Hallo zusammen,
ich implementiere gerade ein Programm, das später auch mal verkauft werden soll. Ich suche gerade nach einem tollen Namen. Allerdings ist mir der Herr Freiherr von eingefallen.
Wie kann ich mich vor einer Abmahnung absichern?
Kann ich den Namen für mein Programm „schützen“ lassen?
Kann ich im Netz nachschauen welche Namen geschützt sind?
Grüße und schon mal vielen Dank,
Wolfgang
P.S.: Es soll nur im deutschsprachigem Raum vertrieben werden!
Hallo Wolfgang,
Du kannst sowohl den Namen für das Programm (Markenanmeldung) als auch das Programm selbst (Patentanmeldung) schützen lassen. Recherchieren kannst Du unter
http://www.dpma.de
Allerdings wäre es sinnvoll, wenn Du wenigstens eine Idee hättest, wie das Programm letztendlich heißen soll; es erleichtert die Suche ungemein.
Falls Du nicht weiterkommst, kann Dir Tiger (*wink*) sicherlich weiterhelfen; der ist nämlich Patentanwalt.
So long
Tessa
Halthalthalt
Hallo ihr zwei :o)
Du kannst sowohl den Namen für das Programm (Markenanmeldung)
als auch das Programm selbst (Patentanmeldung) schützen
lassen.
Das Programm selbst zu schützen ist nicht immer möglich, es muß ein technischer Bezug da sein. Also etwa ein Programm zur Steuerung z.B. einer Röntgenröhre ist patentfähig, ein Buchhaltungsprogramm (zumeist) nicht, eine „method of doing business“ ganz sicher nicht. Die Entscheidungspraxis des EPA (über das der Löwenanteil aller Patente in Europa erlangt werden und das auch eine gewisse Vorreiterrolle für die nationalen Ämter hat) hat sich in letzter Zeit ein bißchen aufgeweicht, die Grenzen dessen was grad mal noch möglich ist haben sich hinausgeschoben. Trotzdem, es kommt auf den spezifischen Fall an ob eine patentfähige Erfindung vorliegt.
Anders in den USA - dort ist alles erlaubt ;o) - und z.T. in Japan (dort gibt´s Softwarepatente aber keine business method).
Bei uns in AT kannste aber ein Gebrauchsmuster auf die Programmlogik registrieren lassen. Is nicht viel aber ein bißchen was und vielleicht gibt´s innerhalb des nächsten Jahres einen Erdrutsch beim EPA und vielleicht kannst du dann ausgehend vom österreichischen GM eine EP-Anmeldung einreichen. Das sind jedenfalls eine Menge Vielleichts, also verlaß dich nicht drauf.
Recherchieren kannst Du unter
http://www.dpma.de
Jo, für Marken …
Allerdings wäre es sinnvoll, wenn Du wenigstens eine Idee
hättest, wie das Programm letztendlich heißen soll; es
erleichtert die Suche ungemein.
°nick° ;o))
°wink°
Tiger
Hallo Tessa, hallo Tiger,
ich will NICHT das Programm patentieren lassen, sondern ich will vermeiden, daß der NAME (den ich schon habe) durch irgendwen geschützt ist oder vielleicht auch noch wird (wenn das Proggy dann auf dem Markt ist).
Ich habe keine Böcke die Fortsetzungsgeschichte der E***or*r-Abmahnung zu schreiben, nur weil mein Name irgendwie ähnlich wie *xpl**e* heißt!
Grüße und Danke für die Antworten
Wolfgang