Neues Nummernschild nach unbez. Knöllchen in NL?

Hallo!
Ein Freund von mir wurde mit unserem Auto in den NL geblitzt. Die 2. Mahnstufe war über 250 Euro, die wir damals - vor 2 Jahren, auch nach Rücksprache mit dem ADAC - nicht bezahlt haben.
Wir haben seitdem bewusst Fahrten in die NL gemieden um keine Radkralle usw. zu erhalten…
Jetzt haben wir uns ein neues Auto zugelegt und überlegen, ob wir das alte Nummernschild behalten wollen.
Weiß jemand, ob wir mit anderem Automodell aber gleicher Identität und Kennzeichen etwas in Holland zu befürchten hätten? Wir würden unser Kennzeichen nämlich ganz gerne behalten.

Hallo Twinsdad

Was glaubst, wonach die niederländische Polizei Ausschau hält?

Kopfschüttelnd
Rochus

Und warum hat der „Freund“ nicht bezahlt?In NL haftet der Halter für sowas und ich hätte mir das nicht „ans Bein gebunden“ nur weils in D anders ist.

Grüße

Schade, aber mit den beiden Antworten kann ich bislang leider nichts anfangen.

DIe von Rochus beantwortet deine Frage doch

richtige Antwort
Hi,

Schade, aber mit den beiden Antworten kann ich bislang leider
nichts anfangen.

Welche Antwort möchtest du denn hören? Wenn du uns das sagst ist es deutlich einfacher deine Wünsche zu erfüllen oder bist du gar einer richtigen Antwort interessiert? Vermutlich eh nicht.
BTW: warum fragst du eigentlich nicht deinen ADAC-Anwalt, mit dem bist du doch so zufrieden?!

VG
J~

Moin!

Schade, aber mit den beiden Antworten kann ich bislang leider
nichts anfangen.

Sie werden in den NL, genau wie so gut wie sonst überall auf der Welt, nach dem Nummernschild gehen.

Besorge Dir also eine neue Nummer.

Selbst dann bist Du jedoch nicht völlig sicher vor der Verfolgung in NL, denn sollte Dein neuies Nummernschild überprüft werden, wird man zu Deiner Person möglicherweise das alte Vergehen noch im Computer abgelegt haben.
Dasselbe kann passieren, wenn man mit einem fremden Fahrzeug in eine Verkehrskontrolle oder ganz allgemein in eine Personenkontrolle gerät.

Meine persönliche Meinung ist, dass gerade bei billigeren Tickets, also je nach Einkommen maximal 300 - 500 Eur, noch bezahlt werden sollte, wenn man in absehbarer Zeit wieder in das betreffende Land reisen möchte.

Teurere Tickets spart man sich und meidet dann eben ein Land, welches derartige Abzocke betreibt.

Bevor nun die üblichen Verdächtigen auf mich losgehen: ich habe in keinem Land ein Ticket „offen“ und halte mich allein schon aus Kostengründen an lokale Gepflogenheiten. Mögen muss man diese aber, v.a. in der Schweiz und in Spanien, nicht.

Gruß,
M.

Hallo,

Teurere Tickets spart man sich und meidet dann eben ein Land,
welches derartige Abzocke betreibt.

und halte mich allein
schon aus Kostengründen an lokale Gepflogenheiten.

Da halte ich die zweite Version für geschickter. Denn ob man es als Abzocke sieht oder nicht: In welchem anderen Land außer hier in D. gibt es so geringe Bußgelder (die scheinbar nicht wirklich abschrecken)?

Aber zurück zur Ausgangsfrage: Ich würde mich auch nicht darauf verlassen, dass man mit dem selben Kennzeichen an einem anderen Auto keine Probleme bekommt.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

jetzt interessiert mich, warum der ADAC empfiehlt, ein Knöllchen nicht zu bezahlen?

Das ist aus meiner Sicht absoluter Dummfug. Du kannst das Land nicht mehr bereisen; egal wie.
Und gibt es nicht auch Amtshilfeabkommen, so dass plötzlich eine Behörde in D das Geld für die holländischen Kollgen eintreibt? Dann wird es noch teurer.

Haelge

Hallo,
jemand, der das Auto kauft und die Nummer behält (oder auch nur zufällig die Nummer bekommt), hätte also ein Problem, wenn er in das Land reist? Da bleibt nur zu hoffen, daß einem das nicht passiert. Selbst, wenn sich das klärt, dürfte man dafür einige Stunden brauchen und womöglich darf man den Dolmetscher auch noch selbst bezahlen…

Cu Rene

Moin!

Teurere Tickets spart man sich und meidet dann eben ein Land,
welches derartige Abzocke betreibt.

und halte mich allein
schon aus Kostengründen an lokale Gepflogenheiten.

Da halte ich die zweite Version für geschickter. Denn ob man
es als Abzocke sieht oder nicht: In welchem anderen Land außer
hier in D. gibt es so geringe Bußgelder (die scheinbar nicht
wirklich abschrecken)?

Die Frage ist, ob man so viel Abschreckung benötigt, wenn man vernünftige Regeln aufstellt.
Manchmal (s.u.) ist man auch nicht vor fragwürdigen Tickets gefeit, wenn man aufpasst.

Aber zurück zur Ausgangsfrage: Ich würde mich auch nicht
darauf verlassen, dass man mit dem selben Kennzeichen an einem
anderen Auto keine Probleme bekommt.

