Neues Kindergartengesetz,Gem. lehnt Förderung ab

Also ich komme gleich malaufs Thema:

Mein Kind ist 3 Jahre alt, und besucht derzeit einen Kindergarten als Gastkind.

Da in der zustädnigen gemeinde kein Platz mit den benötigten Betreuungzeiten war.
Jetzt lehnt die Gemeinde die Förderung ab, und verlangt von mir das ich mein Kind aus dem Kindergarten raus nehme, und die Förderung selber bezahle.

Sollte ich weder die Förderung selber bezahlen, muss ich mein kind aus den jetzigen Kindergarten rausnehmen, und das Kind in den Kindergarten stecken wo ich gerade wohne.

Jedoch will ich mein Kind da nicht raus nehmen weil es bereits seit Juni in diesem Kindergarten ist, und ich mein Kind nicht in einen anderen kindergarten stopfen will, denn es hat sich bereits dort in dem aktuellen KG eingelebt.

Jetzt habe ich folgende Maßnahmen ergriffen:

  • ich hab mit dem Leiter des aktuellen Kindergartens dem Bescheid Widersprochen, jedoch ohne erfolg. Jetzt behauptet meine Gemeinde das auf einmal ein Platz mit den von mir erforderlichen Zeiten frei gewesen wäre. (Nur es bleibt wie es ist, dasKind ist eingelebt, ich will es dort nicht rausreissen.)

Welche Maßnahmen kann ich nun ergreifen???

Ich hatte evtl. die Idee mein Kind als zweit wohnsitz bei einem Verwandten anzumelden, der auch in diesem Landkreis lebt. Somit würde esja dann kein Problem mehr sein in weiter in diesem Kindergarten drin zu lassen.

Denn selber gegen die Gemeinde Klagen, ist meine erachtens sehr langwierig, und noch nicht mal sicher das man das auch gewinnen würde.
(Bei gemeinden weis man ja wie das ist da biegt sich jeder irgendwie das zurecht wie er es gereade braucht)

WAS KANN ICH MACHEN???

Gruß Benny

Hallo Benny,

ich finde Deine Beschreibung, auch den Hinweis auf das neue Kindergartengesetz, etwas undurchsichtig. Schwierig ist eine konkrete Hilfe auch deshalb, weil hier Bundesgesetze,Landesrecht und örtliche Satzungen ineinandergreifen. Dein Problem ist von hier, aus der Ferne, nicht zu lösen. Ich persönlich würde mich an den Träger der örtlichen Jugendhilfe bzw. Jugendhilfeplanung wenden, sprich : Jugendamt. Die müßten auf jeden Fall wissen, wie die Rechtslage ist. Und sonst : vor der Klage kann ja auch eine Beratung durch einen kompetenten Anwalt stehen.
Am Rande : Bei uns würde ein Zweitwohnsitz nicht genügen, um einen Kindergartenanspruch zu rechtfertigen.
Völlig am Rande : habt Ihr Euch den örtlichen Kindergarten denn mal angesehen ? Vielleicht ändert eine Besichtigung Eure Einstellung und der Streit ist nur noch heiße Luft.

Grüße
Heike