Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt hier mit einer Antwort helfen:
Wenn man in eine komplett neue Stadt zieht, dann muss ein Gewerbe (Einzelunternehmen) im alten Ort ab- und im neuen Ort angemeldet werden.
Entsteht hierdurch ein neues Gewerbe, das bei der Gewinnermittlung für die Einkommenssteuererklärung separat betrachtet werden muss?
Oder wird der Gewinn des Gewerbes im neuen Ort zusammen mit dem im alten Ort ermittelt, wenn sich lediglich der Ort und nicht die Tätigkeit geändert hat.
Zählt das alles als „Einkünfte _eines_ Gewerbebetriebs“?
VIELEN DANK und leibe Grüße
Eur Nadine