Neues Mieterhöhungschreiben

Hallo!

Vor 1 Jahr (20.1.2012) Zustellung der Mietererh.wegen Modernisierung Fassadendämmung .Neue Miete zu zahlen ab 1.4.
Es wurde Widerspruch per Anwalt eingelegt,weil die Modernisierung nicht angekündigt wurde, muss die Miete erst ab 1.10. gezahlt werden.
Und wegen Formfehler auch Widerspruch (weil die Balkoninstandsetzung mit enthalten war)
Hausverwaltung ragierte nicht auf den Widerspruch.Zog einfach die Neue Miete ab.Mieter buchte diese immer wieder zurück.

Neues Mieterhöhungschreiben zugestellt. Mit 25 Euro weniger Erhöhung als im Alten.Zustellung evtl. am 30.1.2913 beim Anwalt (muss noch gefragt werden wann genau).
Nun soll neue Miete ab 1.3. 2013 gezahlt werden.Weil so schrieb Anwalt:
Zutreffenderweise ist die Mieterhöhung erst zum 1.10.2012 fällig geworden.
Unsre Mandantschaft wäre entgegenkommender Weise bereit,die Erhöhung erst zum 1.3.2013 greifen zu lassen,sofern die Zustimmungserklärung bis zum 15.2.2013 bei uns eingegangen ist.

Frage:
Nach neuem M. schreiben fängt die Frist wieder von vorne an ? Ist doch die Schuld von der HW wenn sie jetzt erst auf den Widerspruch reagieren.
Vielen Dank!

Lg.

Warum nicht den eigenen Anwalt fragen?
Hallo,
warum nicht den eigenen Anwalt fragen, der kennt den Sachverhalt besser.

ay