Man sollte solche Länder nach Möglichkeit meiden.
Spanien sieht mich z.B. nur dann, wenn es sich beruflich absolut nicht vermeiden lässt. Hier bin ich nur um Haaresbreite einem 500 Eur-Ticket für Falschparken entkommen. Das Parkverbot war für Ortsfremde nicht ersichtilich und an der Stelle unnötig.

Wären hier mehr Reisende konsequent, würden gerade Urlaubsländer sich stark überlegen, gezielte Regelungen zur Abzocke von Ortsfremden zu erlassen.

M.

spanische Knöllchenmythen
Hallo,

Man sollte solche Länder nach Möglichkeit meiden.
Spanien sieht mich z.B. nur dann, wenn es sich beruflich
absolut nicht vermeiden lässt. Hier bin ich nur um
Haaresbreite einem 500 Eur-Ticket für Falschparken entkommen.

wo hast Du denn da geparkt? Auf der Rollbahn vom Madrider Flughafen? Verstöße gegen ein Parkverbot kosten seit neulich maximal 200 Euro und bis etwa 2009 maximal 90 Euro.

Das Parkverbot war für Ortsfremde nicht ersichtilich und an
der Stelle unnötig.

Das kann ein Ortsfremder vielleicht gar nicht beurteilen.

Im übrigen ist die Kennzeichnung von Parkverbotsbereichen in Spanien ziemlich einfach und der deutschen dazu noch sehr ähnlich: Schild, Zickzacklinie auf der Straße oder gelbe Linie am Straßenrand.

Wären hier mehr Reisende konsequent, würden gerade
Urlaubsländer sich stark überlegen, gezielte Regelungen zur
Abzocke von Ortsfremden zu erlassen.

Parkverbotszonen werden auf Mallorca genauso gekennzeichnet aus wie im Kuhkaff in den Pyrenäen und Verstöße dagegen kosten auch das gleiche.

Gruß
Christian

1 Like

Hallo René,

jemand, der das Auto kauft und die Nummer behält (oder auch
nur zufällig die Nummer bekommt), hätte also ein Problem, wenn
er in das Land reist?

Nur solange er nicht anhand des Fzg-Scheines belegen kann, dass der Halter inzwischen eine andere Person ist.

Beste Grüße
Guido

Moin!

Man sollte solche Länder nach Möglichkeit meiden.
Spanien sieht mich z.B. nur dann, wenn es sich beruflich
absolut nicht vermeiden lässt. Hier bin ich nur um
Haaresbreite einem 500 Eur-Ticket für Falschparken entkommen.

wo hast Du denn da geparkt? Auf der Rollbahn vom Madrider
Flughafen? Verstöße gegen ein Parkverbot kosten seit neulich
maximal 200 Euro und bis etwa 2009 maximal 90 Euro.

Marbeilla.

Das Parkverbot war für Ortsfremde nicht ersichtilich und an
der Stelle unnötig.

Das kann ein Ortsfremder vielleicht gar nicht beurteilen.

Wenn er es trotz geschultem Auge nicht erkennen kann, ist es Abzocke.

Im übrigen ist die Kennzeichnung von Parkverbotsbereichen in
Spanien ziemlich einfach und der deutschen dazu noch sehr
ähnlich: Schild, Zickzacklinie auf der Straße oder gelbe Linie
am Straßenrand.

Tja…

Wären hier mehr Reisende konsequent, würden gerade
Urlaubsländer sich stark überlegen, gezielte Regelungen zur
Abzocke von Ortsfremden zu erlassen.

Parkverbotszonen werden auf Mallorca genauso gekennzeichnet
aus wie im Kuhkaff in den Pyrenäen und Verstöße dagegen kosten
auch das gleiche.

Das wäre schön.

M.

–> Hoffentlich nicht nach dem Entfernen einer Radkralle. Deswegen halte ich es auch für Plausibel, das die Behörden auch den Typ des Fahrzeuges oder den Halter ausfindig machen - zumindest nach über 2 Jahren wie in meinem Fall.

Deswegen konnte ich auch mit einer Kopfschüttelnden Antwort von
Rochus nichts anfangen, denn so eindeutig finde ich das gar nicht. Der Ärger von Unschuldigen wäre vorprogrammiert bzw. in der Vergangenheit den Ordnungshütern schon oft begegnet.

Danke für deine Einschätzung. Habe jetzt auch ein neues Kennzeichen beantragt. Eigentlich hätte der Freund zahlen müssen. Aber bei Harz 4 wollte ich ihm das nicht antun und habe deshalb bisher die Niederlande gemieden.

Hallo,

normalerweise sind Fahrerdelikte keine Haltersache wie beim Parken. Wie es bei den Auslandstaten aussieht weiß ich nicht. Wenn ein Kumpel von Euch gefahren ist, warum habt Ihr nicht seinen Namen angegeben ?

Auf alle Fälle werdet Ihr bei der Einreise erstmal beweisen müssen, daß Ihr es NICHT gewesen seid. Aber wie gesagt: Sind Auslandsdelikte mit dem KfZ nun Haltersache oder Fahrersache ?

http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/im…

Hier ging es noch darum, daß der EU Beschluß nicht umsetzbar ist, da es hierzulande eben die Fahrerhaftung gibt für Delikte im fließenden Verkehr.

http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/bu…

Aber auch rückwirkend ?

Ruf doch mal bei Deinem gut beratenden ADAC an…

MfG

Moin!

Offenbar ist die in D übliche Fahrerhaftung in vielen anderen Ländern nicht üblich. Der Halter haftet dann. Ob / wie dieser sich die Kosten dann beim eigentlichen Fahrer „zurückholen“ kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß,
M.