Neues Kfz.-kennzeichen bei Umzug in die Region ?

Meine Kfz.-versicherung verlangt nach Umzug von der Stadt Hannover in die Region Hannover (bleibt Kennzeichen „H“)ein neues Kfz.-kennzeichen, obwohl seitens der „Region Hannover“ ein solches Kennzeichen nicht mehr nötig ist !?
Wie kann ich mich dagegen wehren? Ist das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich?

siehe Pressemitteilung: Hannover, 26. August 2008

Keine neuen Kfz-Kennzeichen mehr erforderlich bei Umzügen aus den Regionskommunen im Umland in die Landeshauptstadt und umgekehrt

Seit dem 1.September 2008 müssen Fahrzeughalter keine neuen Kennzeichen mehr erwerben, wenn sie aus einer der 20 Umlandkommunen der Region Hannover in das Stadtgebiet Hannover oder aus dem Stadtgebiet Hannover in eine der übrigen 20 Städte und Gemeinden umziehen.

Mit Inkrafttreten der zweiten Stufe der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 1. September 2008 machen die Zulassungsbehörden der Region Hannover und der Stadt Hannover von der Möglichkeit Gebrauch, bei Umzügen aus dem Umland in die Landeshauptstadt und umgekehrt auf die Zuteilung neuer Kennzeichen zu verzichten, wenn zugelassene Fahrzeuge mit umziehen. Weiterhin ist es aber erforderlich, die Fahrzeuge bei der neu zuständigen Zulassungsbehörde umzumelden und dazu die erforderlichen Unterlagen wie Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, gültige Abgas- und Hauptuntersuchungsbescheinigungen und eine neue Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) vorzulegen. Die Regelung gilt nur für zugelassene Fahrzeuge. Fahrzeugen, die zum Zeitpunkt des Umzuges abgemeldet (außer Betrieb gesetzt) sind, ist auch weiterhin ein neues Kennzeichen zuzuteilen.

MfG Sintras

Hallo Sintras,

ein Kfz-Versicherer gibt nur eine EVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung) aus, was für Ihren Wechsel von der Region Hannover nach Stadt Hannover die Zulassungsstelle benötigt.

Welches Kennzeichen Sie erhalten, entscheidet grundsätzlich immer die Zulassungsstelle.

Die Berechnung des Kfz-Tarifes erfolgt auch nicht mehr nach dem Kennzeichen sondern nur noch nach der PLZ.

Gruß Merger

Meine Kfz.-versicherung verlangt nach Umzug von der Stadt
Hannover in die Region Hannover (bleibt Kennzeichen „H“)ein
neues Kfz.-kennzeichen,

Da hast Du wohl etwas falsch verstanden. Die Versicherung muß mit dem Kennzeichen leben, dass Dir die Zulassungsstelle zuteilt.

Hi Merger,

leider muss ich Dich korrigieren, das ist etwas anders als Du es darstellst…

ein Kfz-Versicherer gibt nur eine EVB-Nr. (elektronische
Versicherungsbestätigung) aus, was für Ihren Wechsel von der
Region Hannover nach Stadt Hannover die Zulassungsstelle
benötigt.

Wenn das Bundesland die Mitnahme des AKZ ermöglicht, ist nicht mal mehr eine eVB erforderlich.

Die Berechnung des Kfz-Tarifes erfolgt auch nicht mehr nach
dem Kennzeichen sondern nur noch nach der PLZ.

Heute ist das wohl bei fast allen Anbietern so. Wenn aber noch „alte“ AKB vereinbart sind, bleibt es beim AKZ.

Grüße, M

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Hallo Masch,

Wenn das Bundesland die Mitnahme des AKZ ermöglicht, ist nicht
mal mehr eine eVB erforderlich.

Diese Regelung wäre mir neu.
In welchen Bundesländern wäre dies möglich und wo kann man das nachlesen.

In Rheinland-Pfalz, wie auch im Saarland besteht die Zulassungsstelle bei solchen Umzügen auf eine EVB.

Gruß Merger

Hallo,

Wenn das Bundesland die Mitnahme des AKZ ermöglicht, ist nicht
mal mehr eine eVB erforderlich.

Diese Regelung wäre mir neu.
In welchen Bundesländern wäre dies möglich

Hessen zum Beispiel. Gerade erlebt.

Cheers, Felix