Neues haus gekauft zusammen mit lebenspartnerin zu gleichen teilen

HALLO … haben auch mieteinnahmen im neuen haus.
ist es besser dann eine GbR zugruenden , dann eine ein und ausgabenrechnung zumachen um die vorsteuer gegenzurechnen ???

Huhu,

frag dazu ein Steuerberader, kannst du denn die vorsteuer gegenrchenen, sprich das Objekt ist nur an Mieter vermietet die uUST pflichtig sind? siehe § 12 USTG. Denn halndelt es sich um Wohnraum kommt §4 USTG 12 a zum zuge. Wenn es ein Mischobjekt ist kommt es zu einer Mischung, die im jeden Einzelfall geprüft werden muss.

Ihr braucht keine GbR zu gründen, denn ihr seid bereits eine.

Die Einkünfte werden in einer Feststellungserklärung (Gesonderte und einheitliche Feststellung) erklärt, für die Umsatzsteuer ändert sich insoweit nichts.

Für beides bekommt die GbR eine eigene Steuernummer (nicht jeweils, sondern für beide Abgabearten gemeinsam eine). Das bedeutet, dass ihr den Betrieb steuerlich anmelden müsst.

danke,sehr nett

hm…durch de kaufvertrag von dem haus sind wir auch gleichzeitig eine GbR gworden…wenn ich das richtig versteh? wir werden gemeinsam dann unter einer steuernummer veranlagt d.h. privathaushalt mit mieteinnahmen muss dann wie ein betrieb steuerlich angemeldet werden … was eine buchhaltung, die kosten verursacht, die folge ist. richtig??