird der Gewinn des Gewerbes im neuen Ort zusammen mit dem im alten Ort ermittelt, wenn sich lediglich der Ort und nicht die Tätigkeit geändert hat.
Zählt das alles als „Einkünfte _eines_ Gewerbebetriebs“?

VIELEN DANK und leibe Grüße
Eur Nadine

nein, das Gewerbe geht weiter-nur Adresse und FA mit neuer Steuernummer muss geändert werden - Gewerbeummeldung natürlich auch!

Gewinnermittlung weiterhin 1.1. bis 31.12.2011

Lia

Dankeschön, aber Vorazssetzung ist, dass man als Abmeldegrund angibt: „Umzug in anderen Bezirk“, oder?

DANKE

Hiho,

dem Finanzamt ist es völlig egal, was man der Gemeinde erzählt: Auch wenn man als Grund „Entfernung eines Weisheitszahnes“ oder „Goldene Hochzeit der Stiefeltern“ angibt, ändert das nichts daran, dass für ein im Lauf des Jahres von einem Ort in einen anderen verlegtes Gewerbe insgesamt eine Gewinnermittlung zu erstellen ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder