Guten Tag zusammen.
Frau X hat ein P-Konto mit der üblichen Pfändungsfreigrenze. Inkassounternehmen A hat eine Kontenpfändung erwirkt, die jedoch wegen Nichterreichens der Freigrenze nicht zum Zuge kam.
Frau X bekam am 3.9. eine Überweisung eines Leistungsträgers auf ihr Konto überwiesen, wodurch die Pfändungsfreigrenze überschritten wurde. Am 3.9. wurde die Forderung des Inkassounternehmens A. über eine erfolgreiche Pfändung bedient.
Am 5.9. teilte Inkassounternehmen B mit, dass es jetzt die Forderung von Unternehmen A. übernommen habe und forderte rund 140 EUR mehr als die Forderung, die Unternehmen A in der Pfändung tituliert hatte. Unternehmen B. wurde telefonisch mitgeteilt, dass die Forderung A vor 2 Tagen beglichen wurde.
Unternehmen A. teilte brieflich am 10.09. mit, dass es die Forderung an Unternehmen B. abgegeben habe (in Wirklichkeit verkauft).
Meine Frage: bei einer Weitergabe der Forderung von A. an B. hätte A. die Kontenpfändung aufheben müssen und Frau X davon informieren müssen?
Hat Unternehmen B. überhaupt einen Anspruch, da die Schuld, wie sie tituliert war ja beglichen ist?
Für Eure Antworten danke ich vorab.