Ehemann Vollzeitangestellt, Jahresgehalt rund 45T€, Frau rund 40T€, keine Kinder, beide Steuerklasse 4.
Nebenzu betreibt er ein Gewerbe (Kleinunternehmer), „IT-Service und Consulting“, zuätzlich noch als Dozent tätig, also freiberuflich(?).
Bei diesen beiden Nebenjobs liegt der Jahresumsatz bei ca. 10T€, Gewinn ca. 7T€, wobei auf die Dozententätigkeit rund 80% entfällt.
Wie könnte hier noch Steuern gespart werden? Zum Beispiel durch Kauf eines Kfz? Nehmen wir mal an, es kostet Listenpreis brutto rund 30T€ oder Leasing ca. 400€/Monat. Fahrleistung rund 10.000km/Jahr, davon geschätzte 70% privat.
In diesem Zusammenhang tauchen Fragen zur 1%-Regelung auf - ist dies die günstige Lösung?
Fahrtenbuch? Aufwendig aber besser?
Und: „gewillkürtes Betriebsvermögen“
Was hat es hiermit auf sich? Kann dies jemand verständlich erklären? Was bringt das, welche Nachteile zieht es nach sich?
Leasing oder Kauf oder Finanzierung. Oder doch als Privatvermögen und km absetzen?
Ich freue mich auf die Diskussion, interessiert sicher weitere Mitstreiter
betriebliche Nutzung > 50 % (beinhaltet Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit): der PKW ist notwendiges Betriebvermögen.
Folge: Alle Kosten sind Betriebsausgaben gegebenenfalls mit Vorsteuerabzug.
Die Anschaffungskosten können über die Nutzungdauer (idR 6 Jahre)abgeschrieben werden.
Ein Verkauf des PKW´s ist ein betrieblicher Vorgang, der Gewinn aus dem Verkauf ist zu versteuern, der Verkaufspreis unterliegt gegebenenfalls der Umsatzsteuer.Zum Nachweis der betrieblichen Nutzung über 50% ist über 3 Monate eine Aufzeichnung der Kilometer zu erstellen.
Die Privatnutzung wird nach der sog. 1% Regel berücksichtigt, sofern kein Fahrtenbuch geführt wird. Bei der 1%-Regel wird monatlich 1% vom BruttolistenNEUpreis (BLP) dem Gewinn hinzugerechnet. Aus 80% von diesem Betrag ist gegebenenfalls Umsatzsteuer abzuführen. Die nur begrenzt als Betriebsausgaben abzugsfähigen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit werden zusätzlich mit 0,03% vom BLP pro Entfernungskilometer versteuert. Aus diesem Betrag ist auch gegebenenfalls USt abzuführen.
Wird hingegen ein Fahrtenbuch geführt, werden die Kosten nach dem aus dem Fahrtenbuch errechneten Nutzungssatz in Betriebsausgaben und Privatanteil aufgeteilt. Hier gilt der Grundsatz, dass Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit den Gewinn nur mit max. 0,3 € pro Tag pro Entfernungskilometer mindern dürfen.
betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50% (beinhaltet Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit): es kann gewählt werden ob der PKW Privatvermögen oder Betriebsvermögen sein soll. Wird er als Betriebsvermögen behandelt: siehe oben, jedoch mit der Besonderheit, dass die 1% Regel nicht angewendet werden darf! Liegt hingegen Privatvermögen vor: siehe unten.