Habe mal eine Frage:
Wenn ein Geschäftsführer einen Firmenwagen geleast hat, die Ablösesumme gezahlt und den Wagen auf eine andere, private Person überschrieben hat, muss diese neue, andere Person den Wagen ummelden bzw. bekommt diese ein neues Nummernschild oder kann alles beim alten bleiben?
Wenn ein Geschäftsführer einen Firmenwagen geleast hat, die
Ablösesumme gezahlt und den Wagen auf eine andere, private
Person überschrieben hat, muss diese neue, andere Person den
Wagen ummelden
Ja.
bzw. bekommt diese ein neues Nummernschild oder
kann alles beim alten bleiben?
Kennzeichen wird im Regelfall beibehalten, wenn das Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk verbleibt.