Neues handy ständig defekt

guten tag

herr x kauft ein handy der marke xy.
durch die vertragsverlängerung beim bei mobilanbieter z in einem laden k bekommt er dieses für 180€ zuzahlung (NP ca 400€)

nach einer woche fällt x auf, dass das handy nicht lädt…also geht er in den laden k in dem er es gekauft hat…

dieser laden k sagt er solle es reparieren lassen bei reparaturstellen des herstellers xy…

gesagt getan, herr x gibt es ab und erst nach 4 WOCHEN bekommt er es wieder (herr x hatte in der zwischenzeit ein uraltes leihandy…)

nach 4 wochen versucht er es zu laden und es geht immer noch nicht…genau der selbe fehler! also wieder in die reparaturannahme und jetzt ist es dort schon wieder seit 3 wochen! herr x hat wieder ein uraltleihandy.

was kann herr x tun? kann er schadensersatz einfordern, da er ja ein nagelneues handy praktisch noch nie besessen hat da es nun insg schon 7 wochen in reparatur ist und es wurde anfang des jahres gekauft?!?!

an wen muss er sich wenden? hersteller oder laden in dem es gekauft wurde?

auf was kann sich x berufen und was kann er verlangen?

immerhin hat er dieses „business handy“ extra ausgewählt, weil es alles organisieren kann…

danke

Hi,
in allen Gewährleistungsfällen ist der Händler der Ansprechpartner. Wie er es nachher mit dem Hersteller abwickelt kann dem Kunden egal sein.

Gruß
BJ

ja aber was hat herr x für einen anspruch? schadensersatz? preisminderung? wenn man bedenkt dass 2 monate garantiezeit abgelaufen sind ohne das handy in händen zu halten???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ansprechpartner ist dem Kunden überlassen, nur ich würd sagen immer den Händler ansprechen er hat mehr verpflichtungen im gegensatz zum Hersteller !

Die 2 Monate Reparatur Zeit sind egal, zählen nicht, da kein Schaden entstanden ist oder ? Ich würde Kunde empfehlen den Hersteller nun eine Reparaturfrist zu setzen andernfalls um Rückgabe des Geräts auffordern.

Dann zum Verkäufer und dort das Gerät reparieren lassen (falls nicht geschehen durch Hersteller), dabei gleichzeitig dem Verkäufer ein Frist einräumen von zwei max. drei Wochen (für die Reparatur) !
Der Verkäufer hat in der Regel drei mal das Recht zu reparieren andernfalls darf die Reparatur als Gescheitert angesehen werden und der Rücktritt vom Kaufvertrag ist möglich.

Aber hier handelt es sich um einen Vertrag um eine Leistung und nicht um einen Gegenstand der Gegenstand (das Handy) ist nur mittel zum zweck. Ob es auch hier genau so behandelt wird wie oben von mir beschrieben ist fraglich.

Gruß